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Ausser Kraft getreten

Besoldung der im Ausland verwendeten Beamten gem. § 21 Gehaltsgesetz 1956; Neufassung der Richtlinien mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000;

Außer Kraft getreten

Geschäftszahl: 650/12-III/D/17a/2000;
Sachbearbeiter: Fittner;

Rundschreiben Nr. 10/2000 (BMBWF)

Geltungsdauer: ab 1.1.2000 bis auf weiteres;

An alle in Auslandsverwendung stehenden Subvention- und Austauschlehrer
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Note vom 28. Oktober 1999, Zahl 924.470/24-VII/4/99, die Neufassung der Richtlinien für die Besoldung der im Ausland verwendeten Beamten gemäß § 21 Gehaltsgesetz 1956 bekannt gegeben. Diese Richtlinien werden für den Bereich des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten adaptiert mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 in Kraft gesetzt und allen LehrerInnen an Schulen im Ausland, insoweit sie Bezieher von Auslandszulagen sind, bekannt gegeben.

Es wird vor allem auf die Neufassung der Richtlinien bei der Bemessung des Wohnzuschusses hingewiesen.

Das Bundesministerium für Finanzen hat schließlich jeweils die für die Zeit vom März 1999 bis Februar 2000 geltenden Hundertsätze für die Bemessung der Kaufkraftausgleichszulage gemäß § 21 Absatz 1 Ziffer 1 und Absatz 2 Gehaltsgesetz 1956, zuletzt mit Note vom 3. Februar 2000, Zahl 924.471/2-VII.4/2000, bekannt gegeben (Beilage).

Die jeweiligen Werte der Kaufkraftausgleichszulage sind aus der mitfolgenden Anlage A ersichtlich.

Die Neufestsetzung der Auslandszulagen entsprechend den Änderungen dieses Rundschreibens wird von amtswegen veranlasst. Die Anweisung erfolgt über die Besoldungsstelle des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.

Sollten durch die Änderung von Kaufkraftparitäten oder Kassenwerten bei der jeweiligen Neufestsetzung von Auslandszulagen Übergenüsse entstanden sein bzw. entstehen, werden diese im Wege der Aufrechnung von den Bezügen hereingebracht.
Die österreichischen SubventionslehrerInnen wären vom vorstehenden Erlass in Kenntnis zu setzen.

Beilagen
Richtlinien, Anlagen A bis D,
Kaufkraftausgleichszulage

Wien, 17. Februar 2000

Für die Bundesministerin:
Mag. Strohmeyer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen