Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Richtlinien zum Erstsprachenunterricht

Der muttersprachliche Unterricht wurde mit der neuen Lehrplangeneration 2023 in "Erstsprachenunterricht ESU" umbenannt und ist Teil des österreichischen
Regelschulwesens. In Österreich sind Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch sowie jene, die im Familienverband mehrsprachig aufwachsen, ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, ihrer Aufenthaltsdauer in Österreich und ihrer Deutschkompetenz berechtigt, am Erstsprachenunterricht

Ziel ist es, die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu festigen und bildungssprachliche Kompetenzen aufzubauen. Zudem werden Lese- und Schreibfertigkeiten vermittelt. Der Erstsprachenunterricht trägt damit zu einer mehrsprachigen Identitätsentwicklung bei und unterstützt die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation.
Daher wird die Teilnahme von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern am Erstsprachenunterricht ausdrücklich empfohlen.

Der Erstsprachenunterricht ist grundsätzlich in jeder Sprache möglich, sofern Bedarf angemeldet wird und die personellen und stellenplanmäßigen Ressourcen gegeben sind.

Informationen zur Anmeldung
Um den betroffenen Schülerinnen und Schülern den Besuch des Erstsprachenunterrichts zu ermöglichen, ist eine rechtzeitige und umfassende Information der Erziehungsberechtigten von Seiten der Schulleitungen erforderlich.

Den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten sind die Formulare und Elternflyer für den Erstsprachenunterricht auszuhändigen. Eine unterstützende Rolle können hierbei Erstsprachenlehrkräfte u.a. bei Elternabenden oder bei der Schuleinschreibung einnehmen. Ebenso ist eine Aushändigung der Unterlagen über die Klassenlehrkräfte/Klassenvorstände sinnvoll. Für die Anmeldung dürfen nur die offiziellen Formulare des BMBWF verwendet werden:
https://www.schule-mehrsprachig.at/info-service/der-erstsprachenunterricht/anmeldeformulare
https://www.schule-mehrsprachig.at/info-service/der-erstsprachenunterricht/organisation-vorteile

Die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten ist bindend, gilt für ein Schuljahr und bedingt die regelmäßige Teilnahme am Erstsprachenunterricht bis zum Schulschluss.

Bei Schuleintritt, Schulwechsel oder Neuanmeldung (z.B. MS oder AHS Unterstufe) haben die Erziehungsberechtigten Sorge zu tragen, dass die Anmeldeformulare termingerecht bei der neuen Schulleitung abgegeben werden.

Die Anmeldungen werden in der Direktion aufbewahrt.

Timeline für die Pflichtschulen:

  1. Der Hauptanmeldezeitraum erstreckt sich für die Primarstufe über die ersten beiden Wochen im Sommersemester und für die Sekundarstufe über die ersten drei Wochen im Sommersemester. Die Anzahl aller Anmeldungen sind zur Personalplanung im Ressourcenblatt von den Schulleitungen einzutragen (ab einer Anmeldung pro Erstsprache).
  2. Anmeldungen nach dem Hauptmeldezeitraum werden ebenfalls aufgenommen und sind von den Schulleitungen aufzubewahren. Alle Anmeldungen (incl. Hauptanmeldezeitraum) werden im zusätzlichen Erhebungsblatt (Link im Handbuch Personal- und Ressourcenplanung) kontinuierlich bekannt gegeben.
  3. Anmeldungen sind bis zum Ende der ersten zwei Wochen nach Schulbeginn eines Schuljahres zulässig, insbesondere für Schülerinnen und Schüler der 0. und 1. Schulstufe sowie "Seiteneinsteiger und Seiteneinsteigerinnen". Falls sich Schülerinnen und Schüler nach dem 1. Oktober anmelden, werden diese in der Ressourcenzuteilung nicht mehr berücksichtigt.

Informationen zur Organisation:

  1. Der Erstsprachenunterricht wird an Volksschulen als unverbindliche Übung UÜEU ohne Benotung mit dem Vermerk "teilgenommen" durchgeführt. Der Unterricht kann klassen-, schulstufen- und schulstandortübergreifend in additiver oder integrativer Form stattfinden.
  2. Ab der 5. Schulstufe APS ist es möglich, den Erstsprachenunterricht als Freigegenstand mit Benotung oder als unverbindliche Übung UÜEU ohne Beurteilung mit dem Vermerk "teilgenommen" anzubieten. Der Unterricht kann klassen-, schulstufen- und schulstandortübergreifend in additiver oder integrativer Form stattfinden.

Für die Bildung einer Gruppe gilt die Anzahl von 12 Schülerinnen und Schülern, für die ein Stundenausmaß von zwei Wochenstunden vorgesehen ist. In der Vorschulstufe kann die Förderung der Erstsprache im Ausmaß von drei Wochenstunden bei Bedarf parallel zum Unterricht bzw. ganz oder teilweise mit diesem gemeinsam geführt werden. Der verstärkte Einsatz in der Vorschulstufe wird aus Gründen der frühen sprachlichen Förderung ausdrücklich empfohlen.

  1. In der AHS (Unterstufe/Oberstufe) sowie BMHS kann Erstsprachenunterricht im Rahmen der Schulautonomie als unverbindliche Übung mit dem Vermerk "teilgenommen" oder als Freigegenstand mit Beurteilung angeboten werden. Zudem gilt die Möglichkeit von schulstandortübergreifenden Kursen. Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der genannten Schularten an einem Kurs an einem Mittelschulstandort ist zulässig, jedoch werden diese bei der Eröffnung einer neuen Gruppe oder der Teilung einer bestehenden Gruppe nicht ressourcenwirksam mitgezählt.

Informationen zum integrativen Erstsprachenunterricht
Der Erstsprachenunterricht kann in Kursform, der auch am Nachmittag abgehalten werden kann, oder integrativ als Teamteaching angeboten werden. Insbesondere an Standorten mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern der gleichen Erstsprache bietet sich der ESU in integrativer Form (Teamteaching) an. Eine Kombination aus Kursform und Teamteaching ist zulässig und pädagogisch sinnvoll.

Aufgabenbereiche der ESU Lehrpersonen

  • Anwendung der Lehrplangeneration 2023 Erstsprachenunterricht
  • Teilnahme an der Eröffnungs- und Schlusskonferenz an der Stammschule
  • Unterstützung der Schulleitung im Anmeldeprozess zum ESU
  • Elterngespräche und Elternsprechtage bei Bedarf
  • Weitergabe von Informationen über die Abhaltung, den Wert und die Bedeutung des Erstsprachenunterrichts und von Mehrsprachigkeit im Schulalltag an Lehrpersonen, Eltern und Erziehungsberechtigte (z.B. Elternabende, Schuleinschreibung, ...)
  • Teilnahme an den Dienstbesprechungen der Bildungsdirektion OÖ
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen der Pädagogischen Hochschulen, des Zentrum Sprachliche Bildung im Kontext von Migration und Mehrsprachigkeit (BIMM)
  • Verwendung der bundesweit einheitlichen Unterrichtsdokumentation des BMBWF (pro Schulstandort eine Unterrichtsdokumentation); Einsicht obliegt der Schulleitung
  • Verwendung des Übergabeformulars am Semesterende und zum Ende des Schuljahres
    https://www.schule-mehrsprachig.at/info-service/der-erstsprachenunterricht/uebergabeformular-unterrichtsdokumentation
  • Schulbuchbestellung im Rahmen der Limit-Verordnungen des BMBWF. Sollte kein Schulbuch in der jeweiligen Sprache zur Verfügung stehen, kann das Schulbuchl für ESU auch in Unterrichtsmittel eigener Wahl umgewandelt werden.

Aufgabenbereiche der Schulleitungen und Lehrpersonen:

  • Abwicklung der Organisation des ESU und des Anmeldevorganges
  • räumliche Organisation
  • Unterstützung bei der Schulbuchbestellung
  • Folgende Elterninformationen sind in verschiedenen Sprachen zugänglich: MIKA-D, ESU Elternflyer, ESU Anmeldungen, Beiblatt zum Antragsformular Sonderpädagogischer Förderbedarf, Beiblatt zum Übergang vom Kindergarten in die Schule
  • Einbeziehung der ESU Lehrkräfte in das Schulleben
  • Wertschätzung des ESU und der sprachlichen Vielfalt im Sinne der Gleichwertigkeit aller Sprachen
  • Vernetzung der ESU Lehrkräfte mit Klassenlehrpersonen und Fachlehrkräften
  • Förderung der vorhandenen sprachlichen Potenziale
  • Umsetzung des Unterrichtsprinzips Interkulturelle Bildung
  • Erweiterung des Angebotes von mehrsprachiger Kinder- und Jugendliteratur in Schulbibliotheken

Links:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten