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Erstellung des vorläufigen Stellenplans 2025/26 mit Sokrates

540003/0002-PA-Pers-Land/2025
BD - Präs/4 (Personal Landeslehrpersonen)
Mag. Dr. Sebastian Mayr
Abteilungsleiter
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-4001
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 02/2025 (BD S)

Titel: Erstellung des vorläufigen Stellenplans 2025/26 mit Sokrates
Rundschreiben Nr.: 02/2025
Sachgebiet: Ressourcenbewirtschaftung & Personalwesen
Verteilerkreis: Alle allgemeinbildende Pflichtschulen
Personenkreis: An alle Schulleitungen
Geltung: Ab sofort bis Ende Juli 2025
Rechtsgrundlage: -
Kernaussagen/Ziele: Wichtige Hinweise zur Erstellung des vorläufigen Stellenplans
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 14.01.2025
Zeitliche Priorisierung: wichtig
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Aufbauend auf den Erfahrungen aus den Vorjahren wird in den kommenden Wochen der vorläufige Stellenplan für das Schuljahr 2025/26 in Sokrates erstellt.

In Hinblick auf die Berechnung und Zuteilung der Lehrpersonenwochenstunden legt § 8a Abs. 3 SchOG fest, dass für öffentliche Pflichtschulen die seit 31.08.2018 bestehenden Bestimmungen über die Klassenschülerzahlen weiterhin als Grundlage gelten. Durch diese Bestimmung ist somit klargestellt, dass grundsätzlich keine Änderungen bei der Ressourcenzuweisung eintreten werden und sich diese weiterhin am Richtwert 25 orientieren wird.

Wichtige Basis für die Erstellung des vorläufigen Stellenplans 2025/26 ist eine vollständige und korrekte Abbildung aller vorgesehenen Klassen und die Fortschreibung der vorgesehenen Schüler/innen-Laufbahnen (Planungsstand) mittels Klasseneinteilung im Schuljahr 2025/26. Die erforderlichen Klassen-, Schüler/innen- und Stunden-Anzahlen (SPF, AO, NDE, GTS, Deutschförderung, Erstsprachen-Unterricht) sind zu aktualisieren. Der Testzeitraum für die Einschreibung des Schuljahres 2025/26 für MIKA-D endet mit 30.04.2025. Für die bereits sich in der Deutschförderung befindlichen Schüler/innen erfolgt die MIKA-D Testung von 01.03.2025 bis 30.04.2025 für das Schuljahr 2025/26.

1. Deutschförderung

Die Zuordnungen zur Deutschförderung sind gemäß § 8h SchOG mit den Schülermerkmalen

  • Deutschförderklasse,
  • Deutschförderklasse integrativ,
  • Deutschförderkurs,
  • Deutschförderkurs integrativ

abzubilden.

Weitere Informationen dazu finden sie im FAQ zu Sokrates unter „Deutschförderung“.

2. Erstsprachen-Unterricht (ERST-SPR)

Die verbindlichen Anmeldungen für den Erstsprachen-Unterricht sind in Sokrates abzubilden. Dafür muss den Schüler/innen ein Schüler/innen-Merkmal mit der jeweiligen Sprache zugewiesen werden (siehe Sokrates-Startseite).

3. Stellenplanerstellung

Es ergeht daher an Sie der Auftrag, im Zeitraum von 15.01.2025 bis 03.03.2025 sämtliche stellenplanrelevanten Daten unter Beachtung der bereitgestellten Anleitungen zu erstellen.

Allfällige inhaltliche Abstimmungen und Klärungen zu Schüler/innen-, Gruppen- und Stunden-Anzahlen erfolgen zwischen der Schulleitung und der zuständigen Schulreferentin bzw. dem zuständigen Schulreferenten.

Informationen und Anleitungen für die Umsetzung finden Sie auf der Sokrates Startseite. Diese werden laufend aktualisiert.

3.1. Zeitliche Planung / Ablauf der Stellenplan-Erstellung

Die zeitliche Abwicklung liegt in der Verantwortung der Schulleitung.

Die Genehmigung des vorläufigen Stellenplans erfolgt ab Montag, 17.02.2025 bis spätestens Montag, 03.03.2025.

3.2. Sichtung und Genehmigung des vorläufigen Stellenplans

Die angepasste Stellenplan-Sichtungsdatei pro Schulart wird auf der Sokrates-Startseite zur Verfügung gestellt. Der vorläufige Stellenplan wird durch die 3 Abfragen (STP1, STP2, STP3) erzeugt.

Die aus Sokrates gebildete Gesamtsichtung des vorläufigen Stellenplans stellt in Verbindung mit der Genehmigung ein verbindliches Dokument dar.
Die Stellenplan-Daten sind durch die Schulleitung zu kontrollieren.
MIT DER GENEHMIGUNG WIRD DURCH DIE SCHULLEITUNG DIE RICHTIGKEIT DIESER DATEN BESTÄTIGT.

Widerrufe sind in der Regel nicht erforderlich, da laufende Änderungen im Planungsstatus ersichtlich sind.

3.3. Stellenplan-Unterstützung

Sollten bei der Stellenplanumsetzung Unklarheiten und Fragen auftreten, so wenden Sie sich bitte an die zuständige IT-Betreuerin bzw. an den zuständigen IT-Betreuer.

Salzburg, 14.01.2025

Für den Bildungsdirektor:
Mag. Dr. Sebastian Mayr

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen, Ressourcenbewirtschaftung