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ID Austria Login für Sokrates und SARI-Prozess bei eRechnungen

560021/0004-PA-Präs/2025
BD - Bildungsdirektion
HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair
Bildungsdirektor
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1051
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 08/2025 (BD S)

Titel: ID Austria Login für Sokrates und SARI-Prozess bei eRechnungen
Rundschreiben Nr.: 08/2025
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: Alle allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Personenkreis: Alle Bundesbediensteten
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 5 IKT-SchulVO​​​​​​​
Kernaussagen/Ziele: Information zur verpflichtenden Nutzung einer Multifaktorauthentifizierung gemäß § 5 IKT-SchulVO an allen weiterführenden mittleren und höheren Schulen ab 1. März 2025 für Sokrates und den SARI-Prozess bei eRechnungen
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 05.02.2025
Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss innerhalb von 48 Stunden nach Einlangen von den Schulleitungen an das Kollegium übermittelt werden.
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Das BMBWF fordert die Bildungsdirektionen auf, die mittleren und höheren Schulen zu informieren:

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung informiert, dass die seit 30. August 2021 gesetzlich geforderte Verpflichtung zur Nutzung einer Multifaktorauthentifizierung gemäß § 5 IKT-SchulVO an allen weiterführenden mittleren und höheren Schulen ab 1. März 2025 für Sokrates und den SARI-Prozess bei eRechnungen verbindlich mit der ID Austria umgesetzt wird.

Um das gesetzlich geforderte hohe Niveau an Datensicherheit und Datenschutz zu erreichen, wird die ID Austria mit Multifaktorauthentifizierung für datenschutzsensible Schulverwaltungssoftware wie Sokrates, zur SARI-Bestätigung von Rechnungen und zum Anbringen digitaler Amtssignaturen auf Zeugnissen und Urkunden benötigt. Damit bleiben sensible personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, wie etwa Zeugnisnoten, vor unbefugtem Zugriff und Manipulation geschützt.

Schon bisher war die Anmeldung mit ID Austria empfohlen.

Ab 1. März 2025 ist der Zugang zu Sokrates und die SARI-Bestätigung von Rechnungen für Bedienstete an weiterführenden mittleren und höheren Schulen nur mehr mittels ID Austria möglich.

Für einen hochsicheren und möglichst bequemen Login kann die ID Austria am Smartphone genutzt werden, wo sich auch zusätzliche Vorteile der Nutzung durch das Digitale Amt ergeben, wie z.B. digitale Signatur, digitaler Führerschein oder KFZ-Zulassungsschein.

Als Alternative zum Smartphone stellt der Dienstgeber bzw. die Schule bei Bedarf und auf Anforderung des Dienstnehmers bzw. der Dienstnehmerin einen FIDO2-Token zur Verfügung, der für die ID Austria personalisiert wird. Dieser USB-Stick wird an einen Computer angeschlossen und ermöglicht ebenso den sicheren Login mit der ID Austria.

Unter www.bmbwf.gv.at/ida sind weitere Informationen und Anleitungen abrufbar.

Es wird ersucht, Fragen dienstrechtlicher Natur an die Personalabteilung (Präsidialabteilung 3) zu richten, und Fragen technischer Natur an die Abteilung Zentralverwaltung und IKT (Präsidialabteilung 1) zu richten.

Salzburg, 05.02.2025
Für den Bildungsdirektor:
HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation