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Genehmigung von Inlandsdienstreisen

Geschäftszahl: 11.562/8-III/SL/2000;

Sachbearbeiter: Mag.Dr.Günter Oberleitner

Rundschreiben Nr. 3/2000 (BMBWF)

Geltung: unbefristet

An alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilt unter Bezugnahme auf die Note des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. Jänner 2000, GZ. 920.235/1-VII/A/6/00, betreffend die Übertragung der Genehmigung von Inlandsdienstreisen für Lehrer einer Bundesschule an die Leiter der Dienststellen, mit:

Die Genehmigung von Inlandsdienstreisen stellt keinen hoheitlichen Akt im Sinne des Dienstrechtsverfahrensgesetzes dar. Den Schulleitern könnte daher die Zuständigkeit zur Genehmigung von Inlandsdienstreisen für Lehrer von Bundesschulen per Erlass übertragen werden.

Eine Änderung der Dienstrechtsverfahrensverordnung ist somit nicht erforderlich.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur schließt sich dieser Aussage an und werden die Landesschulräte/der Stadtschulrat für Wien um entsprechende jeweilige Veranlassung und Übermittlung der bezughabenden Erlässe ersucht.

Jedenfalls wird aber darauf hinzuweisen sein, dass die Inlandsreisen der Lehrer aus dem autonomen Schulbudget zu zahlen sind.

Wien, 28. April 2000

Für die Bundesministerin:
Dr. OBERLEITNER

F.d.R.d.A.

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation