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Klärung im Rahmen der Antragstellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes

560001/0108-PA-Präs/2024
BD - Stabsstelle (Kommunikation,
Organisationsentwicklung und Schulpartnerschaft)
Mag. Lucia Eder, MIM MBA
Stabstelle - Leitung
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1054
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 36/2024 (BD S)

Titel: Klärung im Rahmen der Antragstellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes
Rundschreiben Nr.: 36/2024
Sachgebiet: Schulrecht
Verteilerkreis: Alle Volksschulen, Sonderschulen, Mittelschulen
Personenkreis: Schulleitungen
Geltung:
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Klärung zur Antragstellung SPF
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 02.12.2024
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Ausgehend von den Studienergebnissen „Evaluierung der Vergabepraxis des SPF in Österreich“ arbeitet das Bildungsministerium nun an einer grundsätzlichen Neuregelung des sonderpädagogischen Förderbedarfes. Bis zum endgültigen Vorliegen dieser Neuregelung fehlt den Bundesländern die entscheidende Grundlage für angedachte Anpassungen im Bereich des SPF.

Aufgrund der nunmehr veränderten Vorgaben des BMBWF darf Ihnen auf diesem Weg mitgeteilt werden, dass sich für die Antragstellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes für Schulen im Bundesland Salzburg vorerst nichts ändert.

Den Anträgen liegen wie bisher dicht dokumentierte Beobachtungen zugrunde, die in den pädagogischen Bericht, bei sozial-emotionalen Störungen auch in den Handlungsleitfaden eingearbeitet werden. Die entsprechenden Vorlagen finden Sie in gewohnter Weise auf der Homepage der Bildungsdirektion Salzburg.
SPF-Verfahren - Bildungsdirektion Salzburg

Es wird wie bisher um Absprache der Fälle mit dem zuständigen Diversitätsmanagement vor Antragstellung und der notwendigen Elternberatung gebeten.
Schulrechtliche Angelegenheiten - Bildungsdirektion Salzburg

Abschließend darf ich Sie ersuchen, ab Erhalt dieses Schreibens die notwendig anstehenden Anträge wie bislang und oben beschrieben einzubringen.

Salzburg, 02.12.2024

Der Bildungsdirektor:
HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht