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Aufgabenprofil der oberösterreichischen Betreuungslehrkräfte im sozial-emotionalen Bereich

  1. Herausforderungen und Bedarf an sozial-emotionaler Unterstützung

Gesellschaftliche Veränderungen prägen die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und wirken sich auf ihre Entwicklung und ihr familiäres Umfeld aus. Diese Dynamik ist auch in der Schule spürbar und stellt erhöhte Anforderungen in den Bereichen Bildung, Beziehung und Erziehung.

Die Auswirkungen der Pandemie zeigen sich nun verstärkt: Psychische und gesundheitliche Probleme, aber auch Bildungsverluste, insbesondere im Erwerb der Unterrichtssprache Deutsch, treten in den Vordergrund. Ein modernes Schulsystem reagiert professionell, indem es bedarfsgerechte Unterstützungssysteme bereitstellt.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, können Betreuungslehrkräfte eingesetzt werden – im Rahmen der gesetzlich verankerten Integration und Inklusion sowie unter Berücksichtigung von Diversität.

  1. Zielsetzung der Betreuungslehrkräfte im sozial-emotionalen Bereich

Betreuungslehrkräfte im sozial-emotionalen Bereich unterstützen durch individuelle Unterrichtsmethoden, gezielte Betreuung und Beratung sowie begleitende Förderung im schulischen Interaktionsfeld. Schwerpunkte sind Kommunikation, Verhalten, Konflikte und Krisen – mit dem Ziel, Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • Unterstützung aller Schüler/innen im sozial-emotionalen Bereich (inkl. begabter und hochbegabter Schüler/innen), Lehrer/innen und Erziehungsberechtigten
  • Stärkung des Selbstwertgefühls aller Beteiligten
  • Förderung von Konfliktlösungs- und Handlungskompetenz
  • Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit
  • Präventionsarbeit und Krisenbegleitung
  • Stärkung der Beziehungskultur
  • Förderung von Verständnis für auffälliges Verhalten
  • Organisation von Schutzmaßnahmen für Schüler/innen in Zusammenarbeit mit der Schule
  • Intensivierung der Kooperation zwischen Schulpartnern

Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Unterrichtsqualität und zur positiven Entwicklung des sozialen Gefüges in der Schule.

  1. Rollen und Aufgaben der Betreuungslehrkräfte

Betreuungslehrkräfte arbeiten prozessorientiert mit einer Haltung des respektvollen Zuhörens und Haltgebens. Ihr systemischer Ansatz zielt darauf ab, integrativ, inklusiv und nachhaltig zu wirken.

Systemisches Denken betrachtet Probleme als vielschichtig und eröffnet vielfältige Lösungswege. Strategien werden im und für den Unterricht entwickelt, um Zusammenhänge zu klären und neue Handlungsmöglichkeiten im schulischen Kontext anzuwenden – mit Fokus auf die Betreuung und Unterstützung der Schüler/innen.

Die Tätigkeitsfelder von Betreuungslehrkräften lassen sich in folgende zentrale Bereiche gliedern:

  • Beratung und Coaching: Beratungsgespräche, Coaching, Moderation von Klassenkonferenzen und Koordination von Hilfsmaßnahmen
  • Pädagogische Unterstützung: Entwicklung von Lösungsansätzen und Verhaltensmodellen, individuelle Lernstrategien zur Vermeidung von Über- oder Unterforderung, Förderung des sozial-emotionalen Lernens und der Kommunikationsfähigkeit
  • Krisen- und Konfliktmanagement: Krisenintervention, Konfliktmanagement, Orientierung durch Beziehung
  • Koordination und Planung: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Zielerreichung, Koordinationsmaßnahmen
  • Interventionen im Schulkontext: Pädagogische Interventionen zwischen Schüler/innen, Lehrkräften, Erziehungsberechtigten und Schulleitung
  • Beratung der Schule/Schulleitung hinsichtlich:
    • Potenzialfokussierter Kompetenzaufbau an den jeweiligen Schulstandorten
    • Art und Umfang notwendiger Betreuungs- und Beratungsinterventionen
    • Passende Arbeitsformen (Einzel-, Gruppenarbeit, Klasseninterventionen, differenzierte Settings)
    • Unterstützung bei der Erstellung von Förderplänen
  • Sonderpädagogische Stellungnahme: Erkenntnisse aus der individuellen Arbeit im Unterricht können als sonderpädagogische Stellungnahme in die Gutachten der Diversitätsmanager/innen einfließen
  1. Zusammenarbeit mit schulischen und externen Partner/innen

Eine enge Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus den verschiedenen Fachbereichen und Institutionen ist essenziell für die ganzheitliche Unterstützung der Schüler/innen.

  • Multiprofessionelle Teams: Je nach Bedarf arbeiten Schulqualitätsmanager/innen oder/und Diversitätsmanager/innen, beauftragte Betreuungslehrkräfte, Kinder- und Jugendhilfe (z. B. SuSA), Schulpsychologen/innen, Schulärzte/innen, Fachkräfte der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Betreuungspersonen aus Horten, Therapeut/innen sowie Mitarbeitende aus Heimen und Beratungseinrichtungen zusammen.
    Diese Zusammenarbeit sichert individuelle Förderung, Prävention, Hilfe in Krisensituationen und das Verfolgen von langfristige Strategien.
  • Interdisziplinäre Gespräche: In „Helferkonferenzen“ erarbeiten Schulleitungen, Lehrkräfte, Betreuungslehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Sozialarbeiter/innen, Psychologen/innen und weitere Fachkräfte gemeinsame Lösungen für einzelne Schüler/innen.
  • Vernetzung mit Fachzentren (z.B. ZSB/ZAK): Die Zusammenarbeit z. B. mit dem Zentrum für Sprachliche Bildung (ZSB) und dem Zentrum für Autismus und Kommunikation (ZAK) ermöglicht eine gezielte schulische Unterstützung.

Auch für Betreuungslehrkräfte selbst ist dieser Austausch essenziell, um stets auf dem neuesten Stand in Sprachbildung, Autismus und Kommunikation zu bleiben und bewährte Methoden sowie aktuelle Erkenntnisse in die Praxis zu integrieren.

  1. Ablauf der pädagogischen Beratung und Unterstützungsanfragen
    1. Antragsprozedere

Zur gezielten Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung von Schüler/innen sind klare Abläufe und Dokumentationen erforderlich. Anfragen für pädagogische Beratung/Unterstützung erfolgen durch die Schule mithilfe eines entsprechenden Formulars und sind an die Abteilungsleitung der zuständigen Bildungsregion (Päd/1-6) zu senden.

    1. Koordination durch die pädagogische Abteilung

Die pädagogische Abteilung priorisiert Anfragen nach Dringlichkeit und überprüft laufend Betreuungssituationen. Schüler/innen können sich auch selbst an Betreuungslehrkräfte wenden; deren Anliegen werden dokumentiert und in die Prioritätenliste aufgenommen.

    1. Krisenintervention

Bei akutem Handlungsbedarf ist die Schule verpflichtet, umgehend die zuständige Schulaufsicht und gegebenenfalls die Pressestelle der Bildungsdirektion zu kontaktieren, um rasche Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten.

    1. Vor- und Nachbereitung
  • Beratung von Erziehungsberechtigten (Dienstort: Schule)
  • Dokumentation (Diensttagebuch, Betreuungsbögen, Verlaufsprotokolle)
  • Fallbesprechungen mit relevanten Akteuren
  • Helfer/innen-Konferenzen und Teamsitzungen
  • Unterstützung bei der Erstellung individueller Förderpläne
  • Verfassen pädagogischer Stellungnahmen
  • Vorbereitung und Nachbereitung der Maßnahmen
  1. Materielle und räumliche Bedingungen

Die Arbeit der Betreuungslehrkräfte findet überwiegend an den Schulen statt. Damit sie ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen können, werden seitens der Schule folgende Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt:

  • Raumausstattung: Ein geeigneter Raum für Reflexionsgespräche, Beratungssitzungen sowie Einzel- und Kleingruppenarbeit wäre wünschenswert.
  • Technische Ausstattung: Ein ungehinderter Zugang zu Telefon, WLAN und Kopierer unterstützt eine effiziente Arbeitsweise.
  1. Einsatzbereiche und Qualifikationsanforderungen

Der Einsatz einer Betreuungslehrkraft setzt ein Aufnahmegespräch mit der zuständigen pädagogischen Abteilungsleitung bzw. deren (Stell-)Vertretung voraus und gilt bis auf Widerruf.

    1. Ausbildung und Qualifikation
  • abgeschlossenes Lehramtsstudium oder adäquate Ausbildung
  • spezifische (Zusatz-)Ausbildung in mindestens einem der folgenden Bereiche: Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, Inklusion, Diversität (sprachliche Bildung, Begabten- und Hochbegabtenförderung, reflexive Geschlechterpädagogik) oder Sonderpädagogik
  • mehrjährige Berufserfahrung

Das breite pädagogische Arbeitsfeld der Betreuungslehrkräfte erfordert kontinuierliche Reflexion und Weiterbildung. Zur Sicherung ihrer Expertenrolle und Qualitätsentwicklung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

    1. Fort- und Weiterbildungen
  • Betreuungslehrkräfte sind verpflichtet, jährlich mindestens 15 Stunden (bzw. je nach Beschäftigungsausmaß einen aliquoten Anteil) fachspezifischer Fortbildung zu absolvieren. Diese sollen insbesondere folgende Themenbereiche umfassen:
  • Systemisches Arbeiten in der Beratung und Betreuung
  • Krisenintervention und Deeskalationstechniken
  • Konfliktmanagement und Mediation
  • Mobbing
  • Aktuelle Entwicklungen in der sozial-emotionalen Bildung
  • Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, Inklusion, Diversität (Sprachliche Bildung, Begabtenförderung, Reflexive Geschlechterpädagogik) und Sonderpädagogik im schulischen Kontext
  • Begabten- und Hochbegabtenförderung
  • Demokratiebildung (z.B. Umgang mit Extremismus/Extremismusprävention)
  • Medienbildung (z.B. Safer Internet, Hass im Netz, digitale Ethik)
  • Fortbildungen finden außerhalb der Unterrichtszeit statt, mit Ausnahme der letzten Schulwoche (Montag bis Mittwoch), in der dienstbesprechungsnahe PH-Fortbildungen möglich sind. Lehrkräfte, die nicht teilnehmen, bleiben im Dienst.
  • Nachweis und Dokumentation: Die Teilnahme an Fortbildungen ist mittels des Formulars „Fortbildungsnachweis für Betreuungslehrer/innen“ (siehe Anhang) zu dokumentieren und der zuständigen Abteilungsleitung bis zum Ende der ersten Sommerferienwoche eines jeden Jahres vorzulegen.

Die hier beschriebenen Maßnahmen treten ab dem Schuljahr 2025/26 in Kraft.

Das Tätigkeits- und Organisationsprofil der oberösterreichischen Betreuungslehrer/innen mit Schreiben der Bildungsdirektion für Oberösterreich vom 27.09.2019,
Zahl PäD-9/9-2019 tritt mit 30. August 2025 außer Kraft.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten