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Österreichische Olympiaden im Schuljahr 2024/25: Kurse und Wettbewerbe zur Begabungsförderung in Mathematik, Physik, Chemie, Philosophie und Informatik sowie der European Olympiad of Experimental Science - Durchführungsbestimmungen

2024-0.740.082
BMBWF - I/12 (Kunst, Kultur und Kreativität an Schulen)
Isabella Hatos
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-2567
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 42/2024 (BMBWF)

Titel: Rundschreiben: Österreichische Olympiaden im Schuljahr 2024/25: Kurse und Wettbewerbe zur Begabungsförderung in Mathematik, Physik, Chemie, Philosophie und Informatik sowie der European Olympiad of Experimental Science - Durchführungsbestimmungen
Rundschreiben Nr.: 42/2024
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: alle AHS, BMHS
Personenkreis: Direktorinnen und Direktoren sowie Pädagoginnen und Pädagogen
Geltung: Schuljahr 2024/25
Rechtsgrundlage: § 13a und § 45 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 in der geltenden Fassung
§ 9 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG), BGBl. Nr. 76/1985 in der geltenden Fassung
Kernaussagen/Ziele: Erteilung von Dienstreiseaufträgen bzw. Dienstaufträgen, Erklärung zu schulbezogenen Veranstaltungen
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) übermittelt in der Beilage die Durchführungsbestimmungen zu den österreichischen Olympiaden in Mathematik, Physik, Chemie, Philosophie, Informatik sowie der European Olympiad for Experimental Science (EOES) für das Schuljahr 2024/25 zur Information.

Das BMBWF ersucht die Bildungsdirektionen, die allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden höheren Schulen bestmöglich zu unterstützen.

Durchführungsbestimmungen zu den österreichischen Olympiaden im Schuljahr 2024/25: Kurse und Wettbewerbe zur Begabungsförderung

Das BMBWF führt im Schuljahr 2024/25 die österreichischen Olympiaden in Mathematik, Physik, Chemie, Philosophie, Information sowie die European Olympiad for Experimental Science durch. Das BMBWF ersucht die jeweiligen Bildungsdirektionen, die Wettbewerbe auf Landesebene, Bundeswettbewerbe, internationalen Wettbewerbe und Olympiaden inklusive den dafür erforderlichen Vorbereitungskursen zu schulbezogenen Veranstaltungen gem. § 13a SchUG zu erklären.

Die folgenden Durchführungsbestimmungen gelten für alle genannten Olympiaden. Fachspezifische Informationen finden sich in den Beilagen 1 bis 6.

Koordination und Termine

Das BMBWF beauftragt die Bundeskoordinatorinnen und Bundeskoordinatoren der jeweiligen Olympiaden mit den organisatorischen Agenden.
Die fachspezifischen Beilagen 1 bis 6 enthalten eine Übersicht über die Termine für das Schuljahr 2024/25, eine Liste der jeweiligen Landeskoordinatorinnen und Landeskoordinatoren sowie anderen Funktionsträgerinnen und Funktionsträger.

Anmeldung zu den Wettbewerben im Rahmen der Olympiaden 2025

Um an den Wettbewerben teilnehmen zu dürfen, muss sich die Schülerin bzw. der Schüler zur schulbezogenen Veranstaltung anmelden. Die Teilnahme ist zu untersagen, wenn:

  • die Schülerin bzw. der Schüler die für die Teilnahme an der schulbezogenen Veranstaltung erforderlichen Voraussetzungen nicht erbringt,
  • auf Grund des bisherigen Verhaltens eine Gefährdung der Sicherheit der Schülerin bzw. des Schülers oder anderer Personen mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist oder
  • durch die Teilnahme an der schulbezogenen Veranstaltung der erfolgreiche Abschluss der Schulstufe in Frage gestellt erscheint.

Zuständig für die Annahme bzw. die Untersagung der Anmeldung ist die Schulleitung oder eine von ihr dafür beauftragte Lehrkraft. Schülerinnen und Schüler, die zur Teilnahme an der schulbezogenen Veranstaltung angemeldet sind und deren Teilnahme nicht untersagt worden ist, sind zur Teilnahme verpflichtet.

Wenn Schülerinnen und Schüler im Zuge eines Wettbewerbs außerhalb des Wohnortes übernachten, ist vorher die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Die jeweilige Organisationsleitung sorgt bei teilnehmenden Schülerinnen und Schülern für die Einhaltung der Aufsichtspflicht.

Dienstreisen im Zusammenhang mit den Olympiaden 2025

Das BMBWF ersucht die Bildungsdirektionen, den jeweiligen Personengruppen einen Dienstreiseauftrag gem. Reisegebührenvorschrift 1955 und einen Dienstauftrag im Sinne des § 61 Abs. 5 Z.7 Gehaltsgesetz zu erteilen sowie die Reiserechnungslegung zu ermöglichen (nähere Details sind den Beilagen 1 bis 6 zu entnehmen). Die Bildungsdirektionen sollen es den Betreuerinnen und Betreuern der Bundeswettbewerbe sowie den Organisatorinnen und Organisatoren der Landeswettbewerbe bzw. Gebietswettbewerbe auf Antrag ermöglichen, den eigenen PKW zum Transport erforderlicher Geräte zu benützen.

Dienstaufträge sind auch für alle Online-Wettbewerbe und Dienstbesprechungen zu erteilen.

Allgemeines

Für die Abrechnung von Handverlagen verwenden die Koordinatorinnen und Koordinatoren die „Checkliste für abrechenbare Kosten gültig ab dem Schuljahr 2024/25“ (siehe Beilage 7). Online-Wettbewerbe oder alternative Auswahlverfahren erfordern gesonderte Kostenvoranschläge.

Wien, 21. November 2024

Für den Bundesminister:
SektChefin Doris Wagner, BEd MEd

Beilagen

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten