Lehrlingsausbildung; Verwaltungsassistenten; neuer Kollektivvertrag für Angestellte des GewerbesGeschäftszahl: 466/46-III/C/99 Rundschreiben Nr. 65/1999 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Erhöhung der Lehrlingsentschädigung für den Lehrberuf "Verwaltungsassistent" ab 1. Jänner 2000 Rechtsgrundlage: § 17 Berufsausbildungsgesetz, BGBl.Nr. 142/1969 Geltung: unbefristet An alle Dienststellen Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Schreiben vom 15. Dezember 1999, GZ 930.260/18-VII/7a/99, folgendes bekanntgegeben: "Für die Angestellten des Gewerbes wurde ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen, der auch neue Ansätze für die Lehrlingsentschädigung enthält. 1. Lehrjahr öS 4.730,-- 2. Lehrjahr: öS 6.530,-- 3. Lehrjahr: öS 8.090,-- 4. Lehrjahr: öS 11.140,-- Da sich die vom Bund bezahlte Lehrlingsentschädigung im Lehrberuf "Verwaltungsassistent" an diesen Sätzen orientiert, wäre diese ebenfalls ab 1. Jänner 2000 zu erhöhen." Die Erhöhung erfolgt im Wege der Bundesbesoldung automatisch. Um Kenntnisnahme wird ersucht. Wien, 23. Dezember 1999 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch F.d.R.d.A.:Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen