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Sommerschule 2025

IVSo39/129-2025

Team Sommerschule Steiermark

Iris Reautschnig-Filips
Sachbearbeiterin

sommerschule@bildung-stmk.gv.at
Körblergasse 23, 8011 Graz

Rundschreiben 03/2025 (BD Stmk)

Titel: Sommerschule 2025
Rundschreiben Nr.: 03/2025 (BD Stmk)
Sachgebiet: Schulrecht,
Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: Alle APS, AHS und BMHS in der Steiermark
Personenkreis:
Direktor/innen und Pädagog/innen
Geltungszeitraum: befristet bis 07.09.2025
Rechtsgrundlage: Eingabe
Kernaussagen/Ziele: Anmeldestart für Schüler/innen, Registrierung der Lehrpersonen, erste Informationen für Sommerschulstandorte
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Graz, siehe Signatur
Zeitliche Priorisierung: Eingabe
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Steiermark

In Ergänzung des Rundschreibens 05/2025 (BMBWF) (siehe Anlage) ergehen folgende Informationen:

I. Allgemeines

Sommerschul-Programme

Folgende Angebote für Schüler/innen können analog zu den Vorjahren an einem Standort gesetzt werden:

  • Primarstufe – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht)
  • Primarstufe – Schulautonomes Sommerschulprogramm
  • Sek1 – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Englisch)
  • Sek1 – Nahtstelle
  • Sek1 – Schulautonomes Sommerschulprogramm
  • Sek2 – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und typenbildende Gegenstände)
  • Sek2 – Nahtstelle
  • Sek2 – Schulautonomes Sommerschulprogramm

Anmeldeprozedere

Anmeldung der Schüler/innen

  • Die Versendung der Anmeldeformulare für Schüler/innen der Sommerschule Allgemein erfolgt bis 07.03.2025 per Email an die Schulen.
        • Einzelne Schulen erhalten (noch) KEIN Anmeldeformular. Dies deshalb, weil sich in ihrem Umkreis (momentan) kein Sommerschulstandort befindet, dem die Kinder zugeteilt werden könnten. Anfragen zu Sommerschulstandorten sind an die Bildungsregion zu richten.
    • Der Sommerschulstandort, dem eine Schülerin/ein Schüler zugewiesen wird, ist vorgegeben und am Anmeldeformular ersichtlich. Die Zuteilung an einen anderen Standort ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
    • In der Beilage dieses Schreibens ist der Informationsbrief für Eltern und Erziehungsberechtigte zu finden. Dieser ist gemeinsam mit dem Anmeldeformular an die Schüler/innen zu verteilen.
    • Die Anmeldungen sind bis 28.04.2025 von den Schulleitungen entgegenzunehmen und in Sokrates/e*SA einzupflegen.
    • Meilensteine der Schüler/innen-Anmeldung:

Hauptanmeldefrist: 28.04.2025

Nachmeldungen: 30.05.2025

Anmeldeschluss: 20.06.2025

  • Das Angebot der Schulautonomen Sommerschulprogramme, Nahtstellen und Sekundarstufe II richtet sich an eine standortautonom bestimmte Gruppe von Schüler/innen. Die Standortleitungen der Sommerschulen werden ihre Schüler/innen aktiv dazu einladen (nähere Informationen für Standortleitungen folgen).

Die Anmeldung dieser Schüler/innen erfolgt NICHT über das Anmeldeformular, das demnächst ausgesendet wird (und in weiterer Folge NICHT über die Schulverwaltungsprogramme!).

Registrierung Lehrer/innen

  • Lehrkräfte mit einem aufrechten Dienstverhältnis zum Zeitpunkt der Sommerschule können sich ab sofort unter diesem Link für die Sommerschule registrieren.
    • Es ist auch in diesem Jahr (bis 31. März) möglich, die jeweils bevorzugte Entlohnung anzugeben:
      • Fixer Stundensatz – EUR 60,70 brutto/Unterrichtsstunde (keine Fächer­vergütung, keine Differenzierung nach Unterrichtsgegenständen, keine RGV-Ansprüche bezüglich Anreise an den Standort der Sommerschule)

ODER

      • Einrechnung: Verminderung der Unterrichtsverpflichtung im Unterrichtsjahr 2025/26 (36 geleistete Unterrichtsstunden (unabhängig vom Unterrichts­gegenstand) = 1 Wochenstunde).

Bei Registrierung nach dem 31. März kann der Wunsch nach einer Einrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Lehrer/innen, die keinen aufrechten Dienstvertrag zum Zeitpunkt der Sommerschule haben, können sich ab Mitte April registrieren (=> Link).
    • Eine Einrechnung des Einsatzes im Folgeschuljahr ist NICHT möglich.
    • Stundensatz: EUR 36,30 brutto/Unterrichtsstunde
  • Einsatzparameter:
    • Der Einsatz ist auch wochenweise möglich.
    • Der Unterricht findet in der Regel vormittags für vier Stunden statt (Ausnahmen gibt es in der Sek 2). Die Standorte legen ihre genauen Beginn- und Endzeiten autonom fest; der Unterricht beginnt jedoch frühestens um 07:15 Uhr und endet spätestens um 13:15 Uhr.
    • Folgende „Arten“ von Gruppen können in der Sommerschule unterrichtet werden:
  1. Sommerschule Allgemein: Unterricht in je nach Bildungsstufe unter­schied­lichen Unterrichtsfächern:
  • Primarstufe: Deutsch, Mathematik und Sachunterricht
  • Sekundarstufe I: Deutsch, Mathematik und Englisch
  • Sekundarstufe II: Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und typen­bildende Gegenstände
  1. Schulautonome Sommerschulprogramme für Primar, Sek I und Sek II
  2. Nahtstellengruppen für Sek I und Sek II

In den Schulautonomen Programmen und den Nahtstellen-Programmen unterrichten jeweils nur Stammlehrer/innen des Sommerschulstandorts.

  • Weiterführende Informationen:
    • „Registrierung“ bedeutet eine Interessensbekundung – der Einsatz ist damit nicht garantiert. Die endgültige Zuteilung zu einer Gruppe trifft die Standortleitung der Sommerschule in Zusammenarbeit mit der zuständigen Bildungsregion.
    • Der Einsatz gründet auf freiwilliger Basis. Sollte an dem von der Lehrperson präferierten Standort kein Einsatz möglich sein, erfolgt die Zuteilung ausschließlich nach Rücksprache.
    • Studierende, die die Begleit-LV an der Hochschule besuchen, und Stammlehrer/innen der Sommerschulstandorte haben grundsätzlich Vorrang in der Einsatzplanung. Ein Sonderfall sind zum Beispiel VS-Gruppen, die an einen MS-Standort angeschlossen sind; diese werden bevorzugt von einer VS-Lehrperson unterrichtet, da sie der Mittelschule nur räumlich zugeordnet sind.

II. Erste Informationen für Sommerschul-Standorte

  • Registrierung:
    • Auch alle Standortleitungen, unabhängig davon, ob sie in der Sommerschule unterrichten werden, müssen sich über den oben genannten Link registrieren (= Voraussetzung für den Benutzer-Account in der Sommerschule-App).
    • Auch die Stamm-Lehrer/innen der Sommerschulstandorte müssen sich über den Link registrieren, wenn sie in der Sommerschule an ihrem Standort unterrichten möchten.
  • Standortleitungen können ab 12. Mai 2025 in die Sommerschule-App einsteigen.
  • Austausch-Termine und Schulungen für den Umgang mit der Sommerschule-App sind ab Mai 2025 geplant (jeweils online).
  • Das Anmeldeformular für Schulautonome Programme und Nahtstellen-Programme wird im weiteren Verlauf direkt an die Standortleitungen übermittelt.

III. Kontaktadressen

Bei Fragen zur Sommerschule stehen folgende Email-Adressen in den Bildungsregionen zur Verfügung:

Steirischer Zentralraum:
Oststeiermark:
Obersteiermark Ost:
Südweststeiermark:
Obersteiermark West:
Südoststeiermark:
Liezen:

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bildungsdirektorin:
LinPäD Mag.a Andrea Pichler

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten, Schulrecht