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Ausser Kraft getreten

Lehrlingsausbildung; Verwaltungsassistenten; neuer Kollektivvertrag für Angestellte des Gewerbes

Außer Kraft getreten

Geschäftszahl: 466/46-III/C/99

Rundschreiben Nr. 65/1999

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Erhöhung der Lehrlingsentschädigung für den Lehrberuf "Verwaltungsassistent" ab 1. Jänner 2000
Rechtsgrundlage: § 17 Berufsausbildungsgesetz, BGBl.Nr. 142/1969
Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 15. Dezember 1999, GZ 930.260/18-VII/7a/99, folgendes bekanntgegeben:

"Für die Angestellten des Gewerbes wurde ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen, der auch neue Ansätze für die Lehrlingsentschädigung enthält.

1. Lehrjahr öS 4.730,--

2. Lehrjahr: öS 6.530,--

3. Lehrjahr: öS 8.090,--

4. Lehrjahr: öS 11.140,--

Da sich die vom Bund bezahlte Lehrlingsentschädigung im Lehrberuf "Verwaltungsassistent" an diesen Sätzen orientiert, wäre diese ebenfalls ab 1. Jänner 2000 zu erhöhen."

Die Erhöhung erfolgt im Wege der Bundesbesoldung automatisch.

Um Kenntnisnahme wird ersucht.

Wien, 23. Dezember 1999

Für die Bundesministerin:

Dr. Liebsch
F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen