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Ausser Kraft getreten

Rundschreiben zur Sommerschule 2025

Außer Kraft getreten mit Ende der Sommerschule 2025

2025-0.014.327

BMBWF - II/B (Steuerung von Pädagogischen Hochschulen, Elementarpädagogik, Sachaufwand Bundesschulen und Förderabrechnung)
Mag.a Karin Benoni
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-2725
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 5/2025 (BMB)

Titel: Rundschreiben zur Sommerschule 2025
Rundschreiben Nr.: 05/2025
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten; Schulrecht
Verteilerkreis: alle Schulen
Personenkreis: Schulleitungen
Geltung: 2025
Rechtsgrundlage: §8i des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962 in der geltenden Fassung
Kernaussagen/Ziele: Informationen zur Sommerschule 2025
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Zentrale Eckpunkte

Die Sommerschule findet auch heuer in den letzten beiden Sommerferienwochen statt:

  • 18. August bis 29. August 2025: Burgenland, Niederösterreich, Wien
  • 25. August bis 5. September 2025: Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg

Ziel der Sommerschule ist die Wiederholung von Lehrinhalten und die Vertiefung von Lehrinhalten:

  • Wiederholung von Lehrinhalten des vergangenen Unterrichtsjahres bzw. vergangener Schuljahre in der unterrichtsfreien Zeit
    • zur Vorbereitung auf das kommende Schuljahr
    • zur Vorbereitung des Übertritts in eine andere Schulart (Nahtstelle Primarstufe/Sekundarstufe 1, Nahtstelle Sekundarstufe 1/Sekundarstufe 2)
  • Vertiefung von Lehrinhalten des vergangenen Unterrichtsjahres bzw. vergangener Schuljahre in der unterrichtsfreien Zeit
    • zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung
    • zur Vorbereitung auf einen nationalen oder internationalen Wettbewerb

Wie im letzten Jahr wird auch ein verstärkter Fokus auf das Thema Begabungsförderung gelegt. Die Begabungsförderung kann in den Pflichtgegenständen der jeweiligen Schulart angeboten werden: darunter fällt jeder Unterricht, der sich aus Pflichtgegenständen und deren Kombinationen daraus zusammensetzt. Ergänzt kann dieser von fächerübergreifenden Einheiten werden. Angebote zur Begabungsförderung können als schulautonome Sommerschulprogramme auch nur einwöchig stattfinden. Wichtig ist, dass ein entsprechendes pädagogisches Konzept am jeweiligen Standort zur Umsetzung in der Sommerschule dazu vorliegt.

Für den im Rahmen der Sommerschule 2025 gehaltenen Unterricht erhalten die zum Einsatz kommenden Lehrkräfte eine entsprechende Vergütung (ausgenommen sind jene, die sich für eine Einrechnung entschieden haben) - ihr wertvoller Beitrag zur Förderung der Schülerinnen und Schüler soll dadurch anerkannt werden:

Vertragslehrpersonen erhalten für jede gehaltene Unterrichtsstunde eine Vergütung von 60,70 . Lehramtsstudierende sowie Absolventinnen und Absolventen erhalten für ihre Tätigkeit in der Sommerschule 36,30 € pro vereinbarter Wochenstunde.

Zeitplan für die Sommerschule 2025

In der folgenden Tabelle finden sich die wichtigsten Daten zur Sommerschule 2025 mit der Aufgabenbeschreibung für die beteiligten Zielgruppen:

Ab 21. Februar 2025

Start der Registrierung für Lehrkräfte

Lehrkräfte erhalten Zugang zur Registrierung über folgende Webseite:
https://app-neu.sommerschule.gv.at/sommerschuleRegistrierung/web/ui/#RegistrierungLehrendemitDV

Aufgaben der Schulleitungen:

  • Information des Kollegiums über das Anmeldeprozedere
  • Weiterleitung des Links an Lehrkräfte

Ab 03. März 2025

Start der Anmeldungen für Schülerinnen und Schüler zur Sommerschule

Die Bildungsdirektion versendet die Anmeldeformulare an die Schulen

Aufgaben der Schulleitungen:

  • Information der Eltern (siehe Beilage Informationsblatt)
  • Rücknahme der Anmeldeformulare
  • Einpflegen der Daten in die Schulverwaltungssoftwareprogramme

Aufgaben der Lehrpersonen:

  • Aktive Einladung der betreffenden Schülerinnen und Schüler zur Anmeldung
  • Ausgabe und Entgegennahme der Anmeldeformulare

Anmeldeschluss 1 für Schülerinnen und Schüler: 28. April 2025

Ab 03. März 2025

Start der Anmeldungen für Buddys

Die Pädagogischen Hochschulen bieten Programme für die Buddys der Sommerschule an, bei denen sie ECTS-Anrechnungspunkte für ein späteres Studium sammeln können.
Aufgabe der Schulleitungen und Lehrpersonen:

  • Anwerbung von engagierten Schülerinnen und Schüler für Einsatz in der Sommerschule
  • Informationsweitergabe zu Buddy-Programm an den Pädagogischen Hochschulen

Anmeldeschluss: 20. Juni 2025

Ab 14. April 2025

Start der Anmeldungen für Studierende und Lehrpersonen ohne aufrechtes Dienstverhältnis über Anmeldeformular über Webseite:

https://app-neu.sommerschule.gv.at/sommerschuleRegistrierung/web/ui/#RegistrierungLehrendemitEinsatzSoSchu

  • Studierende erhalten Information über den Start der Anmeldung über Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
  • BMBWF veröffentlicht Link zur Anmeldewebseite

2. Mai 2024

1. Kontrolltermin:

Stammschulen erhalten Benachrichtigung aus dem Tool über Anmeldungen ihrer Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Sommerschulstandorten

Aufgaben der Stammschule-Schulleitungen:
Kontrolle des Status der Anmeldungen (Auszug der Anmeldungen über Tool an Stammschulen) und ggfs. Nachbesserung

12. Mai 2025

Sommerschule-Standortleitungen erhalten Zugang zum Tool

Aufgaben der Sommerschule-Standortleitungen:

  • Bildung von Gruppen am Standort (unter Beachtung der Parameter zum Personaleinsatz – siehe Beilage)
  • Zusammenstellung des Teams an Unterrichtenden und Fertigstellung der Gruppen auf Basis der vorliegenden Anmeldungen
    • OST: bis 23.06.2025
    • WEST: bis 30.06.2025
  • Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts am Standort gemäß den Rahmenvorgaben

3. Juni 2024

2. Kontrolltermin:

Stammschulen erhalten Benachrichtigung aus dem Tool über Anmeldungen ihrer Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Sommerschulstandorten

Aufgaben der Stammschule-Schulleitungen:
Kontrolle des Status der Anmeldungen (Auszug der Anmeldungen über Tool an Stammschulen) und ggfs. Nachbesserung

Juni 2025 bis Anmeldeschluss

Aufgaben der Stammschule-Schulleitungen:

  • Entgegennahme von Nachmeldungen und Datenpflege/Anmeldung
  • Kontrolle des Status der Anmeldungen
  • Rücksprache mit zuständiger Bildungsdirektion

20. Juni 2025

Anmeldeschluss 2 OST und WEST/Anmeldeschluss Buddys

Anmerkung für einzelne Bundesländer: Vereinzelte Nachmeldungen bis Schulschluss möglich

Aufgabe der Stammschule-Schulleitungen:
Eingabe von Anmeldungen in die Schulverwaltungsprogramme bis 23.06.2025

Anmeldeschluss bis Schulschluss je Bundesland

Aufgaben der Stammschule-Schulleitungen:

  • Vorinformation der Erziehungsberechtigten, falls präferierter Standort nicht zur Verfügung steht (ggfs. zusammen mit muttersprachlichen Lehrpersonen)
  • Ausgabe der Anmeldebestätigungen

Aufgaben der Sommerschule-Standortleitungen:

  • ev. Adaptierung bei der Zusammenstellung des Teams an Unterrichtenden
  • Abhaltung von standortspezifischen Konferenzen zur Abhaltung der Sommerschule (SL, Lehrpersonen, Studierende, Buddys): Information und Vorbereitung
  • Einladung an Studierende, sich mit dem Standort und der Infrastruktur vor Ort vertraut zu machen
  • Gestaltung des organisatorischen Rahmens des ersten und letzten Tags der Sommerschule
  • Unterstützung der Lehrenden und Studierenden bei der Planung und Organisation des Unterrichts
  • Informationsfluss zwischen Stamm- und Sommerschule
  • Kommunikation mit Eltern und Erziehungsberechtigten

Ab 23. Juni 2025 (OST), 30. Juni 2025 (WEST)

  • Versand der Anmeldebestätigungen an Stammschule
  • Versand der Anmeldebestätigungen an Erziehungsberechtigte

Sommerschule je Bundesland

Aufgaben der Sommerschule-Standortleitungen:

  • Gewährleistung einer funktionierenden Infrastruktur während der Sommerschule
  • Organisation von Vertretungen in Abstimmung mit der jeweiligen Bildungsdirektion (z.B. bei Krankheitsfällen)
  • Erstellung von Anwesenheitslisten bzw. Gruppenübersichten
  • Beratung von Studierenden und Unterstützung in kritischen Situationen und Ereignissen (Absenzen von Schülerinnen und Schüler, massive Störung des Unterrichts etc.)
  • Unterstützung von Schülerinnen und Schüler, sowie Erziehungsberechtigten bei Fragen zum Unterricht vor Ort
  • Besprechung des Stundenplans mit den Unterrichtenden
  • Planung des Ablaufs des letzten Tags der Sommerschule
  • Erzeugung und Verteilung von Teilnahmebestätigungen für Schülerinnen und Schüler, sowie Buddys
  • Erzeugung und Verteilung von Dienstzeugnissen an die Lehrpersonen ohne aufrechtes Dienstverhältnis

Während und nach Sommerschule

Aufgaben der Sommerschule-Standortleitungen:
Prüfung der gearbeiteten Stunden jeder am Standort eingesetzten Lehrperson und Freigabe

Beilagen:
Parameter für die Einteilung der Gruppen für die Sommerschule 2025
Informationsblatt für Eltern und Erziehungsberechtigte

Wien, 18. Februar 2025

Für den Bundesminister:
SektChefin Mag.a Margareta Scheuringer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten, Schulrecht