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Rundschreiben zur Information über die Änderung der Abrechnungsmodalitäten

Bildungsdirektion für Burgenland
Präs/3 Personal Bundes- und Pflichtschulen
Nathalie Traubmann
Sachbearbeiterin

+43 2682 710
Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt

Rundschreiben Nr. 07/2024 (BD B)

Geschäftszahl: BD/PS-2-813/9-2024
Abteilung: Abteilung Präs/3 – Personal Bundes- und Pflichtschulen
Name der Sachbearbeiterin: Nathalie Traubmann
Funktion der Sachbearbeiterin: Referatsleiterin des Referates Präs/3b Personalmanagement Pflichtschulen
Titel des Rundschreibens: Rundschreiben zur Information über die Änderung der Abrechnungsmodalitäten
Sachgebiet (aus den nachstehenden Sachgebieten auswählen): Dienst- und Besoldungsrecht
Verteilerkreis: alle APS und BS im Burgenland
Personenkreis: Landeslehrer/innen
Geltungsdauer: unbefristet
Rechtsgrundlage: -
Kernaussagen/Ziele des Rundschreibens: neue Modalitäten der Abrechnung
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung des Rundschreibens: Eisenstadt am 03.09.2024

Einleitend wird festgehalten, dass die Bildungsdirektion für Burgenland aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben eine Umstellung der Personalmanagementsoftware vorzunehmen hat. Ab 1. Jänner 2025 werden alle Personalprozesse (Personaldaten, Personalorganisation, Gehaltsabrechnungen, Reiserechnungen) über das vom Bund betriebene IT-Verfahren Personalmanagement PM-LL-SAP abgewickelt. Die Umstellung auf die neuen Modalitäten der Abrechnung erfolgt jedoch schon mit Beginn des Schuljahres 2024/25.

Durch die Umstellung in der Personalabrechnung wird es im Hinblick auf die Berechnung von Mehrdienstleistungen zu Änderungen kommen (Berechnung der Mehrdienstleistungen auf Basis des vorangegangenen Monats). Anders als bisher gewohnt, erfolgt die Auszahlung der nachstehenden Vergütungen und Abgeltungen ab Beginn des Schuljahres 2024/25 grundsätzlich zwei Monate im Nachhinein. Konkret gilt dies insbesondere für die

  • Vergütung der Einzel- und Dauermehrdienstleistungen
  • Vergütung für die Klassenführung
  • Vergütung für die Vertretung der Schulleitung
  • Fächervergütung
  • Kustodiate (nur für Berufsschulen)
  • Abgeltung für die Teilnahme an bzw. die Leitung von Schulveranstaltungen

Es ist daher zu beachten, dass in den Monaten September und Oktober 2024 keine oben genannten Vergütungen und Abgeltungen ausbezahlt werden. Diese werden frühestens ab November 2024 rückwirkend ausbezahlt.

Die Anweisung von Vergütungen und Abgeltungen erfolgt ausschließlich auf Basis der fristgerechten Meldung der Schulleitungen. Für Jänner 2025 gebührende Vergütungen und Abgeltungen können frühestens im März 2025 ausbezahlt und im entsprechenden Bezugsnachweis ausgewiesen werden. Vergütungen und Abgeltungen, die im Februar 2025 anfallen, werden frühestens im April 2025 zur Anweisung gebracht.

Bei der Auszahlung der Zulagen kommt es zu keinen Änderungen – diese erfolgt ausschließlich auf Basis der fristgerechten Meldungen der Schulleitungen. Zu beachten ist, dass Landeslehrpersonen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis die Dienstzulagen mit Monatsersten gebühren. Landesvertragslehrpersonen gebühren die Dienstzulagen mit Beginn des Schuljahres.

Durch die Umstellung des Abrechnungssystems wird es in den ersten Monaten des Jahres 2025 und auch für allfällige Nach- und Rückverrechnungen zur Ausstellung von zwei Gehaltszetteln aus den Programmen IPAnG und PM-LL-SAP kommen. Die Summe der gesamten Bezüge ergibt sich aus den beiden Gehaltszetteln; die gesamten steuerrechtlichen Belange werden auf dem Gehaltszettel von PM-LL-SAP angeführt.

Um ab Jänner 2025 weiterhin den Gehaltszettel elektronisch abrufen zu können, wird ein Benutzerkonto bei der ID-Austria benötigt. Dieses kann bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, teilweise in Gemeinden oder am Finanzamt (https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsbehoerden.html) beantragt werden. Bis zum Umstieg auf das neue Programm PM-LL-SAP kann der Gehaltszettel mit der generierten Personalnummer im derzeitigen Portal „PVP-Stammportal“ abgerufen werden.

Um eine zeitgerechte Auszahlung der Zulagen, Vergütungen und Abgeltungen gewährleisten zu können, sind folgende Fristen für die Eingabe im WebAs zu beachten:

  • Die Meldung der Zulagen muss bis spätestens 20. September 2024 erfolgen, damit es zu einer Auszahlung im November 2024 kommt.
  • Die Meldung der im September 2024 zustehenden Vergütungen und Abgeltungen (wie oben angeführt) muss bis spätestens 8. Oktober 2024 erfolgen, damit es zu einer Auszahlung im November 2024 kommt.
  • Die Meldung der im Oktober 2024 zustehenden Vergütungen und Abgeltungen (wie oben angeführt) muss bis spätestens 7. November 2024 erfolgen, damit es zu einer Auszahlung im Dezember 2024 kommt.
  • Die Meldung der im November 2024 zustehenden Vergütungen und Abgeltungen (wie oben angeführt) muss bis spätestens 3. Dezember 2024 erfolgen, damit es zu einer Auszahlung im Jänner 2025 kommt.
  • Die Meldung der im Dezember 2024 zustehenden Vergütungen und Abgeltungen (wie oben angeführt) muss bis spätestens 3. Jänner 2025 erfolgen, damit es zu einer Auszahlung im Februar 2025 kommt.

Um Kenntnisnahme und nachweisliche Weiterleitung an die Kolleginnen und Kollegen wird ersucht. Bei Unklarheiten oder Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Für den Bildungsdirektor:

Mag.a (FH) Alexandra Rouschal

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Dienst- und Besoldungsrecht