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Sommerschule 2026

IVSo39/144-2026

Team Sommerschule Steiermark

Iris Reautschnig-Filips

sommerschule@bildung-stmk.gv.at
Körblergasse 23, 8011 Graz

Rundschreiben 01/2026 (BD Stmk) (BD St)

Titel: Sommerschule 2026
Rundschreiben Nr.: 01/2026 (BD Stmk)
Sachgebiet: Schulrecht, Pädagogische Angelegenheiten
Verteilerkreis: Alle APS, AHS und BMHS in der Steiermark
Personenkreis: Direktor/innen und Pädagog/innen
Geltungszeitraum: befristet bis 13.09.2026
Rechtsgrundlage: Eingabe
Kernaussagen/Ziele: Verpflichtende Teilnahme von Schüler/innen im ao-Status Ungenügend
Anmeldestart für Schüler/innen, Registrierung der Lehrpersonen, erste Informationen für Sommerschulstandorte
Ort und Zeitpunkt der
Genehmigung:
Graz, siehe Signatur
Zeitliche Priorisierung: Eingabe
Veröffentlichende Stelle: Bildungsdirektion für Steiermark
Es ergehen folgende Informationen:

Auch im Schuljahr 2025/26 wird in den letzten beiden Wochen der Sommerferien (31. August bis 11. September 2026) die Sommerschule stattfinden. Im Vergleich zu den Vorjahren werden Änderungen umgesetzt, die im Folgenden näher ausgeführt werden:

I. Verpflichtende Teilnahme von Schüler/innen im ao-Status Ungenügend

Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen sind ab dem Schuljahr 2025/26 alle Schüler/innen, die am ersten Tag des Sommersemesters (Stichtag!) im ao-Status Ungenügend eingestuft sind, verpflichtet, die Sommerschule zu besuchen, um dort am Deutsch-Unterricht teilzunehmen.

Die Verpflichtung betrifft sowohl Pflichtschüler/innen, als auch Schüler/innen der AHS und Sekundarstufe II. Unentschuldigtes Fernbleiben gilt bei schulpflichtigen Schüler/innen als Schulpflicht­verletzung, die von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einem Strafrahmen von bis zu 800,- € bestraft werden kann. Über nicht mehr schulpflichtige Schüler/innen sind bei unentschuldigtem Fernbleiben schulintern Disziplinarmaßnahmen auszusprechen.

Alle Schulleitungen werden ersucht, die Anmeldung der Schüler/innen, die am ersten Tag des Sommersemesters den ao-Status Ungenügend aufweisen, bis 06.03.2026 in Sokrates bzw. e*SA durchzuführen (sollte eine Schule keines der beiden Schulverwaltungs­programme verwenden, ist das Team Sommerschule zu kontaktieren: ).

Bei der Anmeldung muss der Sommerschule-Standort angegeben werden, dem das Kind zugewiesen wird. Alle Schulen, die ihre ao-Schüler/innen im Sommer nicht selbst unterrichten, erhalten im Lauf der Semesterferien eine Information darüber, welcher Sommerschulstandort „ihre“ verpflichteten ao-Schüler/innen übernehmen wird. Diesem Standort sind die Schüler/innen sodann im Zuge der Anmeldung in Sokrates/e*SA zuzuordnen.

Da die Anmeldung verpflichtend ist und von Amts wegen erfolgt, gibt es für die verpflichteten Schüler/innen KEIN Anmeldeformular, sondern ein Dokument, mit dem die Erziehungsberechtigen informiert werden und der Schule die Kenntnisnahme dieser Information mit Unterschrift rückbestätigen. Wir übermitteln dieses Schreiben in der Beilage: Es ist den Eltern der zur Teilnahme verpflichteten Schüler/innen auszuhändigen und in von ihnen unterfertigter Form in der Schule aufzubewahren.

II. Weitere Sommerschul-Programme

Die folgenden, bereits aus den Vorjahren bekannten und bewährten Sommerschulprogramme können an den Standorten wie gewohnt organisiert werden:

  • Primarstufe – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht)
  • Primarstufe – Schulautonomes Sommerschulprogramm
  • Sek1 – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Englisch)
  • Sek1 – Nahtstelle
  • Sek1 – Schulautonomes Sommerschulprogramm
  • Sek2 – Allgemein (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und typenbildende Gegenstände)
  • Sek2 – Nahtstelle
  • Sek2 – Schulautonomes Sommerschulprogramm

Zur Abgrenzung zwischen den Programmen – insbesondere zwischen der Sommerschule Allgemein und Schulautonom – siehe bitte die beiliegende Übersicht.

Informationen betreffend die Anmeldung von Schüler/innen und die Registrierung von Lehrer/innen ergehen in einem weiteren Schreiben nach den Ferien.

III. Erste Informationen für Sommerschule-Standorte

  1. Informationen bezüglich der Anmeldung von Schüler/innen sowie der Registrierung von Lehrer/innen folgen nach den Semesterferien.
  1. Austausch-Termine und Schulungen für Standortleitungen, unter anderem betreffend den Umgang mit der Sommerschule-App sind ab Mai geplant (jeweils online).
  1. Standortleitungen werden ab 11. Mai in die Sommerschule-App einsteigen können.
  1. Das Anmeldeformular für Schulautonome Programme und Nahtstellen-Programme wird im weiteren Verlauf direkt an die Standorte übermittelt werden.
  1. Die bisher geltenden Parameter für die Gruppeneinteilung sind dieses Jahr nicht mehr gültig.

Im Controlling wird ab 2026 nicht mehr auf die Größe einzelner Gruppen, sondern auf das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Schüler/innen und Unterrichtenden(1) gesetzt:

Auf eine Lehrperson(1) – gemeint: 20 Wochenstunden – sollen im Schnitt mindestens 13,25 Sommer­schüler/innen entfallen.

Diese neue Regelung lässt größere Planungsfreiheit und ist unkomplizierter als die alten Parameter. Ab 2026 gibt es in der Sommerschule kraft Gesetzes:

    • keine vorgegebene Mindest- und Maximalschüler/innenzahl pro Gruppe
    • keine Unterscheidung zwischen „normalen“ Gruppen und SPF-Gruppen
    • keine Beschränkungen hinsichtlich Unterrichtenden-Tandems

Faktisch aber bedeutet die neue Vorgabe:

  • Kleingruppen können gebildet werden, sofern am Standort passende Ausgleichs­lösungen geschaffen werden.

  • Unterricht im Tandem (sowohl die Kombination Lehrperson/Studierender, als auch Studierender/Studierender) ist grundsätzlich möglich, aber nur dort umsetzbar, wo entsprechende Ausgleichsmöglichkeiten realisiert werden.

Außerdem wichtig:

Der Durchschnittswert von 13,25 Schüler/innen pro Lehrperson wird über die ganze Steiermark hinweg berechnet und soll sowohl vor, als auch NACH Durchführung der Sommerschule erfüllt sein. Somit muss bei der Planung unbedingt eine entsprechende Schüler/innen-Ausfallquote berücksichtigt werden.

Das neue Regelwerk wird in den Online-Terminen für Standortleitungen noch ausführlich thematisiert werden.

III. Kontaktadressen

Bei Fragen zur Sommerschule stehen folgende Email-Adressen in den Bildungsregionen zur Verfügung:

Steirischer Zentralraum:
Oststeiermark:
Obersteiermark Ost:
Südweststeiermark:
Obersteiermark West:
Südoststeiermark:
Liezen:

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bildungsdirektorin:
LPräs Mag. Bernhard Just

Elektronisch gefertigt

Beilagen:

  1. Information für Erziehungsberechtigte der verpflichteten ao-Schüler/innen DEUTSCH
  2. Information für Erziehungsberechtigte der verpflichteten ao-Schüler/innen in weiteren Sprachen
  3. Übersicht bezüglich der Abgrenzung zwischen den Sommerschulprogrammen

[1] Der Begriff umfasst in diesem Fall: Lehrer/innen mit Dienstvertrag, Lehrer/innen ohne Dienstvertrag UND Studierende.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten, Schulrecht