Richtlinien zur Gestaltung des Schulmanagementkurses Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang gemäß § 207 h (4) BDGGeschäftszahl: 11.012/95-I/2a/99 Sachbearbeiter: MR Mag. Karl Hafner Tel.: 53120/4203 Fax: 53120/4504 email: Verteiler: VII Sachgebiet:Pädagogische Angelegenheiten, Personalwesen Inhalt: Schulmanagementkurs, SchulleiterInnen- Ziel, Inhalte; Organisation Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 47/1999 (BMBWF) An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) RICHTLINIEN ZUR GESTALTUNG DES SCHULMANAGEMENT – KURSES Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang gem. § 207 h (4) 1. Ausgangslage Gemäß § 207h (1 und 2) BDG sind „Ernennungen auf Planstellen für leitende Funktionen ... zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam.“ (1) „In diesem Zeitraum gemäß Abs. 1 sind bis zu einem Höchstmaß von zwei Jahren Zeiten anzurechnen, die bereits auf einer Planstelle für eine leitende Funktion (§ 207 Abs. 2) oder auf Grund einer Betrauung mit einer solchen leitenden Funktion zurückgelegt worden sind.“ (2) Laut § 207 Abs. 2 BDG sind „leitende Funktionen .... die eines Direktors (ausgenommen die Funktion der Leitung eines Pädagogischen Institutes), Direktorstellvertreters, Abteilungsleiters, Abteilungsvorstandes, Fachvorstandes und Erziehungsleiters. Laut § 207h (4) BDG ist „Voraussetzung für den Entfall der zeitlichen Begrenzung nach Abs.1 ... die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs-Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang. Der Inhaber der Leitungsfunktion hat das Recht und die Pflicht, innerhalb von zwei Jahren ab Ernennung auf die Planstelle für die leitende Funktion an diesem Lehrgang teilzunehmen. Die Voraussetzung und die Teilnahmepflicht bestehen nicht, wenn bereits in einer früheren leitenden Funktion ein solcher Lehrgang absolviert worden ist.“ 2. Ziel Ziel des Lehrganges ist es, die pädagogischen, funktionsbezogenen, sozialen und personalen Kompetenzen von SchulleiterInnen zu entwickeln und zu fördern und damit die Qualität der Bildungseinrichtungen zu steigern. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe soll dem Lehrgang autonome Gestaltungsmöglichkeit geboten werden, die spezifische und regionale Bedürfnisse berücksichtigt. 3. Inhalte Bei der Gestaltung der Inhalte sollen die spezifischen Managementaufgaben jeweils an schulpädagogisch relevanten Problemstellungen unter Einbeziehung der konkreten Berufserfahrungen der Schulleiter erarbeitet werden. Der Schulleiter soll auf seine schulartspezifischen Führungsaufgaben vorbereitet werden. Der Lehrgang soll insgesamt 200 – 240 Einheiten umfassen. Davon sollten etwa 2/3 als Kursstudium (Grundmodule und Erweiterungsmodule) und etwa 1/3 als Selbststudium absolviert werden. 3.1.1. Grundmodule Folgende Themenbereiche sind vorzusehen: Kommunikation und Führung Konfliktmanagement Schulentwicklung Unterrichtsbeobachtung: Analyse-Beratung-Beurteilung Schul- und Haushaltsrecht 3.1.2. Erweiterungsmodule Administration und Schulverwaltung Personalentwicklung, Beurteilung, Mitarbeitergespräch Konferenztechnik, effektive Besprechungen Zeit- und Selbstmanagement EDV-Anwendungen für Schulleiter Teamentwicklung Öffentlichkeitsarbeit Die genannten Erweiterungsmodule besitzen Beispielcharakter und sind den aktuellen Entwicklungen anzupassen und zu ergänzen. Es ist auch möglich, Erweiterungsmodule aus dem laufenden Angebot eines Pädagogischen Institutes zu wählen, wobei ein besonderes Schwergewicht auf schulartspezifische Angelegenheiten gelegt werden sollte. Über die Anrechenbarkeit entscheidet das jeweils für den Weiterbildungslehrgang verantwortliche Pädagogische Institut. 3.2. Selbststudium Das Selbststudium soll aus folgenden Bereichen bestehen und kann auch in Form eines Portfolios nachgewiesen werden: 3.2.1. Literaturstudium Das Literaturstudium sollte in Zusammenhang mit dem Seminarbetrieb anhand von Literaturangaben (Vorbereitung und/oder Vertiefung eines Seminars) stehen. 3.2.2. Projektarbeit Eine eigenständige, nachvollziehbare Projektarbeit sollte einen konkreten Bezug zur Ausbildung und zur täglichen Arbeit des Leiters an seiner Schule haben. Vernetzte Arbeitsformen sind dabei möglich. Die Projektarbeit soll mit dem Ziel der Selbstevaluation der gesamten Lehrgangsgruppe präsentiert werden. Bei der Konzeption des Ausbildungsbereichs „Selbststudium“ ist die Arbeitsbelastung der Schulleiter an den Schulen entsprechend zu berücksichtigen. 3.2.3. Schulleiterrelevante Fortbildungsangebote Entsprechende Seminare sind dem laufenden Fortbildungsangebot zu entnehmen. 4. Seminarorganisation 4.1. Veranstalter Für die Planung, Ausschreibung und Durchführung der Lehrgänge sowie die Qualitätssicherung sind die Pädagogischen Institute verantwortlich. Die Institute haben ein den Richtlinien entsprechendes Angebot sicherzustellen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben muss jeder Teilnehmer die Möglichkeit zur Absolvierung des Lehrganges haben. Die Seminare können bundesländer- und schulartenübergreifend organisiert werden. 4.2. Zeitplan Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt im Regelfall 4 Semester (ohne Berücksichtigung allfälliger Anrechnungen). Die Ausbildung ist so zu organisieren, dass keine bzw. geringe Vertretungskosten entstehen. 4.3. Gruppengröße Die Gruppengröße ist abhängig von Inhalt und Vermittlungsart des jeweiligen Moduls und sollte in der Regel zwischen 12 und 25 Teilnehmern liegen. 5. Kriterien für eine erfolgreiche Teilnahme Die verpflichtend vorgeschriebenen Grund- und Erweiterungsmodule sind in vollem Umfang zu besuchen. Im Verhinderungsfall entscheidet das zuständige Pädagogische Institut, ob das Ausmaß der Teilnahme den erfolgreichen Besuch erwarten lässt bzw. ob ein Modul nachgeholt werden muss. Allfällige Arbeitsaufträge während und zwischen den Seminaren sind zu erfüllen. Das Selbststudium soll im vorgesehenen Ausmaß absolviert werden. 6. Anrechenbarkeit Über die Anrechenbarkeit von bei anderen Institutionen absolvierten Kursen entscheidet der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) bzw. die zuständige Dienstbehörde in Absprache mit dem zuständigen Pädagogischen Institut. 7. Zertifikat; Teilnahmebestätigung Nach Erfüllung der Kriterien ist dem Lehrgangsteilnehmer vom zuständigen Pädagogischen Institut die erfolgreiche Teilnahme in Form eines Zertifikates oder einer Teilnahmebestätigung zu bescheinigen. Personenbezogene Formulierungen gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Adressaten. Wien, 9. September 1999 Für die Bundesministerin: Dr. DobartZugeordnete/s Sachgebiet/ePädagogische Angelegenheiten, Personalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 63/1999 466/41-III/C/99 Vergütung für Naturalwohnungen, Garagen und PKW-Abstellplätze – Erleichterung bei Nachzahlungen Nr. 46/1999 466/29-III/C/99 Dienst- und Naturalwohnungen; Allgemeines Novelle BGBl.I. Nr. 123/1998 und Novelle BGBl.I. Nr. 127/1999 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. 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