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Zeitleiste Ausschreibungs- und Versetzungsprozess für das Schuljahr 2026/27

Der aktuelle Erlass des Bundesministeriums für Bildung sieht vor, dass die Ausschreibung aller voraussichtlich mit Beginn (oder im Laufe) des Schuljahres 2026/27 zu besetzenden Stellen für Lehrpersonen vom 27. April 2026 bis 3. Mai 2026 stattfindet.

Damit die entsprechenden Planungen und Ausschreibungen auf gut gesicherten Grundlagen erfolgen können, werden alle Lehrpersonen an Ihrem Standort ersucht, Anträge betreffend Personalmaßnahmen mit Auswirkungen auf die Beschäftigung bis 13. Februar 2026 an Ihre Direktion abzugeben:

  • Ansuchen um Versetzungen
  • Ansuchen um Dienstzuteilung
  • Ansuchen um Herabsetzung
  • Freiwillige Ansuchen um Pensionierung
  • Sonstige Ansuchen

Wir möchten Sie darüber informieren, dass alle ab dem Schuljahr 2025/26 vorgenommenen Anstellungen im Rahmen von Sonderverträgen künftig jährlich ausgeschrieben werden. Diese Regelung gilt für alle betroffenen Stellen, mit Ausnahme von Studierenden sowie Lehrpersonen, die ein abgeschlossenes Lehramtsstudium aus dem Ausland vorweisen. Jene Lehrer/innenstellen, die im Schuljahr 2025/26 bereits durch Sonderverträge besetzt wurden, sind für die kommende Hauptausschreibung am 27. April 2026 zu melden und entsprechend zu berücksichtigen (Versetzungsansuchen von Lehrpersonen in sondervertraglicher Verwendung mit Anstellung im Schuljahr 2025/26 werden nicht durchgeführt.)

Lehrkräfte, die im Rahmen eines Sondervertrags im Schuljahr 2025/26 eingestellt wurden, behalten grundsätzlich die Möglichkeit, sich erneut auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Sie erhalten eine erneute Zuordnung, sofern keine andere Bewerbung die formellen Anstellungsvoraussetzungen in vollem Umfang erfüllt.

Die in Ihrer Direktion gesammelten personalrelevanten Änderungen sind im zweiten Schritt bis 25. Februar 2026 über ISO-Web an die Personalreferent/innen Ihrer Bildungsregion zu übermitteln.

Da die Berechnungen des Grund- und Feinsteuerungskontingentes zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, ziehen Sie bitte für die erste vorläufige Personalbedarfsplanung das sich aus dem zu befüllenden Ressourcenblatt ergebende Grundkontingent als Berechnungsbasis heran (das Ressourcenblatt wird vor den Semesterferien versendet).

In der Woche nach den Semesterferien werden erneut, getrennt nach Schularten, Online-Videokonferenzen angeboten. Zudem erhalten Sie Informationen zur vorläufigen Personalplanung sowie nähere Hinweise zum Vorgehen bei Sonderverträgen und der aktuellen Stundenberechnung für die GTS-Standorte. Die Termine sowie der benötigte Link werden ebenfalls vor den Semesterferien bekannt gegeben. Wir ersuchen um verlässliche Teilnahme.

Den daraus errechneten vorläufigen Bedarf melden Sie bitte ebenfalls Ihren Personalreferent/innen bis spätestens 20. März 2026, damit der Versetzungsprozess starten kann.

Da wiederum nicht davon auszugehen ist, dass in der ersten Ausschreibung am 27. April alle für das Schuljahr 2026/27 benötigten Stellen besetzt werden können, sind weitere Ausschreibungen zu folgenden Terminen geplant:

  • 18.Juni – 22. Juni 2026
  • 27. August – 31. August 2026

Abschließend dürfen wir noch darauf hinweisen, dass der Erlass zu den Personalmaßnahmen (GZ Präs/4-96/1-2023) für die Personalplanungen an Ihrem Schulstandort weiterhin zu beachten ist.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Ressourcenbewirtschaftung