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Umsetzung des Kopftuchverbots (§ 43a SchUG)

2026-0.180.147

Rundschreiben Nr. 1/2026 (BMB)

Titel: Umsetzung des Kopftuchverbots (§ 43a SchUG)
Rundschreiben Nr.: 1/2026
Sachgebiet: Schulrecht
Verteilerkreis: alle österreichischen Schulen
Personenkreis: Direktor/innen und Pädagog/innen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 43a des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 in der geltenden Fassung
Ort der Veröffentlichung: Rundschreibendatenbank des BMB
Veröffentlichende Stelle: BMB

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 tritt an allen öffentlichen und privaten Schulen in Österreich das sogenannte „Kopftuchverbot“ in Kraft (§ 43a SchUG).

Diese Handreichung soll die Schulen bei der Umsetzung unterstützen und enthält:

1. eine Kurzfassung des rechtlichen Rahmens (inkl. Gesetzestext und Erläuterungen am Ende des Dokuments) sowie weitere Informationen zur Umsetzung des Kopftuchverbots:

  • Geltungsbereich
  • die einzelnen Schritte bei Verstößen
  • Personenkreis und Ziel des durch die Schulleitung zu führenden Gesprächs
  • Arten der Durchführung (in Präsenz oder digital)
  • pädagogische Grundgedanken, Gesprächsstruktur, Abgrenzung des Gesprächsgegenstandes und zentrale Elemente der Dokumentation

2. folgende Beilagen:

  • Beilage A - Vorabinformation für Erziehungsberechtigte
  • Beilage B - Information für die Lehrkräfte
  • Beilage C - Darstellung von typischen Kopfbedeckungen „nach islamischen Traditionen“
  • Beilage D - Vorlage für die gesetzlich verpflichtend beim ersten Gespräch nach einem Verstoß durch die Schulleitung zu übergebende Information
  • Beilage E - Muster für die erforderliche Dokumentation im Format „word“

Die Schulleitungen werden ersucht, die Vorabinformation für die Erziehungsberechtigten (Beilage A) bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2025/26 an die Erziehungsberechtigten zu übermitteln. Den Erziehungsberechtigen jener Schülerinnen, die im Schuljahr 2026/27 erstmalig eine Schule besuchen, ist diese Vorabinformation zu Beginn des Schuljahres 2026/27 zu übermitteln. Übersetzungen dieser Vorabinformation in mehrere Sprachen werden ab Ende März 2026 auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung (www.bmb.gv.at) elektronisch abrufbar sein.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht