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Mündliche kompetenzorientierte Reifeprüfung in den Lebenden Fremdsprachen – alternative Prüfungsform

2025-0.191.910
BMB - I/3 (Allgemein bildende höhere Schulen)
Dajana Ben Hamida Lakhal, BSc (WU)
Sachbearbeiterin
dajana.ben-hamida-lakhal@bmb.gv.at
+43 1 531 20-2313
Minoritenplatz 5, 1010 Wien

Rundschreiben Nr. 19/2025 (BMB)

Titel: Mündliche kompetenzorientierte Reifeprüfung in den Lebenden Fremdsprachen – alternative Prüfungsform
Rundschreiben Nr.: 19/2025
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten; Schulrecht
Verteilerkreis: Allgemein bildende höhere Schulen (AHS)
Personenkreis: Direktorinnen und Direktoren, Pädagoginnen und Pädagogen
Geltung: Schuljahr 2024/25
Rechtsgrundlage: Schulunterrichtsgesetz, Prüfungsordnung AHS, Prüfungsordnung AHS-B
Kernaussagen/Ziele: Änderung der Richtlinien zur Durchführung einer alter-nativen Prüfungsform bei der mündlichen Reifeprüfung in den Lebenden Fremdsprachen – Neuverlautbarung von GZ 2022-0.676.328
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMB
Zeitliche Priorisierung: Mit der Bitte um Weiterleitung innerhalb von 48 Stunden.
Veröffentlichende Stelle: BMB

1 Allgemeines

Der Schulversuch „Standardisierte kompetenzorientierte mündliche Reifeprüfung in den Lebenden Fremdsprachen“ (kurz: „LFS mündlich alternativ“) wurde mit dem Schuljahr 2022/23 ins Regelschulwesen überführt (Rechtsgrundlage: BGBl. I Nr. 170/2021, BGBl. II Nr. 175/2022).

Die Festlegung der alternativen Prüfungsform in den mündlichen Prüfungen für die Lebenden Fremdsprachen für einzelne Klassen oder Sprachgruppen erfolgt auf Antrag einer Lehrperson durch die Schulleitung nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses. Die Schulleitung hat innerhalb der ersten acht Wochen der letzten Schulstufe eine Verordnung zu erlassen und gemäß § 79 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 in der geltenden Fassung kundzumachen. 1

Das vorliegende Rundschreiben beinhaltet die Änderung der Vorbereitungszeit im dialogischen Teil, die mit BGBl. II Nr. 297/2024 kundgemacht wurde. Außerdem wurden an einigen Stellen Präzisierungen vorgenommen, da die betreffenden Regelungen im Vollzug zu Rückfragen geführt haben. Alle Änderungen sind kursiv markiert.

2 Themen, Fertigkeitsbereiche

Die Festlegung geeigneter Themenbereiche (Themenpool) 2 obliegt der Konferenz der Fachlehrpersonen, die durch die Schulleitung einberufen wird. Die Aufgabenstellungen werden durch die Prüferin/den Prüfer erarbeitet. 3

Themenbereiche und Aufgabenstellungen haben sich an den Vorgaben des Lehrplans und den im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS) definierten Lebensbereichen (Domänen) und Situationen zu orientieren.

In den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache“ haben die Aufgabenstellungen je eine monologische und eine dialogische Aufgabenstellung zu enthalten. 4 Das heißt, der Fertigkeitsbereich Sprechen unterteilt sich in die Teilkompetenzen „Zusammenhängendes Sprechen“ (= monologischer Teil) und „An Gesprächen teilnehmen“ (= dialogischer Teil). Zur Feststellung der Kompetenzen der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten 5 in beiden Teilfertigkeiten werden zwei getrennte Aufgaben gestellt.

3 Alternative Prüfungsform: Gespräch zwischen den Prüfungskandidatinnen bzw. -kandidaten

Auf Grundlage von § 27 Abs. 5 Prüfungsordnung AHS bzw. § 19 Abs. 5 Prüfungsordnung AHS-B kann der dialogische Teil nicht nur auch als Gespräch zwischen Prüferin/Prüfer und Kandidatin/Kandidat, sondern als Gespräch zwischen zwei Prüfungskandidatinnen bzw. -kandidaten durchgeführt werden.

3.1 Rolle von Prüferin/Prüfer und Beisitzerin/Beisitzer

Die Prüfung wird von zwei Fachlehrerinnen bzw. -lehrern durchgeführt, von einer Prüferin/einem Prüfer und einer Beisitzerin/einem Beisitzer, deren Rollen wie folgt definiert sind:

  • Die Prüferin/der Prüfer übernimmt die Beobachterrolle und ist für die genaue analytische Betrachtung zuständig. Sie/Er konzentriert sich vollständig auf die Bewertung der erbrachten Leistungen.
  • Die Beisitzerin/der Beisitzer agiert sowohl im monologischen als auch im dialogischen Teil als Moderatorin/Moderator (= Interlokutorin/Interlokutor) und ist für die holistische Betrachtung zuständig. Die Interlokutorin/der Interlokutor darf mit ihrem/seinem Verhalten die Qualität der von den Prüfungskandidatinnen bzw. -kandidaten erbrachten Leistungen nicht beeinflussen. Für jeden Teil der Prüfung ist es notwendig, einen Interlokutorenbogen zur Gesprächsführung vorbereitet zu haben (z. B. Ankündigung von Beginn und Ende des Prüfungsteiles).

3.2 Wahl der Gesprächspartnerinnen bzw. -partner

Für das Gespräch zwischen den Kandidatinnen/Kandidaten sollen sich diese nach Möglichkeit ihre Partnerin/ihren Partner selbst wählen. Bei einer ungeraden Zahl an Kandidatinnen/Kandidaten stellt sich eine Kandidatin/ein Kandidat ein weiteres Mal freiwillig als Gesprächspartnerin bzw. -partner zur Verfügung, wobei das Gespräch für die Freiwillige/den Freiwilligen nicht als Prüfung gilt und auch nicht beurteilt wird.

Für den Fall, dass sich keine Kandidatin/kein Kandidat freiwillig zur Verfügung stellt, wird der Kandidatin/dem Kandidaten von der Schulleiterin/vom Schulleiter für den dialogischen Teil eine fachkundige Lehrperson als Gesprächspartnerin/Gesprächspartner zugeteilt. Diese Person ist weder die/der Prüferin/Prüfer noch die/der Beisitzende. Die gleiche Vorgangsweise ist anzuwenden, falls eine/einer der beiden Kandidatinnen/Kandidaten zur Prüfung nicht antritt; dies gilt auch für die Nebentermine.

Die verordnete Prüfungsform kann nachträglich nicht mehr geändert werden.

3.3 Durchführung und Gestaltung der mündlichen Prüfung

Ablauf

Zuerst absolvieren die beiden Kandidatinnen/Kandidaten jeweils den monologischen Teil, unmittelbar danach gemeinsam den dialogischen Teil.

Aufgabenstellung 1: Zusammenhängendes Sprechen

Für diesen Prüfungsteil zieht zunächst die Kandidatin A/der Kandidat A und vor Beginn ihrer/seiner eigenen Vorbereitungszeit die Kandidatin B/der Kandidat B jeweils zwei Themenbereiche aus dem vollen Themenpool, von denen sie/er einen wählt. Die Prüferin/der Prüfer legt dazu eine Aufgabe vor. Der monologische Sprechauftrag soll Bilder, Kurzzitate oder Grafiken beinhalten, auf die die Kandidatin/der Kandidat eingehen muss. Die Aufgabe muss in drei Unterpunkte gegliedert sein. Zur Formulierung der Unterpunkte sollen Operatoren verwendet werden. Da das monologische Sprechen überprüft wird, sollen weder durch Interlokutorin/Interlokutor noch durch Prüferin/Prüfer Zwischenfragen gestellt werden bzw. Hinweise gegeben werden. Die Interlokutorin/der Interlokutor unterstützt die Bearbeitung der Aufgabenstellung nur im Rahmen der Möglichkeiten einer Moderatorin/eines Moderators (siehe Interlokutorenbogen).

Die beiden Kandidatinnen/Kandidaten absolvieren unmittelbar hintereinander den monologischen Teil.

Die von den beiden Kandidatinnen/Kandidaten im monologischen Teil bearbeiteten Themenbereiche werden vor der Wahl des Themenbereiches für den dialogischen Teil nicht mehr in den Themenpool zurückgelegt, sondern erst nach Beendigung der gesamten Prüfung (inklusive dem dialogischen Teil) für die nachfolgenden Kandidatinnen/Kandidaten.

Aufgabenstellung 2: An Gesprächen teilnehmen

Nachdem jede/jeder der beiden Kandidatinnen/Kandidaten die monologische Teilprüfung abgelegt hat, absolvieren beide gemeinsam den dialogischen Teil.

Sie ziehen insgesamt drei Themenbereiche aus dem Themenpool. Jede/jeder der beiden Kandidatinnen/Kandidaten hat die Möglichkeit, einen dieser Themenbereiche abzuwählen. Wählen beide denselben Themenbereich ab, entscheidet die Prüferin/der Prüfer, welcher der beiden verbliebenen Themenbereiche Prüfungsthema ist und legt dazu eine Aufgabe vor.

Eine Testaufgabe soll eine authentische Handlung in der Fremdsprache ermöglichen; es soll vor allem spontane kommunikative Sprachkompetenz zu einer nicht vorbereiteten Aufgabe überprüft werden.

Der dialogische Sprechauftrag muss (auf Niveau A2 sofern möglich) ergebnisorientiert und in fünf Unterpunkte („bullet points“) gegliedert sein. Ergebnisorientiert bedeutet, dass der Sprechauftrag zum Erreichen einer Einigung bzw. eines Resultats auffordert. Die fünf Unterpunkte müssen den Kandidatinnen/Kandidaten die Möglichkeit geben, möglichst ausgewogen miteinander zu kommunizieren und die Fragestellung aus ihrer persönlichen Sicht zu beantworten. Die Gestaltung der Aufgabe und der fünf Unterpunkte muss gewährleisten, dass die zur Verfügung stehende Prüfungszeit ausgeschöpft werden kann.

Die Interlokutorin/der Interlokutor hat dafür zu sorgen, dass beiden Kandidatinnen/Kandidaten eine etwa gleich lange Sprechzeit zur Verfügung steht.

In beiden Prüfungsteilen ist die Verwendung von Wörterbüchern nicht gestattet.

Zeitstruktur

Die Vorbereitungszeit für die Fragestellung zur Fertigkeit „Zusammenhängendes Sprechen“ (erste Fragestellung) beträgt mindestens 10 Minuten.

Für das „Zusammenhängende Sprechen“ hat sich auf Grundlage des Lehrplans in der Praxis bewährt, wenn

5 Minuten auf dem Kompetenzniveau B2
4 Minuten auf dem Kompetenzniveau B1
3 Minuten auf dem Kompetenzniveau A2

zur Verfügung stehen.

Für den Sprechauftrag zur Fertigkeit „An Gesprächen teilnehmenist den Kandidatinnen/Kandidaten jedenfalls so viel Zeit einzuräumen, dass sie den Sprechauftrag individuell durchlesen und sich auf die Aufgabenstellung einstellen können. Es findet keine Abstimmung über die Gesprächsführung bzw. inhaltliche Aspekte zwischen den Gesprächspartnerinnen bzw. -partnern statt.

Für den Teilbereich „An Gesprächen teilnehmen“ hat sich auf Grundlage des Lehrplans in der Praxis bewährt, wenn beiden Kandidatinnen/Kandidaten insgesamt

10 Minuten auf dem Kompetenzniveau B2
8 Minuten auf dem Kompetenzniveau B1
7 Minuten auf dem Kompetenzniveau A2

zur Verfügung stehen.

3.4 Beurteilung

Unter Bedachtnahme auf die im Lehrplan formulierten Ziele soll insbesondere sichergestellt werden, dass die kommunikative Sprach- und Sprechkompetenz überprüft wird. Für die Erstellung eines begründeten Antrags zur Beurteilung stehen der Prüferin/dem Prüfer und der Beisitzerin/dem Beisitzer Beobachtungsbögen zur Verfügung. Beide Kandidatinnen/Kandidaten müssen individuell beurteilt werden. Für eine positive Gesamtbeurteilung muss das Kriterium der Aufgabenstellung sowohl im monologischen als auch im dialogischen Teil positiv erfüllt sein. Darüber hinaus fließen die Leistungen der beiden Teilbereiche gleichwertig in die Beurteilung ein.

Wien, 29. April 2025

Für den Bundesminister:
SektChefin Doris Wagner, BEd MEd


1 § 27 Abs. 5 Prüfungsordnung AHS, § 19 Abs. 5 Prüfungsordnung AHS-B
2 § 28 Abs. 1 und 2 Prüfungsordnung AHS, § 20 Abs. 1 Prüfungsordnung AHS-B
3 § 29 Prüfungsordnung AHS, § 21 Prüfungsordnung AHS-B
4 § 29 Abs. 4 Prüfungsordnung AHS, § 21 Abs. 4 Prüfungsordnung AHS-B
5 Schulunterrichtsgesetz und Prüfungsordnung sprechen von Prüfungskandidat/inn/en

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten, Schulrecht