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Rundschreiben für den Ressortschwerpunkt „Hinschauen statt Wegschauen – Gemeinsam gegen Gewalt und Aggression für eine sichere Schule“

2024-0.672.484
BMBWF - I/10a (Schulpartnerschaft) und
III/3 (Bildungsentwicklung und -controlling)
Florian Matzka, BEd MEd
Sachbearbeiter

+43 1 531 20-7153
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Mag.a Dr.in Doris Riss
Sachbearbeiterin

+3 1 531 20-7216
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 41/2024 (BMBWF)

Titel: Rundschreiben für den Ressortschwerpunkt „Hinschauen statt Wegschauen – Gemeinsam gegen Gewalt und Aggression für eine sichere Schule“
Rundschreiben Nr.: 41/2024
Sachgebiet: Sonstige Rechtsangelegenheiten
Verteilerkreis: alle Schulen
Personenkreis: Direktor/innen, Pädagog/innen und Verwaltungspersonal
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: SchUG bzw. SchOG
Kernaussagen/Ziele: Ressortschwerpunkt für das Schuljahr 2024/25 „Hinschauen statt Wegschauen – Gemeinsam gegen Gewalt und Aggression für eine sichere Schule“
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Sehr geehrte Frau Bildungsdirektorin,
sehr geehrter Herr Bildungsdirektor,
sehr geehrte Schulleitung,

mit dem Ressortschwerpunkt für das Schuljahr 2024/25 „Hinschauen statt Wegschauen – Gemeinsam gegen Gewalt und Aggression für eine sichere Schule“ fördert das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eine Kultur des Hinschauens, um Grenzüberschreitungen entschieden entgegenzutreten und die Regeln des schulischen Zusammenlebens mit Nachdruck zu unterstreichen. Kinderschutz, Gewalt- und Mobbingprävention sowie gemeinsam mit der Polizei durchgeführte Maßnahmen der Normverdeutlichung, mit denen auf die steigende Zahl an Gewaltfällen von Kindern und Jugendlichen reagiert wird, stellen wichtige Eckpfeiler einer sicheren Schule dar. Folgende Maßnahmen und Angebote des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden dabei unterstützen:

  1. Kinderschutzkonzept am Schulstandort: Gemäß den rechtlichen Vorgaben des Schulunterrichtsgesetzes § 44 und der Schulordnung 2024 müssen im Laufe des Schuljahres 2024/25 alle Schulen über ein Kinderschutzkonzept verfügen. Bereits bestehende Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen können in die Erstellung einfließen. Die neue Handreichung des BMBWF und der Kinderschutz MOOC der Virtuellen Pädagogischen Hochschule (Teil 1, Teil 2) bieten Unterstützung bei der Umsetzung.
  2. Extremismusprävention: Das kostenlose Workshop-Angebot „Extremismusprävention macht Schule“ wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit dem Schuljahr 2024/25 um weitere drei Jahre verlängert. Schülerinnen und Schüler aller Schultypen sollen für das Thema Extremismus sensibilisiert und ihre Resilienz gegenüber Radikalisierung gestärkt werden. Dafür stehen 235 unterschiedliche Angebote von 77 Anbieterinnen und Anbietern zur Verfügung. In den Workshops setzen sich Schülerinnen und Schüler mit folgenden Themen auseinander:
    • Demokratie, Vielfalt, Wertvorstellungen und Zivilcourage
    • Menschenrechte, Diskriminierung und Vorurteilssensibilisierung
    • Extremistische Gruppierungen und Ideologien
    • Konfliktlösung und Gewaltprävention
    • Medienkompetenz und Verschwörungstheorien
    • Nahostkonflikt, Antisemitismus
    • Radikalisierungsprozesse
  3. Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten der Polizei:
    Die Kooperation zwischen der Polizei und den Schulen wird flächendeckend intensiviert. Dadurch kann strafrechtlich relevantes Handeln auch jener Schülerinnen und Schüler, die noch nicht strafmündig sind, geahndet und bearbeitet werden. Ein gemeinsames Vorgehen gewährleistet, dass Normverdeutlichungsgespräche von Seiten der Polizei zeitnah umgesetzt werden, um den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern die Konsequenzen ihres Handelns aufzuzeigen.
    Das Bundesministerium für Inneres hat in den letzten Jahren österreichweit Sicherheitskoordinatorinnen und Sicherheitskoordinatoren bei den Bezirkspolizeikommanden bzw. Stadtpolizeikommanden eingerichtet. Diese fungieren als Ansprechstellen auf Bezirksebene. Zusätzlich gibt es auf allen Polizeiinspektionen Sicherheitsbeauftragte, die als direkte Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für sicherheitsrelevante Themen zur Verfügung stehen.
    Der Schulleitung wird empfohlen, die Sicherheitsbeauftragte bzw. den Sicherheitsbeauftragten in ihrem Wirkungsbereich jedenfalls zu kontaktieren, bei Suspendierungen bzw. strafrechtlich oder verwaltungsstrafrechtlich relevantem Verhalten von Schülerinnen und Schülern.
    In diesen Gesprächen, die in den Räumlichkeiten der Polizei stattfinden, wird den Jugendlichen klargemacht, dass ihr Verhalten schwerwiegende Folgen haben kann. Sie sollen verstehen, dass ihre Verfehlungen nicht belanglos sind, sondern ernsthafte Konsequenzen für sie oder ihre Erziehungsberechtigten nach sich ziehen können.
    Anbei wird eine Liste der Erreichbarkeit der Sicherheitskoordinatorinnen und Sicher-heitskoordinatoren übermittelt.
  4. Fort- und Weiterbildung: An den Pädagogischen Hochschulen kann aus einer Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsangeboten zum Thema Gewalt- und Mobbingprävention ausgewählt werden.
  5. Video-Wettbewerb „Hinschauen statt Wegschauen“: Mit einem Video-Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler fördert das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Schuljahr 2024/25 die Sensibilisierung und kreative Auseinandersetzung mit dem Thema Schulklima. Unter dem Motto „Hinschauen statt Wegschauen“ setzen wir uns gegen Mobbing und Gewalt ein – für ein gutes Schulklima! Schülerinnen und Schüler erhalten die Gelegenheit, ihre Sichtweisen zu veranschaulichen und Vorschläge für ein besseres Miteinander zu formulieren. Die Kriterien des Wettbewerbs werden Anfang Dezember 2024 bekanntgegeben.

Die Bildungsdirektionen werden um Weiterleitung dieses Rundschreibens (und der Liste der Erreichbarkeit der Sicherheitskoordinatorinnen und Sicherheitskoordinatoren ihres Bundeslandes) an die Schulen in ihrem Wirkungsbereich ersucht.

Mit besten Grüßen

Wien, 5. November 2024

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Netzer, MBA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Sonstige Rechtsangelegenheiten