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Digitale Schule - Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, Information der Bildungsdirektionen und der Schulen zur Teilnahme an der Geräteinitiative "Digitales Lernen" im Schuljahr 2025/26

2025-0.075.380
BMBWF - Präs/C/PM (Projektmanagement)
Andrea Bock
Sachbearbeiterin

+43 1 531 20-4297
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 9/2025 (BMBWF)

Titel: Digitale Schule - Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, Information der Bildungsdirektionen und der Schulen zur Teilnahme an der Geräteinitiative "Digitales Lernen" im Schuljahr 2025/26
Rundschreiben Nr.: 9/2025
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: Alle Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung der Sekundarstufe I
Personenkreis: Schulleiterinnen und Schulleiter
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts
Schulunterrichtsgesetz
Kernaussagen/Ziele: Information zur Anmeldephase für die Ausstattung von Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit digitalen Endgeräten im Schuljahr 2025/26 (gesetzliche Frist für die Bekanntgabe der benötigten Geräte: 15. April 2025)
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 25.02.2025
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMBWF
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung beginnt die Anmeldephase zur Geräteinitiative „Digitales Lernen“ für das kommende Schuljahr und informiert über Rahmenbedingungen für die Teilnahme und Unterstützungsangebote.

1. Zielgruppe der Begünstigten der Initiative

Grundlage für die Umsetzung der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ ist das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetzes – SchulDigiG). Dieses stellt auf Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung ab, welche ein Digitalisierungskonzept aufweisen (vgl. Punkt 5 dieses Rundschreibens).

Mit einem digitalen Endgerät auszustatten sind:

  • Schülerinnen und Schüler, welche im Schuljahr 2025/26 erstmalig eine Klasse der 5. Schulstufe besuchen, die das Digitalisierungskonzept der Schule gemäß § 2 Abs. 1 und 2 SchulDigiG anwendet oder
  • in eine dem Digitalisierungskonzept der Schule folgenden Klasse der 6. bis 8. Schulstufe neu eingeteilte Schülerinnen und Schüler bis dato an keiner anderen Schule mit einem Gerät ausgestattet wurden.

Zu beachten ist:

  • Eine Übertragung des Eigentums an einem digitalen Endgerät gemäß § 3 SchulDigiG darf je Schülerin bzw. Schüler nur einmal erfolgen.
  • Sollte im Zuge eines Schulwechsels von (an einer anderen Schule) bereits ausgestatteten Schülerinnen und Schülern ein anderer Gerätetyp erforderlich sein, können Erziehungsberechtigte die Angebote der Gerätebörse in Anspruch nehmen. (https://digitaleslernen.talentify.at/geraeteboerse)
  • Der Schulwechsel-Guide bietet Anleitungen und Formulare für den reibungslosen Übergang von gemäß SchulDigiG anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern zwischen Schulen. Er enthält spezifische Formulare, um den Erhalt oder Nicht-Erhalt eines Geräts zu bestätigen, sowie Checklisten für die neue Schule. Die verbindliche Nutzung dieser Formulare erleichtert allen Beteiligten den Prozess und sorgt für einen besseren Überblick. (www.digitaleslernen.oead.at/schulwechsel)

2. Bekanntgabe des voraussichtlichen Bedarfs an Endgeräten bis 15. April 2025

Frist für die Bekanntgabe des voraussichtlichen Gerätebedarfs für das kommende Schuljahr ist der 15. April 2025 (§ 2 Abs. 3 SchulDigiG).

Die Erfassung der Anzahl der voraussichtlich auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler ist ab 3. März 2025 in der Schülergeräteverwaltung unter https://app.digitaleslernen.gv.at möglich.

3. Der Weg aus der Sicht von bereits aktiv teilnehmenden Schulen

Mit der Anmeldung für die vergangenen Schuljahre haben die Schulen den „Letter of Intent“ (beiliegend) bereits unterzeichnet und ihre Absicht bekräftigt, einen Entwicklungsprozess zur digitalen Schule in Angriff zu nehmen. Dieser Prozess soll fortgeführt werden.

Im Kontext der Anmeldung für das kommende Schuljahr 2024/25 sind jedenfalls wieder Abstimmungen mit den Schulpartnern im Rahmen der schulpartnerschaftlichen Gremien (Schulform, Schulgemeinschaftsausschuss) vorzunehmen.

Bereits in der Geräteinitiative aktive Schulen erfassen in der Verwaltungsapplikation

  • die Anzahl der voraussichtlich auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler,
  • bestätigten ihren gewählten Gerätetyp und
  • aktualisieren die Kontaktdaten der Ansprechpersonen der Schule (Hauptansprechpersonen für die Initiative sowie für spezifisch für Lieferung und für das Gerätemanagement/MDM).

4. Der Weg zur Teilnahme im SJ 2025/26 für neue, bisher noch nicht aktive Schulen

Grundlage für die Teilnahme an der Initiative ist die Bestätigung des „Letter of Intent“ (beiliegend), der wesentliche Qualitäts- und Entwicklungsbereiche für eine erfolgreiche Nutzung digitaler Endgeräte für das Lehren und Lernen aufzeigt. Dieser ist durch die Schulleitung zu unterfertigen und bei Anmeldung in der Schülergeräteverwaltung https://app.digitaleslernen.gv.at als Dokument hochzuladen.

Im Zuge der Entscheidungsfindung zur Teilnahme an der Initiative sind jedenfalls die Schulpartner gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzubinden. Insbesondere Pflicht- und Privatschulen werden ersucht, vor ihrer ersten Anmeldung die Abstimmung mit ihrem Schulerhalter in Bezug auf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für den künftigen Geräteeinsatz vorzunehmen.

Die Anmeldung erfolgt in der Schülergeräteverwaltung https://app.digitaleslernen.gv.at. Neue, bisher noch nicht aktive Schulen

  • laden im ersten Dialogfenster den unterfertigten „Letter of intent“ hoch,
  • erfassen in der dann folgenden Registerkarte die Anzahl der voraussichtlich auszustattenden Klassen und Schülerinnen und Schüler,
  • bestätigten ihren gewählten Gerätetyp und
  • erfassen die Kontaktdaten der Ansprechpersonen der Schule, welche die Initiative am Standort hauptsächlich abwickeln und spezifisch für Lieferung sowie Gerätemanagement/MDM.

5. Digitalisierungskonzept als Teil der Schulentwicklung, Einsatz der Geräte für das Lehren und Lernen

§ 2 Abs. 2 SchulDigiG verpflichtet die teilnehmenden Schulen zur Umsetzung eines Digitalisierungskonzepts und legt die wesentlichen Eckpunkte fest: Es handelt sich um einen Entwicklungs- und Umsetzungsplan zur Nutzung digitaler Technologien und Medien im IKT-gestützten Unterricht sowie der Schul-, Personal- und Unterrichtsentwicklung. Das Konzept gibt die Ausrichtung vor und umfasst kurz-, mittel- und langfristige Entwicklungsziele und Maßnahmen.

Der Rechnungshof betont in seinem Prüfbericht zum 8 Punkte-Plan, dass der Erfolg des "Digitalen Lernens" von der individuellen Auseinandersetzung jeder Schule mit den lokalen Gegebenheiten, dem pädagogisch sinnvollen Einsatz der digitalen Endgeräte und den digital-didaktischen Fähigkeiten der Lehrpersonen abhängt. Dementsprechend würdigt er die Wichtigkeit des gesetzlich verankerten Digitalisierungskonzepts und spricht die Empfehlung aus, die pädagogische Umsetzung des Digitalisierungskonzepts durch das Schulqualitätsmanagement zu begleiten und seitens der Bildungsdirektionen Standards zum wirksamen Geräteeinsatz in allen Klassen sicherzustellen.

6. Begleitende Angebote und Initiativen für Schulen

  • Ergänzend zu den lokalen Pädagogischen Hochschulen unterstützt die Virtuelle Pädagogische Hochschule Lehrende beim Einsatz digitaler Endgeräte durch
    • Fortbildungsangebote zur fachdidaktischen Nutzung in den verschiedenen Gegenständen (z.B. MiniMOOC für Deutsch, Mathematik und Englisch für Digitale Grundbildung, KI MOOC und weitere),
    • Einführung in verschiedene Tools für das Lehren und Lernen (z.B. Onlineseminare Digitale Werkzeugkiste) sowie
    • kurze Lernimpulse zu verschiedenen Modulen des Models digitale Kompetenzen von Lehrpersonen (z.B. coffecup learnings zum Suchen und Finden von digitalen Unterrichtsmaterialien, zum pädagogischen Alltag im Internet, zum Lehren mit digitalen Tools und digitaler Schulgemeinschaft).
  • Die Geräteinitiative „Digitales Lernen“ bündelt auf der Seite https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-schulen/fortbildungs-und-unterstuetzungsangebote eine Vielzahl an weiteren Unterstützungs- und Fortbildungsangeboten. Beispiele sind:
    • Vernetzungs- und SCHILF- und SCHÜLF-Angebote von eEducation Austria,
    • Materialien und Lernimpulse „Digital LEVEL-UP Licence“ der Pädagogischen Hochschulen PH Wien, PH Niederöstereich und KPH Wien/Krems,
    • Onlinekurse der Bildungsplattform iMOOX.at zum Lehren und Lernen mit digitalen Medien sowie zum reflektierten Einsatz digitaler Technologien, z.B. „simooc|Safer Internet – Das Internet in meinem Unterricht? Aber sicher!“, „Digital Citizenship – Kompetent in Demokratie und Unterricht, „Digital Citizenship – Informiert gegen Demokratiegefährdungen im Netz“ sowie zahlreiche weitere Angebote.
  • Für Ihre Fragen zu den verschiedenen Belangen der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ wenden Sie sich gerne auch an die Abwicklungsstelle OeAD unter https://digitaleslernen.oead.at/kontakt.

Mit freundlichen Grüßen

Wien, 25. Februar 2025

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Netzer, MBA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten