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Q-SK-Belohnungen für das Schuljahr 2024/25

Das Bundesministerium für Bildung hat die neuen Belohnungsbeträge für die Qualitäts- Schulkoordinatorinnen und Qualitäts- Schulkoordinatoren (Q-SK) für das Schuljahr 2024/25 bekannt gegeben und dazu Erfassungsformulare für Einzelschulen und Schulverbünde zur Verfügung gestellt, in denen die notwendigen Informationen erfasst werden können.

Qualitäts-Schulkoordinator/inn/en im neuen Dienstrecht (pd-Schema) erhalten keine Belohnung, sondern erbringen diese Tätigkeit in der 23./24. Wochenstunde.

Für den elektronischen Datenbestand ist unbedingt die SAP-Personalnummer zu nehmen.

Die Höhe der jährlichen Belohnung wurde in der Ergänzung zur politischen Vereinbarung vom
14. März 2011 festgesetzt und kann auf bis zu 4 Qualitäts-Schulkoordinatorinnen und Qualitäts-Schulkoordinatoren pro Schule/Verbund aufgeteilt werden.

Die Klassenzahl errechnet sich aus den gesetzlichen Vorgaben zur Klassenbildung (autonome Gruppenbildungen, Deutschförderklassen, „Klassen“ der Tagesbetreuung udgl. zählen nicht dazu).

Qualitäts-Schulkoordinatoren und Qualitäts-Schulkoordinatorinnen in einem QMS-Verbund können entsprechend der Gesamtanzahl der Klassen im Verbund eine Belohnung erhalten.

Schulleiter/innen können die Funktion Q-SK nicht einnehmen und deshalb auch keine
Belohnung erhalten.

Im Schuljahr 2024/25 betragen die Belohnungsbeträge in Abhängigkeit zur Anzahl der Klassen:

APS Schuljahr 2024/25
1 bis 3 Klasse(n) keine Belohnung
4 Klassen € 291,22
5 und 6 Klassen € 436,84
7 Klassen € 728,04
8 und 9 Klassen € 1.164,88
Ab 10 Klasse(n) € 1.456,10

Bitte Ihre ausgefüllte Excel -Datei ehestmöglich (bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2024/25) an Ihre zuständige Bildungsregion in elektronischer Form übermitteln.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Besoldungsrecht