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Unterstützungsleistungen für Schüler:innen mit einer Behinderung an Bildungseinrichtungen des Bundes

IBu5/421-2024

Abteilung Präs/1
Zentralverwaltung & IKT

RgR Martina Ceru-Eibinger
Sachbearbeiterin

martina.ceru-eibinger@bildung-stmk.gv.at
+43 5 0248 345 - 138

Körblergasse 23, 8011 Graz

Rundschreiben 11/2024 (BD Stmk)

Titel: Unterstützungsleistungen für Schüler:innen mit einer Behinderung an Bildungseinrichtungen des Bundes
Rundschreiben Nr.: 11/2024 (BD Stmk)
Sachgebiet:
Sonstige Rechtsangelegenheiten
Verteilerkreis: Alle Bundesschulen in Steiermark
Personenkreis: Direktor/innen und Pädagog/innen
Geltungszeitraum: unbefristet
Rechtsgrundlage:
ernaussagen/Ziele:
ergänzende Informationen zum RS 4/2024 der Bildungsdirektion für Steiermark vom 15.04.2024
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Graz, siehe Signatur
Zeitliche Priorisierung: Eingabe
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Steiermark

In der Beilage wird der Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 23.11.2024, GZ: 2024-0.772.246 übermittelt; ergänzend gibt die Bildungsdirektion für Steiermark folgende Informationen weiter:

Die im ha. RS 04/2024 angeführten weiterführenden Informationen zum Erlass des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 17.09.2023, GZ: 2023-0.480.776, die Unterstützung für Schüler:innen mit einer Behinderung in Bildungseinrichtungen des Bundes betreffend, bleiben weiterhin gültig.

Um Schüler:innen an Bildungseinrichtungen des Bundes mit einer Behinderung im Sinne des § 3 BGStG, mit der Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, intellektuellen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder einer Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren, den Schulbesuch zu ermöglichen, ist nachgehend angeführte Vorgangsweise ausnahmslos einzuhalten:

Für Schüler:innen mit diagnostizierter Autismus-Spektrums-Störung ist unverändert ein Antrag auf Schulassistenz im Höchstausmaß von 8 Wochenstunden mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular (https://www.bildung-stmk.gv.at/service/formulare/direktionen) per ISO.Web bei der Bildungsdirektion einzureichen.

Die Betreuung, Beratung sowie die Abwicklung der vertraglichen und finanziellen Angelegenheiten bezüglich der Schulassistenz hat in der Steiermark ausschließlich über LebensGroß GmbH, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 37a, 8010 Graz (Kontakt: 0316/71 55 06), zu erfolgen.

Sollten diese 8 Stunden aus pädagogischer Sicht nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit zusätzlich bei Nachweis des Vorliegens einer Behinderung mit

  • Nachweis des Bezuges von erhöhter Familienbeihilfe oder
  • Nachweis des Vorliegens einer Pflegestufe oder
  • Vorliegen eines fachärztlichen oder klinisch-psychologischen Befundes, aus welchem sich ergibt, dass die Schülerin bzw. der Schüler aufgrund der Beeinträchtigung im Schulalltag einem erheblichen Nachteil im Vergleich zu Schülerinnen und Schülern ohne Beeinträchtigung begegnet oder
  • Bescheidmäßige Feststellung des Vorliegens einer Behinderung aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung.

einen Antrag auf persönliche Assistenz mit freier Wahl der Assistenzservicestelle, einzubringen.

  • Um eine persönliche Assistenz zu Schulbeginn seitens der Assistenzservicestellen gewährleisten zu können, ist bereits beim Aufnahmegespräch das Procedere hinsichtlich der Gewährung einer Assistenzleistung zu Schulbeginn mit den Erziehungsberechtigten zu besprechen und die am Antragsformular „Antrag auf persönliche Assistenz für Schüler:innen an Bundesschulen bzw. „Antrag auf Dolmetschleistungen für Schüler:innen an Bundesschulen geforderten Unterlagen sind von diesen einzufordern. Bei Schulwechsel ist bei Vorliegen einer psychischen Beeinträchtigung von den Erziehungsberechtigten von den bei Antragstellung zuständigen Klassenlehrer:innen eine pädagogische Stellungnahme einzuholen und dem Antrag anzuschließen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist unter Anschluss der geforderten Unterlagen von die Direktion per ISO.Web bei der Bildungsdirektion einzureichen.
  • Anträge auf Erhöhung des Stundenausmaßes sind, sobald der Aufstieg in die nächst höhere Schulstufe gesichert ist, mit dem Formular „Antrag auf Erhöhung des Stundenausmaßes für persönliche Assistenz bzw. Dolmetschleistungen für Schüler:innen an Bundesschulen durch die Direktion per ISO.Web bei der Bildungsdirektion einzureichen.
  • Für jene Schüler:innen, die noch auslaufend Assistenz- bzw. Dolmetschleistungen nach dem Steirischen BHG finanziert bekommen und eine Erhöhung des Stundenausmaßes benötigen, ist mangels Vorakt ein „Erstantrag“ bei der Bildungsdirektion einzubringen.

Ersatz der Kosten für Unterstützungsleistungen bei Schulveranstaltungen:

Um Schüler:innen mit Behinderung die Teilnahme an ein- und mehrtägigen Schulveranstaltungen zu ermöglichen, ist unmittelbar nach Feststehen der Kosten das Antragsformular „Antrag auf Kostenübernahme einer persönlichen Assistenz bei Schulveranstaltungen für Schüler:innen an Bundesschulenvon der Direktion zu befüllen, der Betreuungsperson zur Weiterleitung an die Assistenzservicestelle zu übergeben und nach Vervollständigung und Retournierung durch diese per ISO.Web bei der Bildungsdirektion einzureichen.

Alle angeführten Antragsformulare stehen auf der Homepage der Bildungsdirektion zum Download unter https://www.bildung-stmk.gv.at/service/formulare/direktionen bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Der Bildungsdirektor:

Mag. Bernhard Just

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Sonstige Rechtsangelegenheiten