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Schulautonome Tage, Herbst- und Weihnachtsferien im Schuljahr 2026/2027

ISchu6/75-2026

Abteilung Präs/3
Schulrecht Land, Äußere Schulorganisation und Europa

Mag. Dominik Weidinger
Referatsleitung Präs/3a

dominik.weidinger@bildung-stmk.gv.at
+43 5 0248 345 - 367

Körblergasse 23, 8011 Graz

Rundschreiben 03/2026 (BD Stmk) (BD St)

Titel: Schulautonome Tage, Herbst- und Weihnachtsferien im Schuljahr 2026/2027
Rundschreiben Nr.: 03/2026 (BD Stmk)
Sachgebiet:
Schulrecht
Verteilerkreis: Alle APS in der Steiermark
Personenkreis: Direktor/innen, Pädagog/innen und Verwaltungspersonal
Geltungszeitraum: Schuljahr 2026/27
Rechtsgrundlage: Schulzeitgesetz 1985, Steiermärkisches Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999
Kernaussagen/Ziele: Bekanntgabe schulautonomer Tage, Herbst- und Weihnachtsferien im Schuljahr 2026/27
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung: Graz, siehe Signatur
Zeitliche Priorisierung:
eröffentlichende Stelle:
Bildungsdirektion für Steiermark

Für die steirischen Pflichtschulen gilt das Steiermärkische Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999, LGBl Nr 105/1999, idgF, wonach in jedem Schuljahr:

  • Die Tage vom 27. Oktober bis 31. Oktober gesetzlich schulfrei (Herbstferien) sind.
  • Der Dienstag nach Ostern und der Dienstag nach Pfingsten Schultage sind.
  • Der Landesfeiertag (19. März), der Allerseelentag und die Freitage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam gesetzlich schulfrei sind.
  • Die Tage vom 24. Dezember bis einschließlich 6. Jänner aufgrund der Weihnachtsferien schulfrei sind. Da der 23. Dezember 2026 auf keinen Montag fällt, handelt es sich um einen Schultag.

Die Bildungsdirektion für Steiermark hat von der in § 2 Abs 6 Z 2 des Steiermärkischen Schulzeit-Ausführungsgesetz 1999 normierten Möglichkeit, den 7. Jänner 2027 durch Verordnung schulfrei zu erklären, keinen Gebrauch gemacht.

Die schulautonomen Tage im Schuljahr 2026/27 gestalten sich wie folgt:

  • Gemäß § 8 Abs 5 Schulzeitgesetz 1985, BGBl Nr 77/1985, idgF (unmittelbar anwendbares Bundesrecht), stehen im kommenden Schuljahr zwei schulautonome Tage zur Verfügung (festgelegtes Höchstausmaß abzüglich eines Tages), da der 26. Oktober 2026 auf einen Montag fällt. Die schulautonomen Tage können wie gewohnt mittels Schulforumsbeschluss festgelegt werden.

Die Regelung zu den schulautonomen Tagen ist keine obligatorische Bestimmung. Es besteht daher keine Verpflichtung schulautonome Tage in Anspruch zu nehmen bzw das Höchstmaß auszuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Bildungsdirektorin:
MMag.a Eva Stuhlpfarrer

Elektronisch gefertigt

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht