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Informationen bezüglich Einschreibung für die Primarstufe der Volksschule und Sonderschule und Erhebung Bedarfsmeldung für Tagesbetreuung 2026/27

Rundschreiben W 28/2025

Titel: Rundschreiben - Einschreibung für die Primarstufe der Volksschule und Sonderschule
sowie Erhebung der Tagesbetreuung für das Schuljahr 2026/27

Sachgebiet: Einschreibung Primarstufe VS und SO
Verteilerkreis:
Personenkreis: Direktion
Geltung: November 2025 bis September 2026
Rechtsgrundlage: Verordnung
Kernaussagen/Ziele:
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung:
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: BD Wien, Abteilung Präs/6
Aufhebung Rundschreiben: 9160.009/0002-Präs6/2024

Sehr geehrte Frau Direktorin!
Sehr geehrter Herr Direktor!

Für das Schuljahr 2026/27 findet die Einschreibung für die Volksschule und Sonderschule zweiteilig statt.

Der erste Teil der Einschreibung, die Anmeldung und Datenerhebung an der Wunschschule, erfolgt vom 10. November bis 21. November 2025.

Aus organisatorischen Gründen wird den Erziehungsberechtigten in der Einladung zur Einschreibung mitgeteilt, dass mit der Schulleitung unbedingt ein Termin zu vereinbaren ist. Bei der Terminvereinbarung ist den Erziehungsberechtigten mitzuteilen, ob eine Anwesenheit des Kindes erwünscht wird oder nicht.

Der zweite Teil der Einschreibung mit Schulreifeüberprüfung und Erhebung des Sprachstandes erfolgt nach der Umschulung und der endgültigen Zuteilung der Schulneulinge an die Schulen durch die Abt. Präs/6. Dazu werden alle Schulneulinge seitens der Präs/6 postalisch über den zugeteilten Schulplatz vor den Semesterferien verständigt. In diesem Schreiben werden die Eltern aufgefordert, zwecks des 2. Teils der Einschreibung, mit der Schulleitung der zugeteilten Schule zur Terminvereinbarung Kontakt aufzunehmen. Der zweite Teil der Einschreibung muss bis 6.März 2026 abgeschlossen sein.

Einschreibung:
Bei der Anmeldung im November sind folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

a) Meldenachweis:
- Einladung zur Einschreibung mit vollständig ausgefülltem Anmeldeblatt oder
- einen aktuellen Meldezettel
b) Geburtsurkunde des Kindes
c) eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B.: Reisepass)
d) Nachweis der Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card)
e) Arbeits-/Ausbildungsbestätigung zur Vorlage, falls eine Tagesbetreuung benötigt wird
f) Ggf. Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs
g) Ggf. Befunde bei einer Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung

Aufgaben der Schulleitung bei der Einschreibung:

1. Die Schulleitung wird gebeten, alle Erziehungsberechtigten bei der Einschreibung bei Bedarf individuell zu beraten, gegebenenfalls beim Ausfüllen behilflich zu sein und das Anmeldeblatt zu kontrollieren. Jedes Kind ist datenmäßig zu erfassen und aufzunehmen. Das gilt auch für Kinder mit Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten. Das Rundschreiben 13/2019 („Medizinische Laientätigkeiten, Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an Lehrpersonen, Verhalten im Notfall“) ist im Anlassfall zu beachten. Zur Abklärung von möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfen sind die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls an die Inklusionsberatung der Bildungsdirektion für Wien zu verweisen:

2. Durch Vorlegen der Einladung zur Einschreibung, der das teilweise elektronisch vorausgefüllte Anmeldeblatt-Volksschule angeschlossen ist, ist auch der Meldenachweis für die Aufnahme erbracht. Sollten die Erziehungsberechtigten das Anmeldeblatt-Volksschule nicht vorlegen können, so ist das Leerformular (siehe Beilage) auszufüllen. Beiliegendes Merkblatt verweist auf die weitere Vorgehensweise.
Achtung: Die allgemeine Schulpflicht gilt für Kinder, die bis 1.September 2020 geboren sind. Kinder mit Geburtsdatum 2.September 2020 gelten bereits als vorzeitige Aufnahme und sind im Schuljahr 2026/27 nicht schulpflichtig.

3. Die Datensätze der Schulneulinge stehen in der Web-Applikation „WiSion“ zum gegebenen Zeitpunkt zur Verfügung.

4. Das Anmeldeblatt- Volksschule (siehe Punkt 2) muss 1 Jahr in der Schule aufbewahrt werden.

5. Bei der Anmeldung im November ist Folgendes in „WiSion“ unbedingt festzuhalten:

a. Ob und wie lange das Kind einen Kindergarten bzw. eine Kindergruppe besucht hat. Idealerweise bringen die Eltern eine Bestätigung des aktuellen Kindergartenbesuchs mit.
b. Geschwisterkind am Schulstandort im Jahr der Einschreibung
c. Voraussichtlich Tagesbetreuung (auf Basis des ausgefüllten Anmeldeblattes)
d. Voraussichtlich SPF – auf Grund vorgelegter Befunde oder Information seitens der Eltern
e. Voraussichtlich HU/SIA

6. Bezogen auf das Schreiben des BMB mit der Zahl 10.050/0032-Präs12/2017 kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten der laut Mutter-Kind-Pass berechnete Geburtstermin für die Feststellung des Beginns der allgemeinen Schulpflicht herangezogen werden, sofern der Geburtstermin vor dem laut Mutter-Kind-Pass berechneten Datum liegt. Der Wunsch nach Feststellung der allgemeinen Schulpflicht laut Mutter-Kind-Pass ist durch die Erziehungsberechtigten im Zuge der Anmeldung im November 2025 bekannt zu geben. Durch die Schulleitung ist das entsprechende Geburtsdatum im Verwaltungssystem WiSion einzutragen. Den Eltern sind die entsprechenden Formulare auszuhändigen und die Abteilung Präs/6 per E-Mail (schulplatz@bildung-wien.gv.at mit dem Betreff „Frühchenregelung“) zu verständigen. Die Eltern sind darüber zu informieren, dass sie den Bedarf an einem weiteren Kindergartenjahr für ihr Kind bei der jeweiligen Trägerorganisation bekannt geben müssen, um den Platz zu behalten. Für städtische Kindergärten sind die Servicestellen der Abteilung Stadt Wien – Kindergärten zuständig. Bei privaten Trägerorganisationen ist der Bedarf direkt am Standort zu melden und zusätzlich ist die Bestätigung auch noch per Mail an die Servicestellen der Abteilung Stadt Wien – Kindergärten zu übermitteln.

7. ACHTUNG: Aufgrund von Umbauarbeiten in der Gasgasse, sind nach dem ersten Teil der Einschreibung im November nur am 25. November oder am 26. November 2025 in der Zeit von 8-14 Uhr folgende Unterlagen an der VS 15, Friedrichsplatz 4-5 (Eingang 4, 1. Stock/Zi.Nr.106) abzugeben:

a. Das ausgefüllte Deckblatt
b. Das ausgefüllte „Anmeldeblatt-Volksschule“ aller Schulneulinge pro Schulstandort (bitte alphabetisch geordnet)
c. Sollte ein Überhang an einem Schulstandort bestehen:
Eine Liste der Kinder, die seitens der Schulleitung auf Grund der gesetzlichen Vorgaben (Geschwisterkinder und zumutbarer Schulweg) zur Abweisung vorgeschlagen werden. Wenn es sich um einen Campusstandort handelt bitte Geschwisterkinder kennzeichnen, inkl. Geschwisterkinder die in den Campuskindergarten bzw. in die Campusmittelschule gehen.
d. Eine Liste der Kinder, die in die VBS-Klasse aufgenommen werden.

8. Nach erfolgter Zuteilung zu einem Schulstandort ist die Schulreife bzw. Nicht-Schulreife des Kindes festzustellen und im Verwaltungssystem WiSion einzutragen. Der zuständige Bundesminister trifft durch Verordnung die näheren Festlegungen über das Vorliegen der Schulreife (Schulpflichtgesetz §6Abs2d). Schulpflichtige Kinder, die nicht schulreif sind, sind gemäß § 6 Abs. 2d Schulpflichtgesetz 1985 in die Vorschulstufe aufzunehmen, bzw. kann die Schulpflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht, sofern dieser jenem an der Schule mindestens gleichwertig ist, erfüllt werden (§ 11 Abs. 2 Schulpflichtgesetz 1985). Jedenfalls sind schulpflichtige Kinder, die nicht schulreif sind, im Sinne der Bildungs- und Lehraufgaben, des Lehrstoffs und der didaktischen Grundsätze der verbindlichen Übungen auf der Vorschulstufe (Lehrplan) zu beschulen. Der Besuch eines Kindergartens ist daher für schulpflichtige Kinder nicht möglich.

9. Im Rahmen des 2.Teils der Einschreibung wird auch der Sprachstand der Kinder überprüft. Alle Kinder, die nur wenig bzw. gar nicht Deutsch sprechen und verstehen, müssen mittels einer Testung (MIKA-D) überprüft werden, und der entsprechende Sprachstand ist im Verwaltungssystem WiSion einzutragen. Das Ergebnis der MIKA-D Testung darf jedoch erst ab 9. Februar 2026 in WiSion eingetragen werden.

Neu!

10. Verpflichtungserklärung: Wenn das anzumeldende Kind keinen Hauptwohnsitz in Wien hat, sind die Erziehungsberechtigten an die Abteilung Präs/6 zu verweisen (). Die Direktionen stellen im Rahmen der Einschreibung keine Verpflichtungserklärung mehr aus, eine Anmeldung seitens der Schulleitung darf ebenfalls nicht erfolgen.

Unterlagen aus dem Kindergarten

Unterlagen, Erhebungen und Förderergebnisse, die während der Zeit des Kindergartenbesuches zum Zweck der Dokumentation des Entwicklungsstandes, insbesondere des Sprachstandes erstellt, durchgeführt bzw. erhoben wurden, sind von den Erziehungsberechtigten vorzulegen (§6 SchPflG).

Erst am Ende der Kindergartenzeit des Kindes wird den Erziehungsberechtigten vom Kindergarten das Übergabeblatt Sprachentwicklung DaE/DaZ1 ausgehändigt. Dieses ist verpflichtend im Laufe der ersten Schulwoche, der zuständigen Lehrperson des Kindes zu übergeben. Sollte dieses Blatt nicht übergeben werden, so ist die Schulbehörde gemäß Bildungsdokumentationsgesetz2 befugt, das Übergabeblatt vom Kindergarten bzw. dessen Träger einzuholen.

Vorzeitiger Besuch der Volksschule

Kinder, die in der Zeit vom 2. September 2020 bis zum 1. März 2021 geboren wurden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die erste Schulstufe aufgenommen werden. Das Ansuchen um vorzeitigen Besuch der Volksschule ist ausschließlich im Rahmen der Anmeldung im November 2025 in der Volksschule zu stellen. Sind diese Kinder schulreif, so gelten dieselben Bestimmungen wie für schulpflichtige Kinder. Sind die Kinder bei der Schulreifeüberprüfung nicht schulreif, so ist der Antrag abzulehnen und das Kind verbleibt ein weiteres Jahr im Kindergarten. Eine Aufnahme in die Vorschulklasse ist nicht erlaubt.

Schulpflichtgesetz §7 (5) Über das Ansuchen um vorzeitige Aufnahme hat der Schulleiter ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Von der Entscheidung hat er die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten unverzüglich – im Falle einer Ablehnung unter Angabe der Gründe - schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Schulpflichtgesetz §7 (9) Für vorzeitig aufgenommene Kinder gelten, solange die vorzeitige Aufnahme nicht widerrufen oder das Kind vom Schulbesuch abgemeldet wird (Abs. 8), die gleichen Bestimmungen wie für schulpflichtige Kinder.

Bilinguale Schulen (Vienna Bilingual Schools)

Die Orientierungsgespräche für die Einschreibung finden in der Zeit von 10. - 14. November 2025 am jeweiligen VBS-Standort statt. Die Eltern erhalten das Ergebnis über Eignung bzw. nicht Eignung bis spätestens am Nachmittag des 14. November 2025.

Häuslicher Unterricht, Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht sowie Schulbesuch im Ausland

Die Feststellung der Schulreife und des Sprachstandes ist auch bei einer Abmeldung zum „häuslichen Unterricht“ bzw. zum Besuch einer Privatschule, welche kein dauerhaftes Öffentlichkeitsrecht hat, sowie für „Ansuchen um Bewilligung eines Schulbesuches im Ausland“ verpflichtend. Der Termin der Anmeldung und Überprüfung der Schulreife und des Sprachstandes ist an einer öffentlichen Volksschule oder einer Volksschule mit Öffentlichkeitsrecht auf Dauer wahrzunehmen.

Nicht schulpflichtige Kinder, auch nicht jene, die in der Zeit vom 2. September 2026 bis zum 1. März 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben, können nicht zum häuslichen Unterricht abgemeldet werden.

Unter häuslichem Unterricht ist nicht die Betreuung eines schulpflichtigen Kindes in den Wiener Kindergärten zu verstehen, d.h. es kann keinesfalls ein weiterer Besuch des Kindergartens stattfinden, nachdem im Gesetz geregelt ist, dass schulpflichtige Kinder, die nicht schulreif sind, im Rahmen des Schulbesuches nach dem Lehrplan der Vorschulstufe zu unterrichten sind.
Nach der Feststellung der Schulreife und des Sprachstandes, aber vor Ende des Unterrichtsjahres 2025/26 ist, durch die Erziehungsberechtigten, der Antrag „Anzeige zur Teilnahme an häuslichem Unterricht“ bzw. „Anzeige zur Teilnahme am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht“ beim Team Externisten der Bildungsdirektion für Wien, Wipplingerstr. 28, 1010 Wien, einzubringen.

Diesem sind beizulegen:

  • Feststellung und schriftliche Bestätigung der Schulreife/Nicht-Schulreife (Erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Feststellung und schriftliche Bestätigung des Sprachstandes (Erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
  • Meldenachweis: aktuelle Meldebestätigung (erhältlich im Magistratischen Bezirksamt

Der Schulbesuch im Ausland ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung muss bei Antritt vorliegen. Es ist daher durch die Erziehungsberechtigten bis 31. Mai 2026 schriftlich (auch per E-Mail) ein Antrag beim Team Schulbesuch im Ausland der Bildungsdirektion für Wien, Wipplingerstraße 28, 1010 Wien, einzubringen.
Diesem sind beizulegen:

  • Feststellung und schriftliche Bestätigung der Schulreife/Nicht-Schulreife (Erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Feststellung und schriftliche Bestätigung des Sprachstandes
    (Erhältlich an der öffentlichen Volksschule und an Volksschulen mit Öffentlichkeitsrecht, an der die Schulreifeüberprüfung stattgefunden hat.)
  • Meldenachweis: aktuelle Meldebestätigung (erhältlich im Magistratischen Bezirksamt)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepasskopie
  • Anmeldebestätigung der ausländischen Schule
  • Stundentafel/Curriculum der ausländischen Schule (in deutscher Übersetzung)

Die Antragsformulare finden die Erziehungsberechtigten auf der Homepage der Bildungsdirektion für Wien unter: https://www.bildung-wien.gv.at/schulen/Oesterreichisches-Schulsystem/Alternative-Schulpflichterf-llung/Downloadbereich.html.

Bedarfsmeldung für Tagesbetreuung

Im Oktober wird der „Elternbrief Tagesbetreuung“, welcher über die verschiedenen Formen der Tagesbetreuung von Schulkindern in Wien informiert, gemeinsam mit der Einladung zur Einschreibung an die Erziehungsberechtigten der in Wien hauptwohnsitzgemeldeten Kinder versendet.

Neu!

Die Anmeldung für einen städtischen Hortplatz erfolgt heuer erstmals nach der Schulzuteilung durch die Erziehungsberechtigten und kann im Zeitraum vom 23.März - 10.April 2026 online unter www.kindergaerten.wien.at oder in der für den Schulbezirk zuständigen Servicestelle der Stadt Wien – Kindergärten erfolgen.

Die Anmeldung für einen privaten Hortplatz erfolgt direkt bei dem privaten Standort durch die Erziehungsberechtigten.

Durch das Schulorganisationsgesetz und das Wiener Schulgesetz wird geregelt, dass bei der Errichtung einer schulischen Tagesbetreuung auf „andere regionale Betreuungsangebote“ und auf die „räumlichen Voraussetzungen“ zu achten ist. In diesem Sinne ist es personell und wirtschaftlich erforderlich, vorerst bestehende Einrichtungen und deren Angebot in vollem Ausmaß zu nutzen. Darüber hinaus ist es notwendig, die Dringlichkeit des Bedarfs zu erheben, die sich wie folgt reihen lässt:

  • Berufstätigkeit des/der Erziehungsberechtigten
  • in Ausbildung befindliche Erziehungsberechtigte
  • Soziale Härtefälle

Aufgaben der Schulleitungen bei der Bedarfsmeldung für Tagesbetreuung

1. Bei der Einschreibung sind die Erziehungsberechtigten zu fragen, ob sie eine Tagesbetreuung benötigen. Das ist auf dem „Anmeldeblatt–Volksschule“ auszufüllen. Der/Die Erziehungsberechtigte/n bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Die Schulleitung bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass eine Arbeits-/Ausbildungsbestätigung bzw. ein Lohnzettel des/der Erziehungsberechtigten vorgelegt wurde/n.

2. Seitens der Schulleitung sind im Feld „Anmerkungen der Schulleitung“ sowohl befundete Funktionsbeeinträchtigungen bzw. Behinderungen (Rollstuhl, Autismus, starke Sinnesbeeinträchtigung, ...) als auch von Eltern mitgeteilte andere Besonderheiten (Beeinträchtigungen, chronische Krankheiten, Diabetes, …) des Schülers/der Schülerin anzugeben.

3. Die Erziehungsberechtigten sind darauf hinzuweisen, dass

  • zum Zeitpunkt der Anmeldung an einem Schulstandort keine Zusagen bzw. Auskünfte über Platzchancen in den bevorzugten Einrichtungen (weder Schule, noch Tagesbetreuung) gegeben werden können.
  • das Anmeldeblatt-Volksschule als Vormerkung gilt, aber keine Zusage zu einem bestimmten Schulstandort ist. Die Angabe eines Zweitwunsches ist möglich.

4. Sollten die Erziehungsberechtigten einen Integrationshort (nur bei Halbtagsschulen möglich) wünschen, so ist dies seitens der Schulleitung am Anmeldeblatt-Volksschule unter Anmerkung der Schulleitung auszufüllen. Die Erziehungsberechtigten sind darauf hinzuweisen, dass Integrationsplätze nach einem ausführlichen Gespräch mit einem Psychologen/einer Psychologin der Stadt Wien - Kindergärten vergeben werden. Er/Sie entscheidet in Absprache mit den Erziehungsberechtigten, welchen Hort das Kind besuchen wird. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Abteilung Stadt Wien – Kindergärten.

Neu!

5. Das Formular Anmeldeblatt-Volksschule muss von Halbtagsschulen nicht mehr an die Servicestelle der Stadt Wien - Kindergärten übermittelt werden.

Betreuungsplatzzusagen/Alternativangebote

Die Betreuungsplatzzusage wird den Erziehungsberechtigten zu einem zentral vorgegebenen Zeitpunkt schriftlich mitgeteilt:

  • Schule mit schulischer Tagesbetreuung durch zuteilende Stelle Abt. Präs. 6
  • Hort (öff. & priv.) durch die Servicestellen der Stadt Wien – Kindergärten (MA10) im Mai 2026 bzw. durch den jeweiligen privaten Standort

Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für Tagesbetreuung in getrennter Abfolge
Für eine Ermäßigung des Betreuungsbeitrages in Schulen mit schulischer Tagesbetreuung berechnet das Personal in der zuständigen Servicestelle der Stadt Wien - Kindergärten auf Grund der Einkommensunterlagen der Erziehungsberechtigten die Bemessungsgrundlage. Diese Berechnung kann erst nach Zuteilung zu einer Schule mit schulischer Tagesbetreuung erfolgen. Daher sind die entsprechenden Formulare und Informationsschreiben erst nach Zuteilung der Schulkinder den Erziehungsberechtigten auszugeben.

Ermäßigung des Betreuungsbeitrages für Horte
Eltern können für den Besuch ihrer Kinder in einem städtischen oder privaten Hort eine Ermäßigung des Elternbeitrages erhalten.
Die Anträge dafür sind in der zuständigen Servicestelle der Stadt Wien - Kindergärten einzubringen, www.kindergaerten.wien.at. Die Information, betreffend eine Ermäßigung in einem städtischen Hort, erhalten die Erziehungsberechtigten mit der Betreuungsplatzzusage. Die Information über eine Ermäßigung in einem privaten Hort bekommen die Erziehungsberechtigten durch die jeweilige Einrichtung.

Vielen Dank für Ihre Beiträge zur Schuleinschreibung und die intensive Zusammenarbeit!

Mit besten Grüßen
Für die Bildungsdirektorin
Mag. Andreas Kastner Abteilungsleiter Abt. Präs.6

Beilagen:

- Einladung zur Einschreibung, welche die Eltern erhalten (zu Ihrer Information)
- Anmeldeblatt-Volksschule leer (falls kein Brief zur Einschreibung vorhanden ist)
- Kontaktadressen
- Elternbrief mit Informationen über Formen der Tagesbetreuung
- Deckblatt
- MA 56 – Verantwortlichkeit der Schulleitung
- Merkblatt für Schulleiter/innen

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht