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Verankerung einer handyfreien Zeit in Unterricht und in den Pausen in den Volksschulen und Mittelschulen Wiens

Rundschreiben W 27 / 2025 (BD W)

Titel: Verankerung einer handyfreien Zeit in Unterricht und in den Pausen in den Volksschulen und Mittelschulen Wiens
Sachgebiet: Schulrecht
Verteilerkreis: VS, MS
Personenkreis: Direktor/innen
Geltung: Unbefristet
Rechtsgrundlage: Schulordnung
Kernaussagen/Ziele: Verankerung einer handyfreien Zeit
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: 20.02.2025
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Wien
Aufhebung Rundschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Angesichts der negativen Auswirkungen von Smartphones, Smartwatches und vergleichbaren
elektronischen Kommunikationsgeräten auf den Schulbetrieb, sowie auf die pädagogische und
soziale Entwicklung von Kindern im jungen Alter empfiehlt die Bildungsdirektion
Nutzungsbeschränkungen in den Hausordnungen der Volks-und Mittelschulen. Die gezielte
Verwendung von Laptops, Tablets etc. im Rahmen der digitalen Grundbildung sollte natürlich von
dieser Regelung ausgenommen sein.

Eine Regelung in der Hausordnung als schuleigene Verhaltensvereinbarung nach §44 SchUG,
BGBl. Nr. 472/1986 idgF, könnte wie folgt lauten:

(1) Die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und ähnlichen elektronischen
Kommunikationsgeräten ist während der Unterrichtszeit sowie in den Pausen grundsätzlich
untersagt.

(2) Ausnahmen von dieser Regelung können gemacht werden, wenn die Nutzung solcher Geräte
im Rahmen des Unterrichts für spezifische Lerninhalte oder Projekte erforderlich ist oder aufgrund
der besonderen Erfordernisse der Tagesbetreuung angezeigt sind. Die Entscheidung darüber liegt
im Ermessen der jeweiligen Lehrperson.
(3) Mobiltelefone und ähnliche Geräte sind während der gesamten Schulzeit geeignet zu
verwahren.

Für die Aufbewahrung der Handys können Schulen schulautonom über die zur Verfügung
gestellten Finanzmittel der Zweckzuschüsse Behältnisse, wie bspw. Boxen oder auch bspw.
„Kalender mit Taschen“ aus Stoff etc. ankaufen.

Davon unbeschadet wird die Bedeutung der Medienpädagogik für den kompetenten Umgang von
Schüler*innen mit digitalen Geräten betont. Den Wiener Volksschulen und Mittelschulen stehen
hierzu auch externe Workshop-Angebot wie zum Beispiel über die Wiener Bildungschancen
kostenfrei zur Verfügung.

Die Schulleitungen der Volks- und Mittelschulen werden gebeten, der Bildungsdirektion für Wien
bis spätestens 1. April 2025 eine Rückmeldung über die Umsetzung zu geben. Bitte senden Sie die
entsprechende Mitteilung an Ihre(n) jeweilige(n) Schulqualitätsmanager:in.

Dieses Rundschreiben tritt mit 24.2.2025 in Kraft:

Für die Bildungsdirektorin:
Hofrat Dr Arno Langmeier
Leiter des Präsidialbereichs

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht