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Schulautonome Tage, Herbst- und Weihnachtsferien im Schuljahr 2025/2026

ISchu6/68-2025

Abteilung Präs/3
Schulrecht Land, Äußere Schulorganisation und Europa

Mag. Dominik Weidinger
Referatsleitung

dominik.weidinger@bildung-stmk.gv.at
+43 5 0248 345 - 367

Körblergasse 23, 8011 Graz

Rundschreiben 02/2025 (BD Stmk) (BD St)

Titel: Schulautonome Tage, Herbst- und Weihnachtsferien im Schuljahr 2025/2026
Rundschreiben Nr.: 02/2025 (BD Stmk)
Sachgebiet: Schulrecht
Verteilerkreis: Alle APS in der Steiermark
Personenkreis: Direktor/innen, Pädagog/innen und Verwaltungspersonal
Geltungszeitraum: Schuljahr 2025/26
Rechtsgrundlagen: Schulzeitgesetz 1985, Steiermärkisches Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999
Kernaussagen/Ziele: Bekanntgabe schulautonomer Tage, Herbst- und Weihnachtsferien im Schuljahr 2025/26
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Graz, siehe Signatur
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle:
Bildungsdirektion für Steiermark

Für die steirischen Pflichtschulen gilt aufgrund des Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetzes 1999 (zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 49/2022) in jedem Schuljahr:

  • Die Tage vom 27. Oktober bis 31. Oktober sind gesetzlich schulfrei (Herbstferien).
  • Der Dienstag nach Ostern und der Dienstag nach Pfingsten sind Schultage.
  • Der Landesfeiertag (19. März), der Allerseelentag und die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam sind gesetzlich schulfrei.
  • Die Tage vom 24. Dezember bis einschließlich 6. Jänner sind aufgrund der Weihnachtsferien schulfrei. Da der 23. Dezember 2025 auf einen Dienstag fällt, handelt es sich um einen Schultag. Die Bildungsdirektion für Steiermark hat von der in § 2 Abs. 6 Z 2 des Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999 normierten Möglichkeit, den 7. Jänner 2026 durch Verordnung schulfrei zu erklären, keinen Gebrauch gemacht.

Die schulautonomen Tage im Schuljahr 2025/26 gestalten sich wie folgt:

  • Gemäß § 8 Abs 5 Schulzeitgesetz 1985 in der derzeit geltenden Fassung (unmittelbar anwendbares Bundesrecht) steht, da der 26. Oktober auf einen Sonntag fällt, im kommenden Schuljahr ein schulautonomer Tag zur Verfügung, der wie gewohnt mittels Schulforumsbeschluss festgelegt werden kann.

Die Regelung zu den schulautonomen Tagen ist eine Kann-Bestimmung. Es besteht daher keine Verpflichtung schulautonome Tage in Anspruch zu nehmen, oder das Höchstmaß auszuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bildungsdirektorin:
MMag.a Eva Stuhlpfarrer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht