Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Übermittlung der Lehrfächerverteilungen, Stundenpläne und Aufsichtspläne an die Personalvertretung

Rundschreiben W 29 /2025

Titel: Übermittlung der Lehrfächerverteilungen, Stundenpläne und Aufsichtspläne an die Personalvertretung
Sachgebiet: Personalwesen
Verteilerkreis: alle APS
Personenkreis: Schulleitungen
Geltung: Ende Schuljahr
Rechtsgrundlage: § 9, Absatz 2, lit. b Personalvertretungsgesetz
Kernaussagen/Ziele: Übermittlung Lehrfächerverteilungen, Stundenpläne und Aufsichtspläne an die Personalvertretung bis 15.10.
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Wien, 03.10.2025
Zeitliche Priorisierung:
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion Wien
Aufhebung Rundschreiben: ------

Sehr geehrte Schulleiterin!
Sehr geehrter Schulleiter!

Gemäß § 9, Absatz 2, lit. b Personalvertretungsgesetz ist mit dem Dienststellenausschuss das Einvernehmen bei der Erstellung des Dienstplans einschließlich der Diensteinteilung herzustellen.
Damit die Personalvertretungsorgane auf Bezirksebene rechtskonform ihre Aufgabe erfüllen können, ist es notwendig, dass die Dienststellenleitung Lehrfächerverteilungen, Stundenpläne
und Aufsichtspläne dem DA-Vorsitzenden/der DA-Vorsitzenden übermittelt werden. Ich ersuche Sie aufgrund des Ersuchens des ZA in meinem Auftrag diese Dokumente postalisch bis spätestens 17.10.2025 der Personalvertretung zu senden. Nachfolgend stelle ich Ihnen eine Übersicht der Adressen zur Verfügung.

Im Falle, dass das Einvernehmen zu Dienstplan/Diensteinteilung auf Bezirksebene zwischen Ihnen und der Personalvertretung nicht hergestellt werden kann, wird die Materie zum
Verhandlungsgegenstand zwischen der Dienststellenleitung und dem Zentralausschuss für Wiener Landeslehrer/innen an allgemeinbildenden Pflichtschulen.

Dieses Rundschreiben tritt mit 03.10.2025 in Kraft:

Für die Bildungsdirektorin:
Hofrat Dr. Arno Langmeier
Leiter des Präsidialbereichs
Stellvertretender Bildungsdirektor

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen