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Richtlinien zur Gestaltung des Schulmanagementkurses Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang gemäß § 207 h (4) BDG

Geschäftszahl: 11.012/95-I/2a/99
Sachbearbeiter: MR Mag. Karl Hafner
Tel.: 53120/4203
Fax: 53120/4504
email:

Verteiler: VII
Sachgebiet:Pädagogische Angelegenheiten, Personalwesen
Inhalt: Schulmanagementkurs, SchulleiterInnen- Ziel, Inhalte; Organisation
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr. 47/1999 (BMBWF)

An alle Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)

RICHTLINIEN ZUR GESTALTUNG DES SCHULMANAGEMENT – KURSES
Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang gem. § 207 h (4)

1. Ausgangslage

Gemäß § 207h (1 und 2) BDG sind „Ernennungen auf Planstellen für leitende Funktionen ... zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam.“ (1) „In diesem Zeitraum gemäß Abs. 1 sind bis zu einem Höchstmaß von zwei Jahren Zeiten anzurechnen, die bereits auf einer Planstelle für eine leitende Funktion (§ 207 Abs. 2) oder auf Grund einer Betrauung mit einer solchen leitenden Funktion zurückgelegt worden sind.“ (2)

Laut § 207 Abs. 2 BDG sind „leitende Funktionen .... die eines Direktors (ausgenommen die Funktion der Leitung eines Pädagogischen Institutes), Direktorstellvertreters, Abteilungsleiters, Abteilungsvorstandes, Fachvorstandes und Erziehungsleiters.

Laut § 207h (4) BDG ist „Voraussetzung für den Entfall der zeitlichen Begrenzung nach Abs.1 ... die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs-Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang.

Der Inhaber der Leitungsfunktion hat das Recht und die Pflicht, innerhalb von zwei Jahren ab Ernennung auf die Planstelle für die leitende Funktion an diesem Lehrgang teilzunehmen. Die Voraussetzung und die Teilnahmepflicht bestehen nicht, wenn bereits in einer früheren leitenden Funktion ein solcher Lehrgang absolviert worden ist.“

2. Ziel

Ziel des Lehrganges ist es, die pädagogischen, funktionsbezogenen, sozialen und personalen Kompetenzen von SchulleiterInnen zu entwickeln und zu fördern und damit die Qualität der Bildungseinrichtungen zu steigern. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe soll dem Lehrgang autonome Gestaltungsmöglichkeit geboten werden, die spezifische und regionale Bedürfnisse berücksichtigt.

3. Inhalte

Bei der Gestaltung der Inhalte sollen die spezifischen Managementaufgaben jeweils an schulpädagogisch relevanten Problemstellungen unter Einbeziehung der konkreten Berufserfahrungen der Schulleiter erarbeitet werden. Der Schulleiter soll auf seine schulartspezifischen Führungsaufgaben vorbereitet werden. Der Lehrgang soll insgesamt 200 – 240 Einheiten umfassen. Davon sollten etwa 2/3 als Kursstudium (Grundmodule und Erweiterungsmodule) und etwa 1/3 als Selbststudium absolviert werden.

3.1.1. Grundmodule

Folgende Themenbereiche sind vorzusehen:

Kommunikation und Führung
Konfliktmanagement
Schulentwicklung
Unterrichtsbeobachtung: Analyse-Beratung-Beurteilung
Schul- und Haushaltsrecht

3.1.2. Erweiterungsmodule

Administration und Schulverwaltung
Personalentwicklung, Beurteilung, Mitarbeitergespräch
Konferenztechnik, effektive Besprechungen
Zeit- und Selbstmanagement
EDV-Anwendungen für Schulleiter
Teamentwicklung
Öffentlichkeitsarbeit

Die genannten Erweiterungsmodule besitzen Beispielcharakter und sind den aktuellen Entwicklungen anzupassen und zu ergänzen. Es ist auch möglich, Erweiterungsmodule aus dem laufenden Angebot eines Pädagogischen Institutes zu wählen, wobei ein besonderes Schwergewicht auf schulartspezifische Angelegenheiten gelegt werden sollte. Über die Anrechenbarkeit entscheidet das jeweils für den Weiterbildungslehrgang verantwortliche Pädagogische Institut.

3.2. Selbststudium

Das Selbststudium soll aus folgenden Bereichen bestehen und kann auch in Form eines Portfolios nachgewiesen werden:

3.2.1. Literaturstudium
Das Literaturstudium sollte in Zusammenhang mit dem Seminarbetrieb anhand von Literaturangaben (Vorbereitung und/oder Vertiefung eines Seminars) stehen.

3.2.2. Projektarbeit
Eine eigenständige, nachvollziehbare Projektarbeit sollte einen konkreten Bezug zur Ausbildung und zur täglichen Arbeit des Leiters an seiner Schule haben. Vernetzte Arbeitsformen sind dabei möglich.
Die Projektarbeit soll mit dem Ziel der Selbstevaluation der gesamten Lehrgangsgruppe präsentiert werden.
Bei der Konzeption des Ausbildungsbereichs „Selbststudium“ ist die Arbeitsbelastung der Schulleiter an den Schulen entsprechend zu berücksichtigen.

3.2.3. Schulleiterrelevante Fortbildungsangebote
Entsprechende Seminare sind dem laufenden Fortbildungsangebot zu entnehmen.

4. Seminarorganisation

4.1. Veranstalter

Für die Planung, Ausschreibung und Durchführung der Lehrgänge sowie die Qualitätssicherung sind die Pädagogischen Institute verantwortlich. Die Institute haben ein den Richtlinien entsprechendes Angebot sicherzustellen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben muss jeder Teilnehmer die Möglichkeit zur Absolvierung des Lehrganges haben. Die Seminare können bundesländer- und schulartenübergreifend organisiert werden.

4.2. Zeitplan

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt im Regelfall 4 Semester (ohne Berücksichtigung allfälliger Anrechnungen). Die Ausbildung ist so zu organisieren, dass keine bzw. geringe Vertretungskosten entstehen.

4.3. Gruppengröße

Die Gruppengröße ist abhängig von Inhalt und Vermittlungsart des jeweiligen Moduls und sollte in der Regel zwischen 12 und 25 Teilnehmern liegen.

5. Kriterien für eine erfolgreiche Teilnahme

Die verpflichtend vorgeschriebenen Grund- und Erweiterungsmodule sind in vollem Umfang zu besuchen. Im Verhinderungsfall entscheidet das zuständige Pädagogische Institut, ob das Ausmaß der Teilnahme den erfolgreichen Besuch erwarten lässt bzw. ob ein Modul nachgeholt werden muss.

Allfällige Arbeitsaufträge während und zwischen den Seminaren sind zu erfüllen.

Das Selbststudium soll im vorgesehenen Ausmaß absolviert werden.

6. Anrechenbarkeit

Über die Anrechenbarkeit von bei anderen Institutionen absolvierten Kursen entscheidet der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) bzw. die zuständige Dienstbehörde in Absprache mit dem zuständigen Pädagogischen Institut.

7. Zertifikat; Teilnahmebestätigung

Nach Erfüllung der Kriterien ist dem Lehrgangsteilnehmer vom zuständigen Pädagogischen Institut die erfolgreiche Teilnahme in Form eines Zertifikates oder einer Teilnahmebestätigung zu bescheinigen.

Personenbezogene Formulierungen gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Adressaten.

Wien, 9. September 1999

Für die Bundesministerin:
Dr. Dobart

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten, Personalwesen