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SPF-Verfahren ab dem Sommersemester 2024/25

525015/0003-PA-BWR-Allgemein/2025
BD - Bildungsdirektion
HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair
Bildungsdirektor
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1051
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 05/2025 (BD S)

Titel: SPF-Verfahren ab dem Sommersemester 2024/25
Rundschreiben Nr.: 05/2025
Sachgebiet: Schulrecht
Verteilerkreis: Alle VS, ASO
Personenkreis:
Geltung: Ab Sommersemester 2024/25
Rechtsgrundlage: Schulpflichtgesetz, Lehrplan der Volksschule und Lehrplan der Sonderschule
Kernaussagen/Ziele: Information zur Anpassung des SPF-Verfahrens
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 28.01.2025
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Im Zuge der Evaluierung der Vergabepraxis des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) in Österreich, der Verlautbarung der neuen ASO-Lehrpläne und der entsprechenden Lehrplanzusätze haben sich einige Voraussetzungen zum Thema SPF geändert.

Besteht nach Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten am Schulstandort ein Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf, ist der Antrag wie bisher unter Berücksichtigung des Handlungsleitfadens – im besten Fall von den Erziehungsberechtigten im Wege der Schule – unter Beistellung sämtlicher Unterlagen (Pädagogischer Bericht; Stammblatt, Berichte von Beratungslehrpersonen, Schulsozialarbeit oder Assistenzen, vorliegende Atteste und Diagnosen) bei der Bildungsdirektion einzubringen.

Für den Fall einer bescheidmäßigen Feststellung eines SPF gibt es keine Änderungen der weiteren Vorgangsweisen.

Sollten die Befundlagen nicht eindeutig auf eine Behinderung zurückzuführen sein, wird für den Fall der Nicht-Feststellung des SPF der/die zuständige Expertin des Diversitätsmanagements die betreffende Schule sowie die Eltern über die weiteren möglichen Förderschienen und Fördermöglichkeiten informieren.

Salzburg, 31.01.2025

Der Bildungsdirektor:
HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht