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Umsatzsteuererklärung 2024 - Vorgehensweise

520016/0001-PA-BWR-Allgemein/2025
BD - Präs/2a (Budget, Kosten- und Leistungsmanagement Bund)
ADir.in Alexandra Schwab
Referatsleiterin
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-2101
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 04/2025 (BD S)

Titel: Umsatzsteuererklärung 2024 - Vorgehensweise
Rundschreiben Nr.: 04/2025
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Verteilerkreis: alle Bundesschulen
Personenkreis: Rechnungsführung
Geltung:
Rechtsgrundlage: Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994
Kernaussagen/Ziele: Meldung der Steuerbeträge für Innergemeinschaftlichen Erwerb und Reverse Charge
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 24.01.2025
Zeitliche Priorisierung: 17.03.2025 bis spätestens 30.04.2025
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Nach Einkäufen im Ausland oder bei Rechnungen mit Reverse Charge werden beim Zahlungsvorgang im HV-SAP mit der Eingabe des jeweiligen Steuerkennzeichens (E1, E2, R2 usw.) die relevanten Steuerbeträge errechnet und auf einem Durchlauf-Sachkonto geparkt. Von dort aus werden die Steuerbeträge quartalsweise von der Buchhaltungsagentur des Bundes an das Österreichische Finanzamt abgeführt bzw. überwiesen (ausgenommen HTL - monatlich).

Aufgabe der Salzburger Bundesschulen und auch der Bildungsdirektion ist die Meldung der für den eigenen Geschäftsbereich überwiesenen Steuerbeträge eines Jahres mittels Umsatzsteuer(jahres)erklärung.

Aus diesem Grund finden Sie im Anhang die Anleitung zur Durchführung der bevorstehenden Umsatzsteuererklärung 2024 und das betreffende U1-Formular (leer). Das Formular kann auch jederzeit unter www.bmf.gv.at – Formulare („U1 2024“ im Suchfeld eingeben) heruntergeladen werden.

Da derzeit Zahlungen noch in das Vorjahr abgegrenzt werden können, ist die USt-Erklärung des Jahres 2024 von der Schule frühestens am 17.03.2025 auszufüllen.

Nachdem die Meldung von der Schule fertig ausgefüllt wurde, ist sie der zuständigen Sachbearbeiterin der Buchhaltungsagentur des Bundes in Sbg. per E-Mail zur Prüfung zu übermitteln. Sobald die BHAG die Einträge bestätigt, ist die USt-Meldung bis spätestens 30.04.2024 an das Finanzamt zu übermitteln. Der Steuerbescheid des Österreichischen Finanzamts, der nach erfolgter Meldung an der Schule eintrifft, ist an der Schule aufzubewahren und per E-Mail an die BHAG zu übermitteln.

Sollte es Fragen oder Unklarheiten geben, bitten wir um Kontaktaufnahme.

Salzburg, 24.01.2025

Für den Bildungsdirektor:
ADir.in Alexandra Schwab

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen