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Informationsschreiben zur Bedarfsplanung

Bildungsdirektion Vorarlberg
Abteilung Präs/3
office@bildung-vbg.gv.at
05574 4960 - 450
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz

Rundschreiben Nr.: 03/2025

Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle allgemeinen Pflichtschulen in Vorarlberg
Geltung: Schuljahr 2025/26
Kernaussagen/Ziele: Informationsschreiben zur Bedarfsplanung
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 24.02.2025
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Sehr geehrte Frau Direktorin,
Sehr geehrter Herr Direktor,

in Zusammenarbeit mit dem Schulqualitätsmanagement beginnen wir die Personalplanung für das kommende Schuljahr. Wir bitten Sie um Mithilfe bei der Ermittlung der voraussichtlichen Schüler/innen-, Klassen-, Stunden- und Lehrer/innensituation.

Für die Bedarfsplanung steht eine Excel-Mappe im Internet zum Download bereit unter http://www.vobs.at/fr/direktion.

Die ausgefüllte Excel-Mappe ist bei der Bildungsdirektion für Vorarlberg per E-Mail an Sachbearbeiter/in möglichst umgehend einzubringen,

spätestens jedoch bis zum 17. März 2025.

Sollten nach Vorlage der Meldung noch Änderungen eintreten, die sich auf den Lehrer/innen- und Stundenbedarf wesentlich auswirken, bitten wir um Vorlage der berichtigten Excel-Mappe.

Vielen Dank vorab für die zeitgerechte Erledigung und Ihre Mitarbeit.
Ihre Sachbearbeiter/innen der Abteilung Präs/3 stehen für allfällige Rückfragen gerne zur Verfügung.

Hinweise zum Bedarfs-Excel

  • Assistenz: Stunden im Freizeitbereich dürfen nur von SAF-Personal übernommen werden.
  • Erstsprachenunterricht: Das Tabellenblatt „Erstsprache“ wurde entfernt. Die Anmeldungen sind mittels dem angehängten Formular bis spätestens 10. Juni an Mustafa Can zu übermitteln, der bei Fragen zur Verfügung steht ().
    Ein Informationsblatt mit dem überarbeiteten Ablauf befindet sich im Anhang.
  • Die Details zu den pädagogisch-administrativen Entlastungsstunden sind in Ausarbeitung, weshalb noch keine Stunden ausgewiesen werden.

Ganztagesschule
Dem Angebot einer Ganztagesschule ist neben der Abdeckung der Stundentafel höchste Priorität einzuräumen. Dieser hohe Stellenwert ergibt sich aus dem Bildungsreformgesetz 2017, welches die Führung ganztägiger Schulformen als klares Ziel des Schulautonomiepakets definiert.

Wie wirkt sich diese Priorisierung in der Praxis aus?

Bei der Bedarfsplanung ist dem Personaleinsatz für Lernzeiten Vorrang zu geben. Schulische Zusatzangebote wie Teamteaching oder unverbindliche Übungen sind nachrangig zu bedienen. Unverbindliche Übungen könnten beispielsweise auch in die GTS integriert werden.

Hinweis zur Schulautonomie
Wir weisen darauf hin, dass die Schulleitung bei schulautonomen Entscheidungen (z.B. Festlegung der Klassenschüler/innenzahlen oder der Klassenanzahl) spätestens sechs Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres das Schulforum bzw. den SGA von der Festlegung zu verständigen hat. Bezogen auf das Schuljahr 2025/26 hat diese Information spätestens am 23.05.2025 zu erfolgen. Gleiches gilt für sämtliche Festlegungen gemäß § 8a des Schulorganisationsgesetzes, wie die festzulegenden Mindestanmeldungen für die Abhaltung von alternativen Pflichtgegenständen, Freigegenständen, unverbindlichen Übungen, Förderunterricht, etc.

Schulautonome Klassen
Aufgrund der angespannten Personalsituation ist es notwendig, die vorhandenen Personalressourcen umzuverteilen.

Ab dem Schuljahr 2025/26 ist die Zuweisung von Personal für schulautonome Klassen im Zuge einer Einzelfallprüfung möglich. Dies hat zur Folge, dass die Möglichkeit, zusätzliche schulautonome Klassen zu bilden, in der Bedarfserhebung deaktiviert wird. Die Notwendigkeit der Einrichtung einer zusätzlichen autonomen Klasse ist beim zuständigen SQM mit einer entsprechenden Begründung hinsichtlich der pädagogischen Erforderlichkeit einzumelden.

Hinsichtlich der Personalplanung ist diesbezüglich zudem Folgendes zu beachten:

  • Personalbedarf für schulautonome Klassen wird nicht ausgeschrieben
  • Es findet keine LP-Zuteilung an schulautonome Klassen statt, solange an anderen Schulstandorten „Norm-Klassen“ nicht ausreichend besetzt sind (auch wenn „nur“ ein paar Stunden besetzt werden müssen).

Dieses Vorhaben zielt darauf ab, den Personalbedarf an allen Schulen im Sinne der Fairness abzudecken.

Meldung Schüler/innenzahlen für den vorläufigen Stellenplan
Hinsichtlich der Meldung der Schüler/innenzahlen im Sokrates erfolgt eine gesonderte Information per E-Mail.

Bewerbungsplattform „Get Your Teacher“
Bewerbungen von Personen, welche sich für eine Neu- oder Wiederanstellung im Schuljahr 2025/2026 im Pflichtschulbereich interessieren, sind ausschließlich über das Online-Portal „Get Your Teacher“ möglich. Alle ausgeschriebenen Stellen sind auf https://bewerbung.bildung.gv.at/?bundesland=vbg verfügbar.

Die Hauptausschreibung für das Schuljahr 2025/26 erfolgt am 28.04.2025. Die Nachtragsausschreibungen erfolgen am 19.05.2025 und 02.06.2025.

Quereinstieg Sekundarstufe
Quereinsteiger/innen ohne Lehramt, die an einer Mittelschule oder Polytechnischen Schule eingesetzt werden wollen, ein Hochschulstudium absolviert haben und nach Abschluss des Hochschulstudiums über ausreichend Berufserfahrung verfügen, müssen vor Anstellung ein Eignungsfeststellungsverfahren (Zertifizierungsverfahren) durchlaufen. Auf der oben verlinkten Bewerbungsplattform können sich Bewerber/innen informieren und sich zum Eignungsfeststellungsverfahren anmelden.

Erledigungen der Anträge
Die Erledigungen zu den Versetzungen, Herabsetzungen und Neuzuteilungen werden in der letzten Schulwoche versandt.

Mit freundlichen Grüßen

Bregenz, 24. Februar 2025
Für die Bildungsdirektion

Mag. Anna Matha

Beilage: Anmeldeformular zum Erstsprachenunterricht
Informationsblatt zum Erstsprachenunterricht

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen