Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Kulturelle Förderung 2025

521007/0001-PA-BWR-Allgemein/2025
BD - Präs/2 (Budget, Wirtschaft und Recht)
Carina Wojnicka
Sachbearbeiterin
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-2003
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 06/2025 (BD S)

Titel: Umsatzsteuererklärung 2024 - Vorgehensweise
Rundschreiben Nr.: 06/2025
Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: Alle VS, MS, ASO, PTS;
Personenkreis: Schulleitungen
Geltung: Budgetjahr 2025
Rechtsgrundlage:
Kernaussagen/Ziele: Kulturelle Förderung 2025
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 30.01.2025
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Im Landesvoranschlag für das Jahr 2025 sind Mittel zur kulturellen Förderung von Landeslehrpersonen an allgemeinbildenden Pflichtschulen im Land Salzburg vorgesehen. Diese Mittel stehen sowohl für Lehrpersonen im aktiven Dienst als auch für Lehrpersonen im Ruhestand zur Verfügung. Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sind nicht anspruchsberechtigt.

Mit beiliegendem Ansuchen kann für alle Kulturangebote im Bundesland Salzburg um Zuschuss angesucht werden. Bezuschusst werden alle Arten von kulturellen Veranstaltungen wie zB Konzerte, Schauspiele, Kabaretts, Programmkinos mit kulturellem Schwerpunkt etc. – im Bundesland Salzburg.

Die Höhe des Zuschusses ist wie folgt geregelt:
• 20 % des ABO-/Einzelkartenpreises
j e d o c h
• höchstens EUR 50, -- pro Person und Kalenderjahr

Für die „Kulturelle Förderung“ wird im Landesvoranschlag pro Kalenderjahr ein bestimmtes Budget zur Verfügung gestellt. Bei Ausschöpfung dieses Budgets während eines Kalenderjahres endet auch die Bezuschussung für das jeweilige Kalenderjahr.

Die Vorgehensweise zur Beantragung der kulturellen Förderung sieht wie folgt aus:

1. Mittels Formular „Ansuchen um Zuerkennung einer kulturellen Förderung“ (siehe Beilage) ist der Kostenzuschuss zu beantragen.
2. Dem Antrag um Kostenzuschuss sind folgende Dokumente beizulegen:
• Original der Rechnung der Kulturgesellschaft über ABO-/Einzelkarte
• Zahlungsbestätigung (Kontoauszug oder Hinweis der Bezahlung auf der Rechnung oder Kassenbon)

Da es beim Kauf von Einzelkarten zu sehr kleinen Zuschussbeträgen kommen kann, spricht nichts dagegen, die Beantragung der „Kulturellen Förderung“ für mehrere Karten in einem Ansuchen durchzuführen.

Wichtig ist,…
  • …dass pro Lehrperson ein Ansuchen gestellt wird. Es ist nicht möglich, dass eine Lehrperson den Antrag um Bezuschussung für die Karten von mehreren Lehrpersonen stellt.
  • …dass für jedes ABO bzw. jede Einzelkarte eine Rechnung und eine Zahlungsbestätigung beigelegt wird. Bei einem Kassenbon (zB bei Einzelkarte) sind beide Vorgaben (Rechnung + Zahlungsbestätigung) erfüllt. Bei Hinweis der Bezahlung auf der Rechnung (zB bei ABOKauf), muss kein weiterer Zahlungsnachweis erbracht werden.
  • Bei Fehlen dieser Nachweise kann keine Bezuschussung erfolgen.
3. Das Ansuchen um „Kulturelle Förderung“ ist am Postwege einzureichen:
An die
Personalvertretung der Lehrpersonen
an allgemeinbildenden Pflichtschulen
Nonnbergstiege 2
5010 Salzburg
  • Für Fragen steht Ihnen Kollegin Rosa Maislinger unter der Telefonnummer +43 664 2552858 in bewährter Weise gerne zur Verfügung.

Salzburg, 30.01.2025

Für den Bildungsdirektor:
Carina Wojnicka

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen