Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Bedarfserhebung ganztägige Schulformen für das Schuljahr 2026/2027

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die ganztägige Schulform soll ein ganzjähriges, bedarfsorientiertes Angebot für die Erziehungsberechtigten darstellen. Die Durchführung einer Bedarfserhebung stellt daher eine Notwendigkeit für die Führung einer ganztägigen Schulform dar und ist zudem bei der Ressourcenplanung von Vorteil.

Gemäß § 8 d Abs. 3 SchOG muss eine Schule ab 15 bzw. in Ausnahmefällen ab 12 zur „Ganztägigen Schulform (GTS) angemeldeten Schülerinnen und Schülern als „Ganztägige Schule“ geführt werden, wenn die örtlichen (räumlichen) Voraussetzungen gegeben sind und andere regionale Betreuungseinrichtungen (z.B. Horte) nicht zur Verfügung stehen.

Demnach haben alle Schulleitungen zu erheben, wie viele Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2026/2027 Interesse an der „Ganztägigen Schulform“ haben. Die GTS hat an allen Schultagen bis jedenfalls 16:00 Uhr, bei Bedarf ab 7:00 Uhr, ein Angebot sicherzustellen. Die Bedarfserhebung darf nicht abgeändert und vor allem eingeschränkt werden (z.B. genereller Bedarf bis 14:00 Uhr oder nur an drei Tagen, etc.) Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihnen das Formular „Vorläufige Bedarfserhebung“ zur weiteren Verwendung.

Wird der Betreuungsbedarf an Ihrem Standort ausreichend durch andere Formen (beispielsweise Horte) abgedeckt, ist jedenfalls trotzdem eine Rückmeldung an die Bildungsdirektion mittels beiliegendem Formular zu übermitteln.

Die Formulare „Vorläufige Bedarfserhebung“ und „Rückmeldung der Bedarfserhebung“ sowie weiterführende Informationen sind auch auf unserer Homepage unter https://www.bildungooe.gv.at/Schule-und Unterricht/Ganztagsbetreuung/Ganztaegige-Schulformen.html abrufbar.

Für etwaige Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Maria Murcko, Tel.: 0732/7071-23?9 oder an Frau Manuela Pieringer, Tel.: 0732/7071-23?2. Die verbindliche Rückmeldung der Bedarfserhebung senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse: bis spätestens 13. März 2026 mit dem Betreff „Bedarfserhebung“ unter Angabe der SKZ und Name der Schule.

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Der Bildungsdirektor
HR Mag. Dr. Alfred KLAMPFER, B.A.

Beilagen:

  • Formular „Vorläufige Bedarfserhebung“
  • Formular "Rückmeldung Ergebnis Vorläufige Bedarfserhebung“

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht