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Ausser Kraft getreten

Bewertungsschemata für die Arbeitsplätze der Schulsekretärinnen/Schulsekretäre an AHS, HAK/HAS und BBA für Kindergartenpädagogik, der Verwaltungsleiter/innen, Rechnungsführer/innen sowie Verwaltungs- und Rechnungsführer/innen an HTL´s und HBLA´s, der Wirtschaftsleiter/innen an HBLA´s und der Schulwarte/Schulwartinnen an allen Schulen

Abgeändert durch Rundschreiben Nr. 68/2000 ; Geschäftsnummer: 466/32-III/C/2000 ; Bewertungsschemata für die Arbeitsplätze der Schulsekretärinnen/Schulsekretäre an AHS, HAK/HAS und BBA für Kindergartenpädagogik

Geschäftszahl: 466/37-III/C/99
Sachbearbeiter: MR Dr. ZIMMERMANN
Tel. 01/531 20 / 3245
Fax 01/531 20 / 3445

Rundschreiben Nr. 50/1999 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Bewertungsschemata für die Arbeitsplätze der Schulsekretärinnen/Schulsekretäre an AHS, HAK/HAS und BBA für Kindergartenpädagogik, der Verwaltungsleiter/innen, Rechnungsführer/innen sowie Verwaltungs- und Rechnungsführer/innen an HTL´s und HBLA´s, der Wirtschaftsleiter/innen an HBLA´s und der Schulwarte/Schulwartinnen an allen Schulen
Rechtsgrundlage § 137 BDG 1979
Geltung: unbefristet

An alle
Landesschulräte / Stadtschulrat für Wien
Direktionen der höheren technischen Zentrallehranstalten
Direktion des Bundesinstitutes für Sozialpädagogik in Baden

Der seinerzeitigen Arbeitsplatzbewertung der Schulsekretärinnen/Schulsekretäre an Allgemeinbildenden höheren Schulen, Handelsakademien und Handelsschulen sowie Bundes- Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik lagen Arbeitsplatzbeschreibungen zugrunde, die in den Jahren 1977, 1986 und 1982 erstellt wurden. Durch die in den letzten Jahren vorgenommene Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten der Schulen im Bereich der pädagogischen, personellen und finanziellen Autonomie hat sich das Aufgabengebiet der Schulsekretärinnen/Schulsekretäre erheblich erweitert.

Diesem Umstand Rechnung tragend und im Einvernehmen mit dem Zentralausschuss für Bundesbedienstete und dem BM f. Finanzen wurde ein neues Bewertungsschema für die Schulsekretärinnen/Schulsekretäre an Allgemeinbildenden höheren Schulen, Handelsakademien

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und Handelsschulen sowie Bundes-Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik erstellt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bewertungsschema für die Verwaltungsleiter/innen, Rechnungsführer/innen sowie für die Verwaltungs- und Rechnungsführer/innen an Höheren technischen Bundeslehranstalten und Höheren Bundeslehranstalten für wirtschaftliche Berufe modifiziert und mit dem neuen Bewertungsschema für Schulsekretärinnen/Schulsekretäre harmonisiert.

Diese Bewertungsschemata stellen sich wie folgt dar:

Schulsekretärinnen/Schulsekretäre
AHS HAK/HAS BBA f. Kindergartenpädagogik
bis 20 Kl. A3/3 A3/3 bis 20 Kl. A3/3
21 bis 40 Kl. A3/4 A3/4 ab 21 Kl. A3/4
ab 41 Kl. A3/5 A3/5 -- --
HTL u. HBLA
Verw. Leiter Rechn. F Verw.- u. RF
unter 10 Kl. A3/3 A3/2 ---
10-20 Kl. A3/4 A3/3 bis 20 Kl. A2/1
21-30 Kl. A2/G A3/4 A2/2
31-50 Kl. A2/2 A2/G A2/3
51-100 Kl. A2/3 A2/1 A2/4
über 100 Kl. A2/4 A2/2 A2/5

Ab einer Zahl von 60 Externisten verbessert sich die Bewertung der Arbeitsplätze der Schulsekretärinnen/Schulsekretäre um eine Funktionsgruppe.

Bei jenen Höheren Bundeslehranstalten für wirtschaftliche Berufe, denen ein Internat bzw. ein Lehrhotel angeschlossen ist, verbessert sich die Bewertung der Arbeitsplätze der Verwaltungsleiter/innen, Rechnungsführer/innen sowie der Verwaltungs- und Rechnungsführer/innen ebenfalls um eine Funktionsgruppe. Ist einer Schule sowohl ein Internat als auch ein Lehrhotel angeschlossen, tritt eine Verbesserung um zwei Funktionsgruppen ein.

Sollten sich bei Schulzentren für die in den obangeführten Bewertungsschemata genannten Bedienstetengruppen im Zusammenhang mit der zentralen Gebäudeverwaltung des Schulzentrums allenfalls bewertungsrelevante zusätzliche Aufgaben ergeben, müßte dies im Einzelfall geprüft werden.

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Unter einem werden die weiter geltenden Bewertungsschemata für Wirtschaftsleiter/innen an Höheren Bundeslehranstalten für wirtschaftliche Berufe sowie für Schulwarte/Schulwartinnen an allen Schulen (ausgenommen Pädagogische und Berufspädagogische Akademien und Höhere Internatsschulen des Bundes) wie folgt bekanntgegeben:
Wirtschaftsleiterinnen/Wirtschaftsleiter:

unter 10 Klassen A3/1

ab 10 Klassen A3/2
Schulwarte/Schulwartinnen:

bis 12 Klassen A4/G

13 bis 33 Klassen A4/1

ab 34 Klassen A4/2

Die sich aufgrund der neuen Bewertungsschemata bzw. der Änderung der Klassenzahlen ab 1. Jänner 1999 ergebenden Bewertungsänderungen werden den Landesschulräten (Stadtschulrat für Wien), den Direktionen der höheren technischen Zentrallehranstalten und dem Bundesinstitut für Sozialpädagogik listenweise bekanntgegeben werden. Künftig werden die sich durch Änderungen der Klassenzahlen allenfalls ergebenden Bewertungsänderungen jeweils mit Wirkung vom 1. September von ha. wahrgenommen und bekanntgegeben werden. Die Klassenzahlen werden aus UPIS/RAP im Rahmen der Applikation PIS entnommen. Für eine entsprechende Aktualisierung dieser Daten ist daher von do. Sorge zu tragen. Bei künftigen Aufnahmen von Vertragsbediensteten, die unter die vorstehenden Bewertungsschemata fallen, ist von den Landesschulräten (Stadtschulrat für Wien) im Dienstvertrag unter Pkt. 15 folgende Formulierung aufzunehmen: "Allfällige Einstufungsänderungen gem. § 69 VBG 1948 ergeben sich bei Änderung der Gesamtzahl der an der Schule geführten Klassen gemäß den mit Rundschreiben Nr. 50/1999 festgesetzten Bewertungsschemata jeweils zum 1. September".

Allfällige durch das modifizierte Schema für Verwaltungsleiter/innen, Rechnungsführer/innen sowie Verwaltungs- und Rechnungsführer/innen bedingte Abbewertungen von Arbeitsplätzen werden erst im Falle der Nachbesetzung wirksam.

Wien, 11. November 1999

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen