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Aufnahmeinformationen für humanberufliche Schulen

Rundschreiben W24/2024 (BD W)

Titel: Aufnahmeinformationen für humanberufliche Schulen
Sachgebiet: pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: alle humanberufliche Schulen Wiens
Personenkreis: Schulleitungen und Fachvorstände
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: §§ 55 und 68 SchOG, § 3 SchUG, §§ 14 und 18 LBVO, §§ 9, 14 und 25 PA-PFA-AV
Kernaussagen/Ziele: Aufnahmeinformationen für die Erziehungsberechtigten
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 04.12.2024
Zeitliche Priorisierung: unbegrenzt
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Wien
Aufhebung Rundschreiben: keine Aufhebung

Sehr geehrte Damen und Herren!

In letzter Zeit verstärkt auftretende Anfragen betreffend Aufnahme an humanberuflichen
Schulen veranlasst die Bildungsdirektion Wien dazu, das Informationsblatt für
Erziehungsberechtigte von Aufnahmswerber/inne/n zu präzisieren.

Einer allfälligen Weigerung von Schüler/inne/n, Lehrplaninhalte (korrekt und vollständig)
umzusetzen wäre im Rahmen der Leistungs- und/oder Verhaltensbeurteilung Rechnung zu
tragen.
Ein Schulausschluss in den genannten Fällen ist grundsätzlich nicht vertretbar. Ausnahme:
Pflegeausbildung aufgrund der Ausbildungsverordnung des Gesundheitsministeriums.

Bei Aufnahmswerber/inne/n mit Körper- oder Sinnesbehinderungen ist bereits im Rahmen des
Aufnahmsverfahrens gemäß § 3 SchUG zu prüfen, ob deren Eignung für die betreffende Schulart
vorliegt.

Dieses Rundschreiben tritt ab sofort in Kraft.

Für den Bildungsdirektor:
HRin Mag.a Ulrike Mangl
Leiterin des Bereichs Pädagogischer Dienst

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten