Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

ID-Austria (FIDO2-Token)

560021/0003-PA-Präs/2025
BD - Präsidialbereich
HR Mag. Dr. Eva Hofbauer, MBA
Präsidialleitung
office@bildung-sbg.gv.at
+43 662 8083-1052
Mozartplatz 8 - 10, 5010 Salzburg

Rundschreiben Nr. 22/2025 (BD S)

Titel: ID-Austria (FIDO2-Token)
Rundschreiben Nr.: 22/2025
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Verteilerkreis: Alle allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Personenkreis: Alle Bundeslehrer/innen und alle Bundesbedienstete​​​​​​​
Geltung: unbefristet​​​​​​​
Rechtsgrundlage: § 5 IKT-Schulverordnung sowie RS BD Nr. 08/2025​​​​​​​
Kernaussagen/Ziele: Information über die kostenfreie Ausgabe des Tokens
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Salzburg, 02.06.2025​​​​​​​
Zeitliche Priorisierung: Das Rundschreiben muss zeitnahe nach Einlangen von den Schulleitungen an das Kollegium übermittelt werden.
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Salzburg

Wir dürfen Ihnen zum Informationsschreiben (RS der Bildungsdirektion Nr. 08/2025; ID-Austria Login für Sokrates und SARI-Prozess bei eRechnungen) folgende Klarstellung mitteilen:

Mit Rundschreiben Nr. 08/2025 wurden Sie von der Bildungsdirektion für Salzburg über die verpflichtende Nutzung der Multifaktorauthentifizierung mittels ID-Austria informiert. Alternativ zur Nutzung des Smartphones wurde darin auch der Bezug eines FIDO2-Tokens als Möglichkeit eröffnet. Soweit ein solcher FIDO2-Token von der Schule zur Verfügung gestellt wird, hat die Ausgabe dieses Hilfsmittels ohne Kaution zu erfolgen. Das Bundesministerium und die Bildungsdirektion sehen diesen Token als normales Arbeitsmittel; auch bei Verwendung anderer Arbeitsmittel, die sich im Besitz der Schule
befinden, wird keine Kaution bei Lehrkräften eingehoben. So soll es auch ausnahmslos bleiben.

Salzburg, 02.06.2025

Für den Bildungsdirektor:
HR Mag. Dr. Eva Hofbauer, MBA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation