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Belohnungen Lehrpersonen

Titel:

Belohnungen Lehrpersonen

Rundschreiben Nr.:

07/2026

Sachgebiet:

Personalwesen

Verteilerkreis:

alle AHS und BMHS in Vorarlberg

Geltung:

Schuljahr 2025/2026; 2026/2027

Rechtsgrundlage:

§ 19 Gehaltsgesetz 1956 (GehG), bzw. § 22 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG)

Kernaussagen/Ziele:

Administrativbelohnungen; Belohnungen für QMS auf Schulebene für das Schuljahr 2026/2027

Ort und Zeitpunkt der Genehmigung:

Bregenz, 24.06.2026

Veröffentlichende Stelle:

Bildungsdirektion für Vorarlberg

Sehr geehrte Frau Direktorin, sehr geehrter Herr Direktor,

gerne möchten wir Sie hiermit über die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Belohnungen an Lehrpersonen informieren. Die Regelungen betreffen Administrativbelohnungen sowie Belohnungen für Qualitäts-Schulkoordinatorinnen und Qualitäts-Schulkoordinatoren (Q-SK).

  1. Administrativbelohnungen

Für besondere Leistungen bei der Besorgung administrativer Aufgaben an der Schule ist für Lehrpersonen an mittleren und höheren Schulen im alten Dienstrecht die Gewährung einer Belohnung vorgesehen.

Diese Belohnung ist für die folgende Anzahl von Lehrpersonen vorgesehen (getrennte Berechnung im Cluster):

  1. an Schulen mit bis elf Klassen für eine Lehrperson,
  2. an Schulen mit zwölf bis 21 Klassen für zwei Lehrpersonen,
  3. an Schulen mit 22 bis 44 Klassen für drei Lehrpersonen und
  4. an Schulen mit mehr als 44 Klassen für vier Lehrpersonen.

Eine solche Belohnung wird zweimal je Schuljahr, und zwar in den Monaten September und Juni, gewährt.

Die Belohnung beträgt für Lehrpersonen der Verwendungs- bzw.

Entlohnungsgruppen L 1/l 1, L 2a 2/l 2a 2, L 2a 1/l 2a 1, L 2b 1/l 2b 1 und L 3/l 3

(sowie für sondervertragliche Berufsschullehrpersonen des Altrechts) einheitlich

17,6% des zum jeweiligen September bzw. Juni geltenden Referenzbetrages.

Daraus ergeben sich aktuell folgende Beträge:

  • für Juni 2026: 600,13 €,
  • für September 2026 und Juni 2027: 619,93 €.
  1. Belohnungen für Qualitäts-Schulkoordinatorinnen und Qualitäts-Schulkoordinatoren (Q-SK)
  • Qualitäts-Schulkoordinatorinnen und Qualitäts-Schulkoordinatoren im alten Dienstrecht erhalten für ihre Koordinationsaufgaben im Rahmen des schulischen Qualitätsmanagements (QMS) eine Belohnung. Für Lehrpersonen im Pädagogischen Dienst erfolgt eine Berücksichtigung im Rahmen der 23./24. Wochenstunde.
  • Die Belohnung wird in der Höhe des nachstehend angeführten Prozentsatzes des im März des jeweiligen Schuljahres geltenden Referenzbetrages bemessen. Die Auszahlung erfolgt im Juni.

Prozentsatz des Referenzbetrages

Betrag 2025/2026 in Euro

Betrag 2026/2027 in Euro

1 bis 3 Klasse(n)

keine Belohnung

4 Klassen

8,54

291,20

300,81

5 und 6 Klassen

12,81

436,80

451,21

7 Klassen

21,35

728,00

752,02

8 und 9 Klassen

34,16

1.164,80

1.206,23

ab 10 Klassen

42,70

1.456,00

1.504,04

  • Die jährliche Belohnung kann auf bis zu vier Q-SK pro Schule bzw. Verbund aufgeteilt werden. Die Klassenzahl errechnet sich aus den gesetzlichen Vorgaben zur Klassenbildung (autonome Gruppenbildungen, Deutschförderklassen, „Klassen“ in der Tagesbetreuung udgl. Zählen nicht dazu). Schulleiterinnen und Schulleiter können die Funktion einer Q-SK nicht ausüben und daher keine Belohnung erhalten. Jede Schule hat einen Schulentwicklungsplan vorzuweisen und Zielvereinbarungsgespräche mit dem zuständigen Schulqualitätsmanagement zu führen.

Bregenz, 24.06.2026
Für die Bildungsdirektion:
Mag. Anna Matha

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen