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Maßnahmenerlass - Maßnahmen zur Sicherstellung des Lehrerbedarfes Teil 1

Information: Dieses Rundschreiben wurde ursprünglich unter der Nummer 30/2025 veröffentlicht. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers musste die Nummer jedoch auf 03/2025 korrigiert werden.

Rundschreiben Nr. 02/2025 (BD K)

Titel: Reisegebührenvorschrift 1955 - RGV, BGBl. Nr. 133/1955, zuletzt geändert durch die Dienstrechts-Novelle 2024, BGBl. I Nr
Rundschreiben Nr.: 03/2025
Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis:6
Personenkreis: Direktor: innen, und Administrator: innen der mittleren und höheren Schulen in Kärnten
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:Maßnahmenerlass
Kernaussagen/Ziele: Schulorganisation, Lehrfächerverteilung, Realstunden
Zeitliche Priorisierung:Klagenfurt, 25.02.2025
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Kärnten

Inhaltsverzeichnis

1. Personalbedarfsmeldungen
2. Schulorganisation, Lehrfächerverteilung, Realstunden
3. Übersicht über Termine für Meldungen

1. Personalbedarfsmeldungen

Die Personalbedarfsmeldungen sind bis 22.April 2025 über ISO „Get your Teacher“
zu übermitteln.

2. Schulorganisation, Lehrfächerverteilung, Realstunden

2.1 Grundsätzliches
Im Bundesfinanzgesetz werden jährlich die für jeden Planstellenbereich zur Verfügung ste¬henden Lehrerwochenstunden als Realstunden festgelegt. Diese Lehrerwochenstunden wer¬den vom Bundesministerium für Bildung Wissenschaft und Forschung nach Schlüssel¬zahlen auf die Bildungsdirektionen aufgeteilt. Die Aufteilung jener für ein Schuljahr zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden wird auf Grundlage der geplanten Schulorganisation unter Berücksichtigung einer möglichst sparsamen Inanspruchnahme von Lehrerwochenstunden vorgenommen. Der definitive Zuteilungsakt vom BMBWF erfolgt erst im Herbst nach Bekanntgabe und Einspielung der definitiven SORGs.

Für die provisorischen Planungen (Schulorganisation, Lehrfächerverteilung und Bedarf an Realstunden) wird den Schulen in einem eigenen Schreiben (ISO.web) von der Bildungsdirektion eine Schülerkopfquote (Maßzahl) vorgegeben.

Zeichnen sich bei der provisorischen Planung der Lehrfächerverteilung aufgrund der Schülermaßzahl Probleme hinsichtlich des Pflichtunterrichtes ab, so wird gebeten, dies in Form einer schriftlichen Stellungnahme zu argumentieren und per ISO.web an Frau Hana Kahric zu übermitteln.

2.2 Eingabe der provisorischen Schulorganisation
Die provisorische Schulorganisation ist bis 14. März 2025 in PM-UPIS hochzuladen.

2.3 Erstellung der provisorischen Lehrfächerverteilung
Die provisorische Lehrfächerverteilung ist bis 07. April 2025 in PM-UPIS
hochzuladen.

2.4 Realstunden - Erforderliche Bekanntgabe der Schulen
Damit die Bildungsdirektion, die von der Schule benötigten Realstunden festlegen kann, ist es notwendig, auf Grundlage der geplanten Schulorganisation die erforderlichen Klassen- und Schülerzahlen bekannt zu geben.

2.5 Schulbilanz - Erforderliche Bekanntgabe der Schulen
Die Schulbilanz ist mit der befüllten Exceldatei „Realstundentabelle“
(Administratoren-Website - Downloadlink) bis 07. April 2025 via E-Mail zu übermitteln:


3. Übersicht über Termine und Art der Meldungen

Prov. SORG bis spätestens 14. März 2025 – Einspielung in PM-Upis
Prov. LFV bis spätestens 07. April 2025 – über ISO.web
Realstundentabelle (Excel) bis spätestens 07. April 2025 – über E-Mail

Die. untis-Datei für die Lehrfächerverteilung ist über ISO.web unter Anführung des von der Bildungsdirektion vorgegebenen Betreffs:

- LFV/0001-REAL/2025 und des Dateinamens „SKZ - prov. LFV SJ 2025/2026 zu übermitteln.

Es ist darauf zu achten, dass die Schulnettosumme mit der eingespielten Summe der Realstunden aus der Lehrfächerverteilung übereinstimmt.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen