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Informationsschreiben zur Bedarfsplanung

Rundschreiben

Titel: Informationsschreiben zur Bedarfsplanung

Rundschreiben Nr.: 04/2026

Sachgebiet: Personalwesen

Verteilerkreis: alle allgemeinen Pflichtschulen in Vorarlberg

Geltung: Schuljahr 2025/26

Rechtsgrundlage:

Kernaussagen/Ziele: Informationsschreiben zur Bedarfsplanung

Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Bregenz, 23.02.2026

Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Sehr geehrte Frau Direktorin, Sehr geehrter Herr Direktor,

in Zusammenarbeit mit dem Schulqualitätsmanagement beginnen wir die Personalplanung für das kommende Schuljahr. Wir bitten Sie um Mithilfe bei der Ermittlung der voraussichtlichen Schüler/innen-, Klassen-, Stunden- und Lehrer/innensituation.

Für die Bedarfsplanung steht eine Excel-Mappe im Internet zum Download bereit unter

http://www.vobs.at/fr/direktion.

Die ausgefüllte Excel-Mappe ist bei der Bildungsdirektion für Vorarlberg per E-Mail an Sachbearbeiter/in möglichst umgehend einzubringen,

spätestens jedoch bis zum 16. März 2026.

Sollten nach Vorlage der Meldung noch Änderungen eintreten, die sich auf den Lehrer/innen- und Stundenbedarf wesentlich auswirken, bitten wir um Vorlage der berichtigten Excel- Mappe.

Textfeld: Sollten nach Vorlage der Meldung noch Änderungen eintreten, die sich auf den Lehrer/innen- und Stundenbedarf wesentlich auswirken, bitten wir um Vorlage der berichtigten Excel- Mappe.

Vielen Dank vorab für die zeitgerechte Erledigung und Ihre Mitarbeit.

Ihre Sachbearbeiter/innen der Abteilung Präs/3 stehen für allfällige Rückfragen gerne zur Verfügung.

Hinweise zum Bedarfs-Excel

  • Assistenz: Stunden im Freizeitbereich dürfen nur von SAF-Personal übernommen werden.
  • Erstsprachenunterricht: Die Anmeldungen sind mittels dem angehängten Formular bis spätestens 10. Juni an Mustafa Can zu übermitteln, der bei Fragen zur Verfügung steht ().

Ein Informationsblatt mit dem überarbeiteten Ablauf befindet sich im Anhang.

  • Die Details zur pädagogisch-administrativen Assistenz/mittleres Management befinden sich derzeit noch in Ausarbeitung durch das BMB. Vorerst sind daher jene Ressourcen in der Bedarfserhebung verfügbar, für welche bereits eine rechtliche Grundlage besteht. Etwaige weitere Ressourcen können dann gegebenenfalls im Rahmen des Eröffnungsberichtes vergeben werden.

Ganztagesschule

Dem Angebot einer Ganztagesschule ist neben der Abdeckung der Stundentafel höchste Priorität einzuräumen. Dieser hohe Stellenwert ergibt sich aus dem Bildungsreformgesetz 2017, welches die Führung ganztägiger Schulformen als klares Ziel des Schulautonomiepakets definiert.

Wie wirkt sich diese Priorisierung in der Praxis aus?

Bei der Bedarfsplanung ist dem Personaleinsatz für Lernzeiten Vorrang zu geben. Schulische Zusatzangebote wie Teamteaching oder unverbindliche Übungen sind nachrangig zu bedienen. Unverbindliche Übungen könnten beispielsweise auch in die GTS integriert werden.

Hinweis zur Schulautonomie

Wir weisen darauf hin, dass die Schulleitung bei schulautonomen Entscheidungen (z.B. Festlegung der Klassenschüler/innenzahlen oder der Klassenanzahl) spätestens sechs Wochen vor dem Ende des Unterrichtsjahres das Schulforum bzw. den SGA von der Festlegung zu verständigen hat. Bezogen auf das Schuljahr 2026/27 hat diese Information spätestens am 29.05.2026 zu erfolgen. Gleiches gilt für sämtliche Festlegungen gemäß § 8a des Schulorganisationsgesetzes, wie die festzulegenden Mindestanmeldungen für die Abhaltung von alternativen Pflichtgegenständen, Freigegenständen, unverbindlichen Übungen, Förderunterricht, etc.

Schulautonome Klassen

Seit dem Schuljahr 2025/26 ist die Zuweisung von Personal für schulautonome Klassen im Zuge einer Einzelfallprüfung möglich. Die Notwendigkeit der Einrichtung einer zusätzlichen autonomen Klasse ist beim zuständigen SQM mit einer entsprechenden Begründung hinsichtlich der pädagogischen Erforderlichkeit einzumelden.

Hinsichtlich der Personalplanung ist diesbezüglich zudem Folgendes zu beachten:

  • Ein Personalbedarf für schulautonome Klassen wird vorerst nicht ausgeschrieben und muss nach Möglichkeit intern abgedeckt werden; ist dies nicht möglich, sind frühzeitig alternative Möglichkeiten am Standort zu prüfen (z.B. integrative Führung der Vorschüler statt einer VO-Klasse, …).
  • Es findet keine Lehrpersonen-Zuteilung an schulautonome Klassen statt, solange an anderen Schulstandorten „Norm-Klassen“ nicht ausreichend besetzt sind (auch wenn

„nur“ ein paar Stunden besetzt werden müssen).

Dieses Vorhaben zielt darauf ab, den Personalbedarf an allen Schulen im Sinne der Fairness abzudecken. Falls am Ende der Personalplanung noch Stellen unbesetzt bleiben, weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass es zu einer Umverteilung personeller Ressourcen kommen muss. Diese Umverteilung betrifft selbstverständlich nicht ausschließlich Standorte mit autonomen Zusatzklassen.

Meldung Schüler/innenzahlen für den vorläufigen Stellenplan

Hinsichtlich der Meldung der Schüler/innenzahlen im Sokrates erfolgt eine gesonderte Information per E-Mail.

Bewerbungsplattform „Get Your Teacher“

Bewerbungen von Personen, welche sich für eine Neu- oder Wiederanstellung im Schuljahr 2026/2027 im Pflichtschulbereich interessieren, sind ausschließlich über das Online-Portal

„Get Your Teacher“ möglich. Alle ausgeschriebenen Stellen sind auf https://bewerbung.bildung.gv.at/?bundesland=vbg verfügbar.

Die Hauptausschreibung für das Schuljahr 2026/27 erfolgt vom 27.04.2026 bis 08.05.2026. Die Nachtragsausschreibungen erfolgen vom 16.05.2026 bis 22.05.2026 und vom 30.05.2026 bis 05.06.2026.

Quereinstieg Sekundarstufe

Quereinsteiger/innen ohne Lehramt, die an einer Mittelschule oder Polytechnischen Schule eingesetzt werden wollen, ein Hochschulstudium absolviert haben und nach Abschluss des Hochschulstudiums über ausreichend Berufserfahrung verfügen, müssen vor Anstellung ein Eignungsfeststellungsverfahren (Zertifizierungsverfahren) durchlaufen. Auf der oben verlinkten Bewerbungsplattform können sich Bewerber/innen informieren und sich zum Eignungsfeststellungsverfahren anmelden.

Erledigungen der Anträge

Die Erledigungen zu den Versetzungen, Herabsetzungen und Neuzuteilungen werden in der letzten Schulwoche versandt.

Mit freundlichen Grüßen

Bregenz, 23. Februar 2026 Für die Bildungsdirektion

Mag. Anna Matha

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen