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Kennzahlen für Energieaufwand zur Schulraumüberlassung; neue Mustervereinbarung „Gestattung Automatenaufstellung und -betrieb“

IBu1/493-2024

Abteilung Präs/2 Budget, Wirtschaft und Recht
Mag. Petra Benesch
Sachbearbeiterin

petra.benesch@bildung-stmk.gv.at
+43 5 0248 345 - 402
Körblergasse 23, 8011 Graz

Rundschreiben Nr. 08/2024 (BD Stmk) (BD St)

Titel: Kennzahlen für Energieaufwand zur Schulraumüberlassung; neue Mustervereinbarung „Gestattung Automatenaufstellung und -betrieb“
Rundschreiben Nr.: 08/2024
Sachgebiet:
Budget- und Rechnungswesen
Verteilerkreis: Alle Bundesschulen in Steiermark
Personenkreis: Bundesschulleiter/innen, Rechnungsführer/innen
Geltungszeitraum: unbefristet
Rechtsgrundlage: §128b SchOG
Kernaussagen/Ziele: Aktuelle Kennzahlen für den Energieaufwand zur Schulraumüberlassung an den steirischen Bundesschulen;
Neue Mustervereinbarung „Gestattung Automatenaufstellung und -betrieb“
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Graz, siehe Signatur
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Steiermark

Die Bildungsdirektion für Steiermark übermittelt nachstehend die aktuellen Kennzahlen. Diese ersetzen die im Rundschreiben Nr. 04/2023, GZ: IBu1/436-2023, vom 14. September 2023 genannten Kennzahlen und sind bei Schulraumüberlassungen unbedingt zu berücksichtigen.
Weiters wird eine aktuelle Mustervereinbarung „Gestattung Automatenaufstellung und -betrieb“ übermittelt.
Kennzahlen für Energieaufwand bei Überlassung von
Unterrichtsraum: EUR 1,96 pro 1 Stunde (Berechnung für 25 Personen, 10 Geräte)
EDV-Saal: EUR 2,45 pro 1 Stunde (Berechnung für 25 Geräte)
Turnsaal: EUR 10,21 pro 1 Stunde (Berechnung für 20 Personen)
Küche: EUR 24,93 pro 1 Stunde (Berechnung für 10 Herde)
Snackautomat: EUR 348,76 pro Jahr
Kaltgetränke: EUR 348,76 pro Jahr
Heißgetränke: EUR 470,32 pro Jahr

Bei diesen von den Energieberater/innen des Bundes errechneten Kennzahlen handelt es sich um reine Energiekosten auf Basis der Durchschnitts-Energiekosten des Kalenderjahres 2024 unter Berücksichtigung der Energiepreissteigerungen im Zeitraum 2022-2024. Ebenso wurde den aktuellen Mess-ergebnissen zu Energieverbräuchen von Heißgetränkeautomaten Rechnung getragen. Weitere Kosten, wie z. B. Reinigung, Reparatur oder Wartung, wurden nicht berücksichtigt.
Um den Energieverbrauch zu senken und damit auch einen Beitrag zur Energieeffizienzsteigerung und der Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten, wird ferner empfohlen, gekühlte Automaten, welche nicht verderbliche Waren enthalten, mit Zeitschaltuhren auszustatten. Für Rückfragen und weitere Hilfestellungen zu den errechneten Energiekosten stehen die Energieberater des Bundes,
Tel. +43 316 325 591 gerne zur Verfügung.
Die angeschlossene Mustervereinbarung „Gestattung Automatenaufstellung und -betrieb“ ersetzt die alte Mustervereinbarung LSR-GZ: I Ge 1/1477-2018 und ist ab sofort für alle neu abzuschließenden Verträge zu verwenden. Sie ist auch im Austauschbereich unter „T/Bildungsregionen/alle/Präs2a/Formulare/Mustervorlagen“ hinterlegt.
Das erzielte Entgelt ist zweckgebunden zu vereinnahmen; die Bestimmungen der §§ 128a und 128b SchOG sind zu beachten. Die durch den Betrieb der Automaten entstehenden Kosten (z. B. für elektrische Energie, Wasser) sind in jedem Fall einzuheben. Generell ist zu beachten, dass eventuelle Unternehmerrisiken in keiner irgend gearteten Weise an den Bund/die Bundesschule überwälzt werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bildungsdirektorin:
Dr. Martin Kremser

Elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen