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Präzisierung zur Durchführung der Bildungs- und Berufsorientierung

570066/0001-PA-Päd/2025
Bereich pädagogischer Dienst
HR Mag. Anton Lettner
Leiter
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1053
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 11/2025 (BD S)

Titel: Präzisierung zur Durchführung der Bildungs- und Berufsorientierung
Rundschreiben Nr.: 11/2025
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: Alle AHS-Unterstufe, alle MS, alle SO
Personenkreis: Direktionen​​​​​​​
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: RS 17/2012, RS 22/2017 und RS Nr. 30/2017​​​​​​​
Kernaussagen/Ziele: Präzisierung zur Durchführung der Bildungs- und Berufsorientierung in SEK I
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 10.03.2025
Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss zeitnahe nach Einlangen von den Schulleitungen an das Kollegium übermittelt werden.
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Die Arbeits- und Berufswelt ist heute mehr denn je durch dynamische Umbrüche gekennzeichnet. Neue Berufe und Berufsfelder entstehen, manche der bisherigen Berufsbilder verlieren an Bedeutung. In diesem komplexen Umfeld brauchen Schülerinnen und Schüler verstärkt Orientierungshilfe sowie Begleitung bei Bildungswegentscheidungen und bei der Berufswahl.
(Quelle: Bildungs- und Berufsorientierungstool – Pädagogik-Paket)

Bereits mit Rundschreiben Nr. 17/2012 wurde ein Maßnahmenkatalog im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) in der 7. und 8. Schulstufe kommuniziert.

Das Rundschreiben Nr. 22/2017 hat als Grundsatzerlass die Schüler- und Bildungsberatung geregelt.

Das Rundschreiben Nr. 30/2017 hat als Grundsatzerlass die Grundlagen für die Umsetzung der Berufsorientierungskoordination festgelegt.

Sie finden alle drei genannten Rundschreiben im Anhang.

Ergänzend zu diesen Rundschreiben legt die Bildungsdirektion für Salzburg nun folgende zusätzlichen Präzisierungen zur Umsetzung der Bildungs- und Berufsorientierung verbindlich fest:

1) Standortbezogenes Umsetzungskonzept:

Laut RS 17/2012 liegt an jedem Schulstandort ein entsprechendes standortbezogenes Umsetzungskonzept vor. Sie werden ersucht, dieses wie im RS 17/2012 vorgesehen kontinuierlich weiterzuentwickeln und mit dem Kollegium an ihrer Schule abzustimmen. Das Umsetzungskonzept muss auf Basis der allgemeinen Prinzipien, die im Rundschreiben 17/2012 vorgegeben sind, aufgebaut sein. Für die Erstellung des Umsetzungskonzeptes werden unterschiedliche Formatvorlagen verwendet. Es steht Ihnen dafür auch die Vorlage der Bildungsdirektion für Salzburg zur Verfügung (s. Anhang).

Jedenfalls sind alle Aspekte in das Konzept einzuarbeiten, die in der Vorlage der Bildungsdirektion Salzburg angeführt sind. Die Vorlage kann somit auch als Checkliste verwendet werden.

Die Umsetzungskonzepte werden ab dem Schuljahr 2025/26 im Rahmen der bestehenden Gesprächsformate mit der Schulaufsicht thematisiert und besprochen werden.

Entsprechend Rundschreiben 17/2012 sind gem. Punkt 7/a-c die Erziehungsberechtigten über folgende Aspekte zu informieren:

  1. Bereits beim Eintritt in die NMS/HS bzw. AHS, jedoch spätestens am Beginn der 7. Schulstufe: Information der Eltern über das standortbezogene Umsetzungskonzept, die Art und das Zusammenwirken der geplanten Unterstützungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen von Elternabenden).
  2. Information der Eltern spätestens am Beginn der 8. Schulstufe über:
  • die Bildungsangebote nach der 8. Schulstufe,
  • die Möglichkeiten der dualen Berufsausbildung,
  • die Möglichkeit der individuellen Berufsorientierung gemäß §13b SchUG und den organisatorischen Ablauf dazu.
  1. Hinweise auf Informationsveranstaltungen im regionalen Umfeld:
  • Informationsveranstaltungen (z.B. Tage der offenen Tür) von Bildungsanbietern,
  • Bildungs- und Berufsinformationsmessen,
  • Informationsveranstaltungen an Berufsinformationszentren.

2) Festlegung der folgenden Funktionen an jedem Schulstandort:

Schüler/innenberater/in (APS)
Bildungsberater/in (AHS/BMHS)
Berufsorientierungskoordinator/in (BOKO)

  • An jedem Standort ist sicherzustellen, dass ein qualifizierter Schülerberater/eine qualifizierte Schülerberaterin bzw. ein qualifizierter Bildungsberater/eine qualifizierte Bildungsberaterin (Abschluss eines dafür vorgesehenen Lehrgangs) entsprechend Rundschreiben Nr. 22/2017 nominiert und tätig ist.
  • An jedem Standort ist sicherzustellen, dass ein qualifizierter
    Berufsorientierungskoordinator/eine qualifizierte
    Berufsorientierungskoordinatorin mit entsprechender Ausbildung nominiert und tätig ist.

    Die Berufsorientierungskoordination definiert sich lt. Rundschreiben Nr. 30/2017 als eine Managementaufgabe, die dazu dient, in den siebenten und achten Schulstufen der Mittelschulen (MS) und Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) sowie in den fünften bis achten Schulstufen der Sonderschulen alle Maßnahmen im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) am Schulstandort zu koordinieren und deren Umsetzung zu unterstützen. Dementsprechend sind Berufsorientierungskoordinator/inn/en Lehrpersonen, die im Auftrag der Schulleitung Bildungs- und Berufsorientierungsmaßnahmen gem. Rundschreiben Nr. 17/2012 koordinieren, mit besonderem Augenmerk auf die Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung des standortbezogenen Umsetzungskonzepts.

    Informationen zum HLG BOKO – Berufsorientierung-Koordination finden Sie unter:
    Hochschullehrgänge - Pädagogische Hochschule Salzburg Stefan Zweig
    Das Bewerbungsformular befindet sich ebenfalls im Anhang dieses Rundschreibens. (Bewerbungsschluss: 30.04.2025)

3) Sicherstellung der Realbegegnungen

Schülerinnen und Schülern allgemeinbildender sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen, die sich zumindest im achten Jahr der allgemeinen Schulpflicht befinden, kann auf Ansuchen die Erlaubnis erteilt werden, zum Zweck der individuellen Berufs(bildungs)orientierung an bis zu fünf Tagen pro Unterrichtsjahr dem Unterricht fern zu bleiben (§13b SchUG). Individuelle Berufsorientierung ist den Schülerinnen und Schülern jedenfalls in diesem Ausmaß zu ermöglichen. Dadurch wird die lebens- und berufsnahe Information über die Berufswelt, die Information über schulische und außerschulische Angebote der Berufsbildung (besonders der weiterführenden Schulen) sowie die Förderung der Berufswahlreife sichergestellt.

Die Teilnahme am Talente-Check der Wirtschaftskammer ist von der Schule im Schulforum bzw. im SGA zu thematisieren. Besteht der Wunsch nach Teilnahme am Talente-Check, so ist diese Teilnahme während der Unterrichtszeit zu ermöglichen.

Kontakt:
Talentescheck Salzburg
Telefon: +43 662/8888 651, 652, 653 oder 659
E-Mail:

4) Einsatz des Bildungs- und Berufsorientierungstools (BBO Tool)

Das BBO-Tool „Deine Zukunft“ ist ein wissenschaftlich fundierter Online-Fragebogen, der zu Beginn der 7. Schulstufe zum Einsatz kommt und Schülerinnen und Schüler bei ihren ersten Überlegungen zu Fragen der Schul- und Ausbildungsentscheidung unterstützt.

Der Fragebogen besteht aus drei Teilen, die sich auf Laufbahngestaltungskompetenzen, ausgewählte Aspekte für Schulerfolg und Fächerinteressen beziehen.

Die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler und die damit verbundenen Handlungsempfehlungen bilden den Ausgangspunkt für die individuelle Laufbahnorientierung. Darüber hinaus bieten Klassenergebnisse weiterführende Impulse für den BBO-Unterricht sowie Ansatzpunkte für das standortspezifische Umsetzungskonzept.

Die Bildungsdirektion für Salzburg empfiehlt daher eindringlich den Einsatz des BBO-Tools im Rahmen des Bildungs-und Berufsorientierungsunterricht, möglichst im ersten Quartal des Schuljahres, um die Ergebnisse als Basis für die BBO-Unterrichtsplanung verwenden zu können.

Die Zugangsdaten erhalten die Schulen von der Bildungsdirektion, das BBO-Tool finden Sie unter folgendem Link: BBO-Tool

Alle Materialien zur Bildungs- und Berufsorientierung finden Sie auf der Website der Bildungsdirektion Salzburg unter:
Bildungs- und Berufsorientierung - Bildungsdirektion Salzburg

Der umfassende Bildungsauftrag der Schule im Bereich Bildungs- und Berufsorientierung soll mit vorliegendem Rundschreiben für alle Schulstandorte im Bundesland Salzburg präzisiert werden.

Es wird ersucht, dieses Rundschreiben allen Lehrer/innen nachweislich zur Kenntnis zu bringen und seine Umsetzung zu unterstützen.

Salzburg, 10.03.2025

Für den Bildungsdirektor:
HR Mag. Anton Lettner

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten