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Behinderteneinstellungsgesetz, Erfassung der dem Personalstand der Landeslehrpersonen angehörenden begünstigen Behinderten für das Kalenderjahr 2025

Die Bildungsdirektion für Oberösterreich übermittelt in der Anlage das Schreiben des Amtes der Oö. Landesregierung vom 05.12.2025, Zl. PERS-2011-29646/137-WB, bezüglich Erfassung der dem Personalstand der Landeslehrpersonen angehörenden begünstigten Behinderten.

Da es dem Land OÖ im Sinne der Vorbildwirkung besonders wichtig ist, die Pflichtzahl des Behinderteneinstellungsgesetzes auch weiterhin klar zu erfüllen, ersuchen wir Sie um aktive Kommunikation mit Ihrem Lehrpersonal.

Zum Schreiben der Oö. Landesregierung:
Bei bisher bereits gemeldeten begünstigten behinderten Landeslehrpersonen genügt die Angabe des Vor- und Familiennamens.
Bei begünstigten behinderten Landeslehrpersonen, die erstmalig für das Jahr 2025 neu zu melden sind, sind alle aufgezählten Erfordernisse bekannt zu geben. Eine Kopie des Behindertenbescheides ist in diesem Fall unbedingt beizulegen.

Es wird daher ersucht, bis spätestens 20. Jänner 2026 im beigefügten Schreiben alle erforderlichen Angaben und Nachweise, der Bildungsdirektion für Oberösterreich, Abteilung Präs/4, E-Mail: , vorzulegen.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen