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Schulbrief zur Umfrage der Personalvertretung betreffend ID-Austria

540003/0003-PA-Pers-Land/2025
BD - Präs/4 (Personal Landeslehrpersonen)
Mag. Dr. Sebastian Mayr
Abteilungsleiter
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-4001
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 03/2025 (BD S)

Titel: Schulbrief zur Umfrage der Personalvertretung betreffend ID-Austria
Rundschreiben Nr.: 03/2025
Sachgebiet: Dienst- und Besoldungsrecht
Verteilerkreis: Alle allgemeinbildenden Pflichtschulen und Berufsbildenden Pflichtschulen
Personenkreis: Alle Lehrpersonen an Pflichtschulen
Geltung: -
Rechtsgrundlage: -
Kernaussagen/Ziele: Wichtige Hinweise zur ID Austria
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 20.01.2025
Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss zeitnahe nach Einlangen von den Schulleitungen an das Kollegium übermittelt werden.
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Allem Anschein nach zeigen sich Personalvertreterinnen und Personalvertreter besorgt darüber, dass Lehrpersonen die ID Austrian nicht nutzen möchten, um Reisekosten in ESS abzurechnen und um Zugriff auf Ihre dienstlichen Mails zu erhalten. Die Bildungsdirektion begründet diese Notwendigkeit noch einmal:

Gerade für den Zugriff auf dienstliche Mails sowie die Abrechnung von Reisekosten in ESS ist die Verwendung der ID Austria unbedingt erforderlich. Dabei geht es nicht um eine Frage des Verwaltungsaufwandes, sondern um eine Frage der Sicherheit der Daten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern. Die ID Austria bietet durch die Mehr-Faktor-Authentifizierung derzeit eben jenes Maß an Sicherheit, das die Verarbeitung dieser sensiblen personenbezogenen Daten rechtlich und tatsächlich verlangt. Nur durch Verwendung der ID Austria ist sichergestellt, dass persönliche Daten der Lehrpersonen tatsächlich nur von diesen selbst eingesehen werden können. Risiken, wie sie derzeit von Phishing-Attacken ausgehen und die bei schuldhaftem Verhalten der Lehrpersonen Schadenersatzforderungen begründen können, werden minimiert. Eine Identifikation mittels Name und Passwort vermag diesen Standard nicht mehr zu gewährleisten. Um Zugriff auf die neue dienstliche E-Mailadresse zu erhalten und Dienstreisen abzurechnen, ist daher die Nutzung der ID Austria alternativlos.

Noch einmal verweist die Bildungsdirektion darauf, dass die ID Austria bereits viele Jahre erfolgreich im Einsatz ist und mittlerweile mehr als 2 Millionen Anwenderinnen und Anwender hat. Sie ist eine sichere Methode, sich digital zu identifizieren und künftig mit einer einzigen digitalen Anmeldung eine Reihe von Services zu nutzen, wie den permanenten und sicheren Zugriff auf den Gehaltszettel und die digitale Abrechnung von Dienstreisen.

Salzburg, 21.01.2025

Für den Bildungsdirektor:
​​​​​​​Mag. Dr. Sebastian Mayr

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Dienst- und Besoldungsrecht