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Informationsschreiben zum Schuljahresende

Bildungsdirektion Vorarlberg
Abteilung Präs/3
office@bildung-vbg.gv.at
05574 4960 - 455
Bahnhofstraße 12, 6900 Bregenz

Rundschreiben Nr.: 07/2025

Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle Landesberufsschulen in Vorarlberg
Geltung: Schuljahr 2025/26
Kernaussagen/Ziele: Informationsschreiben zum Schuljahresende
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 03.07.2025
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Sehr geehrte Frau Direktorin,
Sehr geehrter Herr Direktor,

gerne teilen wir Ihnen mit, dass eine einheitliche Eröffnungsmeldung für das kommende Schuljahr Mitte Juli 2025 zur Verfügung gestellt werden kann. Die neue Version wird Ihnen gesondert zugesandt.

Q-Projekte
Anträge für das Schuljahr 2025/26 müssen bitte bis spätestens 11.07.2025 in der Präs/3 einlangen. Wie viele Q-Projekte vergeben werden können, kann erst entschieden werden, wenn die Ressourcen für das kommende Schuljahr feststehen, was anhand der definitiven Schüler/innenzahl am 2. Montag im September berechnet wird. Eine Rückmeldung erfolgt spätestens Anfang Oktober. Q-Projekte dürfen erst nach der Genehmigung starten, somit frühestens ab Oktober 2025.

Gruppenteilungen
Gruppenteilungen können nur in Ausnahmefällen unterm Schuljahr erfolgen. Dies bedarf einer vorherigen Genehmigung durch den SQM und der Präs/3.

Schüler/innen, die in bestimmten Gegenständen nach einem individuellen Lehrplan unterrichtet werden (beispielsweise TQ-Gruppen), müssen in Sokrates als Gruppe abgebildet werden. Es dürfen „nur“ Klassen in Sokrates angelegt werden, die tatsächlich auch als Klasse geführt werden.

Planungsobergrenzen für das Schuljahr 2025/26
Wir möchten ausdrücklich daran erinnern, die Planungsvorgaben bezüglich Stundenausmaß einzuhalten. Diese sind wie folgt:

  • 33 bezahlte Stunden inklusive aller Einrechnungen für Schulleitungen
  • 31 bezahlte Stunden inklusive aller Einrechnungen für Lehrpersonen

Einzel-Mehrdienstleistungen (Projekt-/Förderstunden)
Es ist beabsichtigt, den Prozess für die Abrechnung der Einzel-Mehrdienstleistungen ab Herbst umzustellen, um mehr Transparenz und Klarheit zu schaffen. Eine konkrete Vorgabe wird noch gesondert versendet.

Für die IBA-Förderstunden werden auf Antrag Kontingente zugesprochen.

Bitte beachten Sie, dass Förderstunden für die integrative Berufsausbildung ausschließlich für IBA-Jugendliche verwendet werden dürfen (nicht für Stunden in „Praktischer Arbeit“). Die Zuweisung dieser Stunden erfolgt nach Schuljahresbeginn.

Unverbindliche Übungen sind zu Schuljahresbeginn in die Lehrfächerverteilung einzutragen und nicht als Einzel-MDL abzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass auch durch Förderstunden die wöchentliche Arbeitszeit von max. 31 Wochenstunden nicht überschritten werden darf und daher ein geplanter Förderkurs bereits bei der Erstellung der Lehrfächerverteilung mitgedacht werden muss.

IT-Stunden
Bitte beachten Sie die Obergrenze bei SV-Lehrpersonen von max. 4,5 Stunden und bei
PD-Lehrpersonen von max. 3 Stunden pro Standort. Die IT-Stunden können auch auf mehrere Lehrpersonen verteilt werden.

Zusatzschultage
Nicht ganzjährig geführte Stunden sind zukünftig auf das ganze Schuljahr umzurechnen. Dadurch wird gewährleistet, dass der Jahresdurchschnitt richtig berechnet wird. Für ein ganzes Schuljahr ist der Teiler 40 zu verwenden.

Dienstreiseaufträge/Dienstaufträge
Der Antrag auf einen DA/DRA ist an den SQM Bertram Summer mit der Bitte um Befürwortung zu übermitteln. Sofern dieser befürwortet wird, geht das entsprechende Bestätigungs-Mail vom SQM an das Reisemanagement-Team.
Wir weisen darauf hin, dass die Dienstaufträge grundsätzlich immer vorab zu beantragen und genehmigen sind und eine rückwirkende Ausstellung nicht vorgesehen ist.

Absenzen während des Unterrichtsjahres
Krankmeldungen müssen erst an die Präs/3 übermittelt werden, wenn die Dauer der Absenz eine Änderung der Lehrfächerverteilung auslöst (d.h. ab einer mehr als zweiwöchigen Abwesenheit).
Das angehängte Informationsblatt betreffend MDL-Abrechnung beinhaltet auch Grundsätze zur Eintragung von Absenzen, die unbedingt zu beachten sind.

Änderungen während des Unterrichtsjahres
Sind während des laufenden Schuljahres z.B. aufgrund von Karenzen, mehr als zweiwöchigen Ausfällen, Pensionierungen, Neueinstelllungen usw. Änderungen der Lehrfächer- bzw. Stundenverteilung notwendig, muss die Änderung der Lehrfächerverteilung zwingend mittels beigefügtem Änderungs-Excel an die Präs/3 gemeldet werden. Die aktuelle Version steht auch im VOBS unter „Service ð Formulare im Landesbereich ð Direktionen: Sammel-Formulare und Schulmeldungen“ zum Download bereit. Die Änderung des Beschäftigungsausmaßes der Lehrpersonen kann nur erfolgen, wenn die Meldung an die Präs/3 erfolgt.

Bis zum 29. September sind bitte digital an Präs/3 zu übermitteln:

  • der Eröffnungsbericht (Excel)
  • die von den Lehrpersonen unterschriebenen Besoldungsdatenblätter (SCAN) im Sokrates: Laufendes Schuljahr ð LehrerInnen ð Lehrtätigkeitsausweis (Übersicht)

ACHTUNG: Bei Teilzeitbeschäftigten muss gegebenenfalls die Unterrichtsverpflichtung angepasst werden, weshalb die Beschäftigung in Prozent noch nicht stimmen könnten!

Wir wünschen Ihnen erholsame Ferien und bedanken uns für die gute Zusammenarbeit!

Bregenz, 3. Juli 2025
Für die Bildungsdirektion

Mag. Anna Matha

Beilagen:

  • LBS LFVT_Aend Stand 07.2025
  • Informationen zur MDL-Abrechnung LBS Stand 07.2025

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen