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Budgetprovisorium 2025

520001/0035-PA-BWR-Allgemein/2024
BD - Präs/2a (Budget, Kosten- und Leistungsmanagement Bund)
ADir.in Alexandra Schwab
Referatsleiterin
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-2101
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 37/2024 (BD S)

Titel: Budgetprovisorium 2025
Rundschreiben Nr.: 37/2024
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Verteilerkreis: Bundesschulen
Personenkreis: alle Schulleitungen der angeschriebenen Schulen
Geltung: Budgetjahr 2025
Rechtsgrundlage: Art. 51a Abs. 4 B-VG
Kernaussagen/Ziele: -
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 09.12.2024
Zeitliche Priorisierung: -
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Da vom Nationalrat kein Bundesfinanzgesetz 2025 beschlossen wurde, gilt ab 1. Jänner 2025 bis auf Weiteres ein Budgetprovisorium.

Das heißt, dass lediglich Ausgaben zu tätigen sind, die für die Führung des Betriebs unumgänglich sind, bereits vertraglich bestehen oder gesetzlichen Vorschriften unterliegen.

Im Hinblick auf die Erfüllung des lehrplanmäßigen Unterrichts dürfen gesetzlich bestimmte Vorhaben (z.B. Schulveranstaltungen im Sinne des § 13 Schulunterrichtsgesetz) ebenfalls weiterverfolgt oder neu in Angriff genommen werden.

Für die Dauer des Budgetprovisoriums sind jedoch darüber hinaus keinerlei neue vertragliche Verpflichtungen einzugehen.

Die im HV-SAP für Finanzjahr 2025 verzeichneten Voranschlagswerte (Budgetbeträge im Finanzierungshaushalt 2025) sind willkürliche Werte und geben keinen Hinweis auf die tatsächliche Budgethöhe. Das Budgetprovisorium gilt bis zur Bekanntgabe des Budgets mittels Budgetblatt 2025. Der Zeitpunkt der Aussendung kann derzeit nicht vorausgesagt werden.

Salzburg, 10.12.2024

Für den Bildungsdirektor:
ADir. Alexandra Schwab

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen