Genehmigung von InlandsdienstreisenGeschäftszahl: 11.562/8-III/SL/2000; Sachbearbeiter: Mag.Dr.Günter Oberleitner Rundschreiben Nr. 3/2000 (BMBWF) Geltung: unbefristet An alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilt unter Bezugnahme auf die Note des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. Jänner 2000, GZ. 920.235/1-VII/A/6/00, betreffend die Übertragung der Genehmigung von Inlandsdienstreisen für Lehrer einer Bundesschule an die Leiter der Dienststellen, mit: Die Genehmigung von Inlandsdienstreisen stellt keinen hoheitlichen Akt im Sinne des Dienstrechtsverfahrensgesetzes dar. Den Schulleitern könnte daher die Zuständigkeit zur Genehmigung von Inlandsdienstreisen für Lehrer von Bundesschulen per Erlass übertragen werden. Eine Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung ist somit nicht erforderlich. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur schließt sich dieser Aussage an und werden die Landesschulräte/der Stadtschulrat für Wien um entsprechende jeweilige Veranlassung und Übermittlung der bezughabenden Erlässe ersucht. Jedenfalls wird aber darauf hinzuweisen sein, dass die Inlandsreisen der Lehrer aus dem autonomen Schulbudget zu zahlen sind. Wien, 28. April 2000 Für die Bundesministerin: Dr. OBERLEITNER F.d.R.d.A.Zugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 4/2000 Zl. 39.740/301-Z/A/9/99 Einsatz der Gruber & Petters- Programme in UPIS Nr. 63/1999 466/41-III/C/99 Vergütung für Naturalwohnungen, Garagen und PKW-Abstellplätze – Erleichterung bei Nachzahlungen Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen