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ID Austria Login für Sokrates und SARI-Prozess bei eRechnungen

Information: Dieses Rundschreiben wurde ursprünglich unter der Nummer 31/2025 veröffentlicht. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers musste die Nummer jedoch auf 04/2025 korrigiert werden.

Rundschreiben Nr. 04/2025 (BD K)

Titel: ID Austria Login für Sokrates und SARI-Prozess bei eRechnungen
Rundschreiben Nr.: 04/2025
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis:Alle allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Personenkreis: Alle Bundesbediensteten
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage:§ 5 IKT-SchulVO
Kernaussagen/Ziele: Information zur verpflichtenden Nutzung einer Multifaktorauthentifizierung gemäß § 5 IKT-SchulVO an allen weiterführenden mittleren und höheren Schulen ab 1. März 2025 für Sokrates und den SARI-Prozessen bei eRechnungen
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung:Klagenfurt, 17.03.2025
Zeitliche Priorisierung:Das Rundschreiben muss innerhalb von 48 Stunden nach Einlangen von den Schulleitungen an das Kollegium übermittelt werden.
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Kärnten

Ergänzend zu den bereits seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung veröffentlichten Informationen informiert die Bildungsdirektion für Kärnten die mittleren und höheren Schulen darüber, dass die seit 30. August 2021 gesetzlich geforderte Verpflichtung zur Nutzung einer Multifaktorenauthentifizierung gemäß § 5 IKT-Schulverordnung (SchulVO) an allen weiterführenden mittleren und höheren Schulen ab 1. März 2025 für Sokrates und den SARI-Prozess bei eRechnungen verbindlich mit der ID Austria umgesetzt wird.

Um das gesetzlich geforderte hohe Niveau an Datensicherheit und Datenschutz zu erreichen, wird die ID Austria mit Multifaktorauthentifizierung für datenschutzsensible Schulverwaltungssoftware wie Sokrates, zur SARI-Bestätigung von Rechnungen und zum Anbringen digitaler Amtssignaturen auf Zeugnissen und Urkunden benötigt. Damit bleiben sensible personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, wie etwa Zeugnisnoten, vor unbefugtem Zugriff und Manipulation geschützt.

Schon bisher war die Anmeldung mit ID Austria empfohlen.

Ab 1. März 2025 ist der Zugang zu Sokrates und die SARI-Bestätigung von Rechnungen für Bedienstete an weiterführenden mittleren und höheren Schulen nur mehr mittels ID Austria möglich.

Als Alternative zum Smartphone stellt der Dienstgeber bzw. die Schule bei Bedarf und auf Anforderung des Dienstnehmers bzw. der Dienstnehmerin einen FIDO2-Token zur Verfügung, der für die ID Austria personalisiert wird. Dieser USB-Stick wird an einen Computer angeschlossen und ermöglicht ebenso den sicheren Login mit der ID Austria.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Dienstgeber zu entscheiden hat, in welcher Form die Einhaltung der IKT-Schulverordnung gewährleistet wird. Es liegt in der aus dem Dienstrecht abgeleiteten Organisationsbefugnis des Dienstgebers, die Modalitäten des Zugangs zur dienstlich zu benützenden IT-Infrastruktur (und damit die aus Gründen der IT-Sicherheit notwendige Form der Identifizierung als berechtigter Nutzer) festzulegen.

Aus den oben genannten Gründen hat sich das BMBWF nach ausführlicher Testung und Abwägung aller Methoden zur Zwei-Faktor-Authentifizierung und nach Abklärung mit den gewerkschaftlichen Zentralausschüssen daher entschieden, den Zugang zur Schulverwaltung Sokrates für weiterführende mittlere und höhere Schulen ab 1. März 2025 ausschließlich mit ID Austria zu ermöglichen.
Unter www.bmbwf.gv.at/ida sind weitere Informationen und Anleitungen abrufbar.
Es wird ersucht, inhaltliche Fragen zum vorliegenden Rundschreiben an Herrn Mag. Peter Kruslin (DW 10102) zu richten.

Klagenfurt am Wörthersee, 17.03.2025
Für die Bildungsdirektorin
Präsidialleiter HR Mag. Reichmann

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation