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Durchführung der iKMPLUS auf der 3. und 4. Schulstufe im Sommersemester des Schuljahres 2024/25 – 23. April bis 23. Mai 2025

2025-0.124.060
BMB - III/4 (Bildungsstatistik und -monitoring)
Julia Walter, BA MA
Sachbearbeiterin
julia.walter@bmb.gv.at
+43 1 531 20-4792
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 17/2025 (BMB)

Titel: Durchführung der iKMPLUS auf der 3. und 4. Schulstufe im Sommersemester des Schuljahres 2024/25 – 23. April bis 23. Mai 2025
Rundschreiben Nr.: 17/2025
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: alle Volksschulen gem. § 1 und § 4 BistV
Personenkreis: Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren, Leitungen Bereich Pädagogischer Dienst, Schulaufsicht, Schulleitungen und Lehrpersonen
Geltung: Schuljahr 2024/25
Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 1a Schulunterrichtsgesetz (BGBl. Nr. 472/1986 idgF) iVm der Verordnung über Bildungsstandards im österreichischen Schulwesen (BGBl. II Nr. 1/2009 idgF)
§ 16 Bildungsdokumentationsgesetz 2020 (BGBl. I Nr. 20/2021 idgF) iVm der Bildungsdokumentationsverordnung 2021 (BGBl. II Nr. 268/2021 idgF)
§ 4 IQS-Gesetz (BGBl. I Nr. 50/2019 idgF)
Kernaussagen/Ziele: Schulaufsicht, Schulleitungen und Lehrpersonen erhalten einen Gesamtüberblick und wichtigste operative Informationen zur Durchführung der iKMPLUS des Schuljahres 2024/25 (Primarstufe)

  • Welche Erhebungen sind wann durchzuführen?
  • Welche Schulstufen sind betroffen?
  • Worauf ist in der Durchführung zu achten?
  • Welche Materialien werden bereitgestellt?

Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMB
Zeitliche Priorisierung: Mit der Bitte um Weiterleitung innerhalb von 48 Stunden.
Veröffentlichende Stelle: BMB

Durchführung der iKMPLUS auf der 3. und 4. Schulstufe im Schuljahr 2024/25 – 23. April bis 23. Mai 2025

Das Bundesministerium für Bildung (BMB) informiert über die Durchführung der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKMPLUS) auf der 3. und 4. Schulstufe vom 23. April bis 23. Mai 2025 (siehe GZ 2024-0.228.309). Im Folgenden ergehen wichtige praktische Informationen.

Die Bildungsdirektorinnen und -direktoren sowie die Leitungen des Bereichs Pädagogischer Dienst werden gebeten, das gegenständliche Rundschreiben (inkl. Beilagen 1 bis 5) an alle betroffenen Volksschulen im Zuständigkeitsbereich weiterzuleiten, die Durchfüh-rung der iKMPLUS gemäß den darin enthaltenen Bestimmungen sicherzustellen und die anschließende Arbeit mit den Ergebnissen an den Schulen gezielt zu fördern.

1. Geltungsbereich

1.1 Welche Schulen nehmen an der iKMPLUS teil?

Die Durchführung der verpflichtenden Module der iKMPLUS ist gemäß § 1 und § 4 BistV an allen öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Volksschulen mit ge-setzlich geregelter Schulartbezeichnung auf der 3. und 4. Schulstufe vorzusehen.

An Sonderschulen oder Mittelschulen angegliederte Volksschulklassen nehmen ebenfalls verbindlich an der iKMPLUS teil.

Privatschulen ohne gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung (Statutschulen) und Sonderschulen sind von der Verpflichtung nicht betroffen. Sie können sämtliche – ver-pflichtende und ergänzende – Module der iKMPLUS in ihrem eigenen Ermessen in Anspruch nehmen.

1.2 Welche Schülerinnen und Schüler sind von einer verpflichtenden Teilnahme ausgenommen?

Aus der Verpflichtung ausgenommene Schülerinnen und Schüler können im Ermessen der Lehrperson sowohl an verpflichtenden als auch an ergänzenden Modulen teilnehmen. In diesem Fall erfolgt ihre Teilnahme freiwillig und ausschließlich zu förderdiagnostischen Zwecken. Ihre Ergebnisse fließen nicht in die Schulrückmeldung ein.

Gemäß § 1 BistV sind die folgenden Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme an ver-pflichtenden Modulen der iKMPLUS ausgenommen:

  • Außerordentliche Schülerinnen und Schüler
  • Schülerinnen und Schüler mit bescheidmäßig festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf und jene, für die bei laufendem Verfahren ein derartiger Bescheid mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist; mit körperlicher, psychischer oder geistiger Behinderung oder Sinnesbehinderung jedoch nur dann, wenn sie
    • nach dem Lehrplan der Sonderschule oder einer niedrigeren Schulstufe unterrichtet werden oder;
    • selbst mit allenfalls im Unterricht zur Verfügung stehenden Unterrichts- oder Hilfsmitteln die Aufgaben unter den vorgegebenen Testbedingungen voraussichtlich nicht bearbeiten könnten.

2. Welche iKMPLUS-Module werden im Sommersemester 2025 verpflich-tend durchgeführt?

Im Sommersemester 2025 kommen die Basismodule in Deutsch (Lesen) und Mathematik, sowie das Fokusmodul Deutsch (Lesen leicht) auf der 3. und 4. Schulstufe verpflichtend zum Einsatz. Beide Module sind bereits aus den Vorjahren bekannt, es sind keine zusätzlichen Module verpflichtend durchzuführen.

Basismodule
Durchführung von 23.04.2025 bis 23.05.2025

Schulstufen Durchführen mit Dauer Ergebnisse liegen vor

Deutsch (Lesen)

Mathematik

3. und 4.
Schulstufe
allen Schülerinnen und Schülern gem. § 1 BistV ca. 45 Minuten (im Unterricht, durch die zuständige Lehrperson) direkt nach Abschluss der Dateneingabe durch Lehrperson

Fokusmodul Deutsch (Lesen leicht)
Durchführung von 23.04.2025 bis Ende des Unterrichtsjahres

Schulstufen Durchführen mit Dauer Ergebnisse liegen vor
Deutsch (Lesen leicht) 3. und 4.
Schulstufe
Schülerinnen und Schülern, die verpflichtend am Basismodul Deutsch (Lesen) teilgenommen und dabei die Kompetenzstufe 1 nicht erreicht haben ca. 35 Minuten (im Unterricht, durch die zuständige Lehrperson) direkt nach Abschluss der Dateneingabe durch Lehrperson

Die exakten Durchführungstage werden an der Schule festgelegt. Eine Durchführung mit allen Klassen am selben Tag oder aller Module am selben Tag ist nicht erforderlich.

Im Falle von (z.B. krankheitsbedingten) Abwesenheiten, ist das jeweilige Modul mit den betreffenden Schülerinnen und Schülern innerhalb des Erhebungszeitraums nachzuholen, um auch für sie zusätzliche förderrelevante Informationen zu erhalten.

Weitere Informationen zu den Basismodulen und zum Fokusmodul Deutsch (Lesen leicht) finden Sie unter:
https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/bef/ikmplus/module/verpflmod/basismodule.html
https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/bef/ikmplus/module/verpflmod/fokusmodul_d.html

Wichtige Hinweise zur Durchführung finden Sie unter:
https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/bef/ikmplus/dfh.html

3. Welche iKMPLUS-Module und -Instrumente werden im Sommersemester 2025 ergänzend angeboten?

Neben den verpflichtenden Modulen stehen weitere freiwillige Module/Instrumente zur Verfügung. Lehrpersonen oder Schulleitungen entscheiden über ihre Durchführung.

Fokusmodule
Durchführung von 23.04.2025 bis Ende des Unterrichtsjahres

Schulstufen Kann durchgeführt werden mit Dauer Ergebnisse liegen vor

Deutsch (Lesen leicht / schwer)

Mathematik
(leicht / schwer)

3. und 4.
Schulstufe
grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern, insb. mit jenen im oberen oder unteren Leistungsbereich in den Basismodulen (freiwillig) ca. 35 Minuten (im Unterricht, durch die zuständige Lehrperson) direkt nach Abschluss der Dateneingabe durch Lehrperson

Bonusmodule
Durchführung von 23.04.2025 bis Ende des Unterrichtsjahres

Schulstufen Kann durchgeführt werden mit Dauer Ergebnisse liegen vor

Deutsch (Sprachbetrachtung)

Deutsch (Verfassen von Texten, Teilkomponenten)

3.
Schulstufe
grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern (freiwillig) ca. 40 Minuten (im Unterricht, durch die zuständige Lehrperson) direkt nach Abschluss der Dateneingabe durch Lehrperson

Einschätzbogen
Durchführung gesamtes SJ für überfachliche Kompetenzen

Schulstufen Kann durchgeführt werden für Dauer Ergebnisse liegen vor
Personale Motivationale
Lernmethodische Soziale Kompetenzen
1. bis 4.
Schulstufe
grundsätzlich alle Schülerinnen und Schülern (freiwillig) ca. 10 Minuten (Einschätzung der Lehrperson) unmittelbar nach Beantwortung durch die Lehrperson

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Einschätzbogen um ein freiwilliges Instrument handelt, das im Ermessen der Lehrperson angewendet werden kann.

Die ergänzenden Module ermöglichen für Lehrpersonen einen noch stärker ganzheitlichen Blick auf die Kompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler. Auch der Bedeutung überfachlicher Kompetenzen für die Lernentwicklung wird Rechnung getragen.

Weitere Informationen zu den Fokus- und Bonusmodulen sowie zum Einschätzbogen für überfachliche Kompetenzen finden Sie unter:
https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/bef/ikmplus/module/ergmod/fokusmodule.html
https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/bef/ikmplus/module/ergmod/bonusmodule.html
https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/bef/ikmplus/module/ergmod/einschaetzbogen.html

4. Die wichtigsten Termine im Überblick

Anfang April 2025
Lieferung der Aufgabenpakete für die iKMPLUS-Basis-, Bonus- und Fokusmodule an die Schulen durch das IQS
Für Kalibrierungsschulen: Mitte März

17. März – 28. März 2025
Durchführung der iKMPLUS-Kalibrierung in ausgewählten Klassen der 3. und 4. Schulstufe durch externe Testleitungen zum Zweck der Berechnung von Österreich-Referenzwerten

Durchführungszeiträume

23. April –
23. Mai 2025

23. April –
Ende des Unterrichtsjahres

23. April –
Ende desUnterrichtsjahres

Durchführung der
iKMPLUS-Basismodule (Deutsch (Lesen) +
Mathematik) auf der
3. und 4. Schulstufe

Durchführung des
iKMPLUS-Fokusmoduls Deutsch (Lesen leicht)

(empfohlen bis zur
Reflexion im gemeinsamen Gespräch
)

Durchführung weiterer
iKMPLUS-Fokusmodule
sowie der iKMPLUS-Bonusmodule

(freiwillig, im Ermessen der Lehrpersonen)

Bis spätestens 30. Mai 2025
Übertragen der Schülerinnen- und Schülerantworten aus den Aufgabenheften der Basismodule in die iKMPLUS-Plattform durch die Lehrperson

02. Juni – 20. Juni 2025
iKMPLUS-Pilotierungen auf der 3. und 4. Schulstufe in ausgewählten Klassen

Bis spätestens 20. Juni 2025
Sicherstellung der Vollständigkeit aller Dateneingaben für die Basismodule durch die Schulleitung

Nach Abschluss der Durchführung
Sichten der Ergebnisse der iKMPLUS durch die Lehrperson(en) und Schulleitung und Aufbereiten der Ergebnisse für Förderung, Unterricht und Ergebnisreflexion im gemeinsamen Gespräch

Bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres
Gemeinsame Reflexion der Ergebnisse im Rahmen von an der Schule etablierten Gesprächsformaten (z.B. KEL-Gespräch, Sprechtag, u.ä.) und Ergebnisreflexion an der Schule

5. Informationen (Schulanschreiben) des IQS im Überblick

Alle wichtigen Informationen, die an der Schule für die Durchführung benötigt werden, ergehen jeweils zeitgerecht per Schulanschreiben des Instituts des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS). Schulleitungen werden gebeten, die Informationen und Hinweise des IQS für eine gelungene Durchführung zu beachten.

Die für die Stichprobe der Kalibrierung oder der Pilotierung ausgewählten Schulen werden vom IQS gesondert informiert und sorgen ebenfalls für eine Teilnahme an der iKMPLUS.

Die folgenden Schulanschreiben des IQS sind in diesem Sommersemester für die Primarstufe geplant bzw. erfolgt:

Versandtermin Inhalte Adressierte Schulen
März 2025
(Februar 2025: Kalibrierungsschulen)
Informationen zur iKMPLUS-Durchführung Alle Volksschulen gem. § 1 und § 4 BistV
Mai 2025 Informationen zur Durchführung der Pilotierung Alle ausgewählten Pilotierungsschulen
Mai 2025 Abschließende Informationen zur iKMPLUS-Durchführung Alle Volksschulen gem. § 1 und § 4 BistV

6. Wichtige Hinweise für Schulleitungen

6.1 Sichere Verwahrung der Aufgabenhefte

Die iKMPLUS wirft ein Blitzlicht auf die aktuell vorhandenen und aktiv abrufbaren Kompe-tenzen der Schülerinnen und Schüler. Damit die gewonnenen Informationen aussagekräftig und vor allem förderrelevant bleiben, ist es wichtig, dass die Aufgabenhefte erstmalig am Tag der Durchführung geöffnet und bearbeitet werden. Die Schulleitungen werden gebeten sicherzustellen, dass die Aufgabenhefte bis zum Durchführungstag sicher verwahrt bleiben. Auch nach Öffnen der Aufgabenhefte sind die Inhalte nicht weiter zu verbreiten, sondern sollen lediglich für die Durchführung eingesetzt werden.

6.2 Vorbereitung auf die Aufgaben der iKMPLUS

Für Lehrpersonen stellt das IQS zur Vorbereitung auf die iKMPLUS kommentierte Musteraufgabenpakete sowie ein Video-Tutorial zur iKMPLUS-Plattform zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler können mit Hilfe von ebenfalls vom IQS produzierten Videos mit den Aufgaben- und Lösungsformaten vertraut gemacht werden. Die Schulleitungen und Lehrpersonen werden gebeten, sich in der Vorbereitung an den Materialien des IQS zu orientieren (siehe Beilage 3).

Video-Tutorial für Lehrpersonen: https://www.youtube.com/watch?v=hWZcIk0cnPU
Video-Tutorials für Schülerinnen und Schüler: https://www.youtube.com/playlist?list=PLOaJbjbM5W32Zb7lcV37VRZHqKsdjeqm8
Kommentierte Musteraufgabenhefte: https://www.iqs.gv.at/downloads/nationale-kompetenzerhebung/ikm-plus-volksschule/lehrpersonen

6.3 Auswertung der Antworten durch die zuständige(n) Lehrperson(en)

Die anschließende Auswertung und Übertragung sämtlicher Schülerinnen- und Schülerantworten aus den Aufgabenheften in die iKMPLUS-Plattform erfolgt durch die zuständi-ge(n) Lehrperson(en) bis längstens 30. Mai 2025 (siehe Beilage 3).

6.4 Aufbewahrung der Testmaterialien durch die Schulleitung

Nach Abschluss der Durchführung werden die Testmaterialien von der Lehrperson wieder an die Schulleitung übergeben. Für Qualitätssicherungszwecke werden die Testmateria-lien von einem Teil der Schulen vom IQS zurückgeholt. Schulen, die Teil der Qualitätssicherungsstichprobe sind, wurden vom IQS bereits über die Materialabholung informiert. Alle Schulen, bei denen keine Materialabholung stattfindet, werden gebeten, die Materia-lien mit Ende des Schuljahres sachgerecht zu vernichten.

6.5 Gemeinsame Reflexion der Ergebnisse im Gespräch

Die Befassung mit den Ergebnissen (aller durchgeführten Module) erfolgt im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs mit den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten. Eine Einbettung in die gemäß § 19 Abs. 1a Schulunterrichtsgesetz vorzusehenden Gesprächsformate wird empfohlen. Die Schaffung neuer Formate ist nicht erforderlich.

Das BMB stellt einen unterstützenden Leitfaden zur Verfügung. Dieser kann im Ermessen der Schulleitung und der Lehrpersonen genützt werden (https://www.iqs.gv.at/ikmplus-prim-gespraechsleitfaden bzw. siehe Beilage 4).

Die Schulleitungen werden gebeten, die Rahmenbedingungen für die Ergebnisreflexion an der Schule und im Gespräch zu schaffen.

6.6 Zur Bedeutung der iKMPLUS-Ergebnisse

Die Ergebnisse der iKMPLUS dürfen gemäß § 4 BistV nicht zum Zwecke der Leistungsbeurteilung und auch nicht als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme an einer weiterführenden Schule (zum Beispiel AHS-Aufnahme) herangezogen werden. Der Schwerpunkt der iKMPLUS liegt auf der Bereitstellung von förder- und unterrichtsrelevanten Lernstandsinformationen und damit der bestmöglichen Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in ihrem Kompetenzerwerb. Alle drei Jahre stellt die iKMPLUS umfassende Rückmeldungen für die Schulleitungen und die Schulaufsicht zur Verfügung. Diese Dreijahresrückmeldungen fassen die Ergebnisse aus drei Erhebungsjahren zusammen und dienen als stabile Informationsgrundlage für die langfristige Schulentwicklungsplanung im Rahmen des Qualitätsmanagements für Schulen.

7. Fortbildungsangebot zur iKMPLUS im Sommersemester 2024/25

Detaillierte Informationen zur operativen Abwicklung der iKMPLUS erhalten Lehrpersonen mit der ca. 2-stündigen, über PH-Online zertifizierbaren Onlineschulung zur iKMPLUS. Diese kann bis einschließlich 04. Juli 2025 absolviert werden.

Link zur Anmeldung: https://onlinecampus.virtuelle-ph.at/login/index.php

Für weiterführende Inhalte und Aspekte der iKMPLUS, die über die operative Abwicklung hinausgehen, bieten die Pädagogischen Hochschulen vertiefende Fortbildungen für Lehrpersonen der 3. und 4. Schulstufe an. Eine Übersicht über das laufende Seminarangebot finden Sie unter: https://www.iqs.gv.at/themen/nationale-kompetenzerhebung/ikm-plus/schulungen

Die Schulleitungen werden gebeten, die Teilnahme der betreffenden Lehrpersonen an den für sie relevanten Fortbildungen rechtzeitig zu veranlassen und zu ermöglichen.

8. Begleitmaterialien, weiterführende Informationen und Kontakt

Zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der iKMPLUS werden unterstützende Checklisten für Schulleitungen und Lehrpersonen zur Verfügung gestellt. Die Checklisten fassen die wichtigsten operativen Schritte auf einen Blick zusammen und erleichtern die Planung an der Schule (siehe Beilagen 1 und 2).

Für die operative Abwicklung bietet insbesondere das Handbuch iKMPLUS-Basismodule eine umfassende Anleitung und Orientierung. Es steht zum Download zur Verfügung unter www.iqs.gv.at/ikmplus-prim-handbuch (siehe Beilage 3).

Erklärvideos und Tutorials rund um die iKMPLUS finden Sie unter:
https://www.youtube.com/channel/UCrq_9HAb0cAZdFcSgMZ8DNA

Umfassende Begleitmaterialien und Downloads rund um die Themen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der iKMPLUS sowie anschließende Förderplanung finden Sie unter:
https://www.iqs.gv.at/downloads/nationale-kompetenzerhebung/ikm-plus-volksschule

Frequently Asked Questions (FAQs): https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/bef/ikmplus/faq.html

T.: +43-662-620088-3010 (Hotline des IQS, werktags von 08:00 bis 14:00 Uhr)
E-Mail: (>> für operative und technische Fragen)
iKMPLUS@bmb.gv.at (>> für generelle Fragen rund um die iKMPLUS)

9. Beilagen

Beilage 1: Checkliste iKMPLUS für Schulleitungen
Beilage 2: Checkliste iKMPLUS für Lehrpersonen
Beilage 3: Handbuch iKMPLUS-Basismodule
Beilage 4: Gesprächsleitfaden
Beilage 5: Information für Erziehungsberechtigte

Wien, 8. April 2025

Für den Bundesminister:
SektChef Ing. Mag. Andreas Thaller

Beilagen

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten