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Schulbrief zu ID Austria, ISO-Web, Serviceportal Bund sowie Vergütungen und MDL

540003/0001-PA-Pers-Land/2025
BD - Präs/4 (Personal Landeslehrpersonen)
Mag. Dr. Sebastian Mayr
Abteilungsleiter
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-4001
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 01/2025 (BD S)

Titel: Rundschreiben 2025/01: Schulbrief zu ID Austria, ISO-Web, Serviceportal Bund und Vergütungen
Rundschreiben Nr.: 01/2025
Sachgebiet: Dienst- und Besoldungsrecht
Verteilerkreis: Alle VS, MS, PTS, ASO, Berufsschulen
Personenkreis: Alle Schulleitungen und Lehrpersonen der angeschriebenen Schulen
Geltung: Ab sofort
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Anleitung zur Nutzung der ID Austria mittels FIDO2 Token; Erinnerung an die Freischaltung des Personalprotokolls in ISO-Web; Vorgesetztenrolle im Serviceportal Bund iZm der Zahlungskontrollliste; nachträgliche Auszahlung bestimmter Gehaltsbestandteile in SAP
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 08.01.2025
Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss zeitnahe nach Einlangen von den Schulleitungen an das Kollegium übermittelt werden.
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Sie werden ersucht, dieses Schreiben samt Beilagen an das Kollegium weiterzuleiten.

1. ID Austria: Anmeldung mit FIDO2 Token (USB Stick)

Mit 01.01.2025 wurde die Personalverrechnung der Salzburger Landeslehrpersonen erfolgreich auf PM-SAP umgestellt. Mit dieser vom Verfassungsgesetzgeber vorgegebenen Umstellung gehen auch Änderungen bei der dienstlichen E-Mailadresse und im Reisemanagement einher. Um weiterhin auf wichtige Mailnachrichten des Dienstgebers zugreifen, Dienstreisen antreten und abrechnen sowie den elektronischen Gehaltszettel abrufen zu können, benötigen alle Lehrpersonen eine ID Austria. Es ist sehr erfreulich, dass ein erheblicher Teil der Lehrpersonen diese elektronische Identifizierungsmöglichkeit bereits verwendet.
Jene Lehrpersonen, die über kein kompatibles Smartphone verfügen, können die ID Austria auch mittels Hardware-Sicherheitsschlüssel (FIDO2 Token USB Stick) nutzen.

Welche Schritte Sie für die Aktivierung und Nutzung des Tokens vornehmen müssen, entnehmen Sie bitte der beigefügten „Kurzanleitung Identifizierung per ID Austria mittels Hardware-Sicherheitsschlüssel“. Die Kosten für die Anschaffung eines solchen Tokens kann der Dienstgeber nicht übernehmen.

2. ISO-Web: Personalprotokoll aktiv

Außerdem möchte die Bildungsdirektion Sie als Schulleitung höflich daran erinnern, dass seit 01.01.2025 auch das Personalprotokoll in ISO-Web freigeschaltet ist.

Bereits jetzt sind daher alle Anbringen seitens der Schulleitung an den Dienstgeber, die rechtlich relevant sind, per ISO-Web einzubringen. Das betrifft seit 01.01.2025 somit ebenfalls auf konkrete Lehrpersonen bezogene Ansuchen (Freischaltung des Personalprotokolls).

Die Bildungsdirektion ersucht um Berücksichtigung – Anliegen per Mail können nicht mehr angenommen werden.

3. Vorgesetztenrolle im Serviceportal Bund: Stammdaten und Genehmigung der Zahlungskontrollliste

Als Schulleitung wurde Ihnen neben Ihrer Rolle als „Mitarbeiter“ auch die Rolle der/des Vorgesetzten zugewiesen. Mit dieser Rolle erhalten Sie Einsicht in Stammdaten der Lehrpersonen an Ihrer Schule und Zugang zur Zahlungskontrollliste. Letztgenannte Berechtigung benötigen Sie, um die Zahlungskontrollliste zu genehmigen. Die Zahlungskontrollliste wird Ihnen zweimal monatlich nach jeder Abrechnung (für
Vertragsbedienstete und Beamte gesondert) übermittelt und enthält alle Lehrpersonen, die Ihrer Schule zugeordnet sind und eine Bezahlung erhalten.
In Ihrer Verantwortung als Schulleitung liegt es, die Listen auf die korrekte Zuordnung der Lehrpersonen zu prüfen:
⇒ Sind alle auf der Liste genannten Lehrpersonen an Ihrer Schule, genehmigen Sie die Liste.
⇒ Scheint auf der Liste eine schulfremde Lehrperson auf, weisen Sie die Liste zurück.

Wie Sie diesen (einfachen) Vorgang durchführen und wie Sie Stammdaten der Lehrpersonen an Ihrer Schule einsehen, erfahren Sie in der beiliegenden „Kurzanleitung Service Portal Bund_ Erweiterung für Schulleiter_innen und deren Stellvertreter_innen“.

4. Nachträgliche Auszahlung von Vergütungen und Mehrdienstleistungen

Mit PM-SAP erfolgt auch eine Angleichung bei der Auszahlung von Vergütungen und Mehrdienstleistungen an den österreichweiten Standard: Vergütungen für Klassenvorstände (vgl bereits das Rundschreiben 2024-32 vom 31.10.2025), Kustodiate und Mehrdienstleistungen werden nicht mehr vor der Leistungserbringung am Anfang des Monats, sondern erst nach der Leistungserbringung, also im Folgemonat verrechnet und im darauf folgenden Monat ausbezahlt. Bspw. wird die Vergütung für Klassenvorstände im Januar 2025 im Februar 2025 abgerechnet und im März 2025 ausbezahlt. Die sich hieraus ergebende Verzögerung ist in PM-SAP angelegt und zwingend – sie entspricht den gesetzlichen Vorgaben und der Vorgehensweise in allen anderen acht Bundesländern. Selbstverständlich gehen hierdurch keine Vergütungen „verloren“. Danke für Ihr Verständnis.

Salzburg, 08.01.2025

Für den Bildungsdirektor:
Mag. Dr. Sebastian Mayr

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Dienst- und Besoldungsrecht