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Ausser Kraft getreten

Behindertenbeschäftigung, Behindertenfragen, Zuweisung von Planstellen gemäß Punkt 3 Abs.3 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes;

Außer Kraft getreten

Geschäftszahl: 466/5-III/C/2000;
Sachgebiet: Personalwesen;
Rechtsgrundlage: Behinderteneinstellungsgesetz BGBl.Nr.22/1970, Punkt 3 Abs.3 des Allg. Teils des Stellenplanes;
Geltung: unbefristet;

Rundschreiben Nr. 13/2000 (BMBWF)

II. Ausfertigung

Behindertenbeschäftigung;
Behindertenfragen;
Zuweisung von Planstellen gemäß Punkt 3 Abs. 3 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes

An alle Dienststellen

In der Anlage wird die vom Bundesministerium für Finanzen mit GZ 922.812/39-VII/B/99 erlassene neue Richtlinie für das Verfahren auf Zuweisung von Planstellen für Behinderte gemäß Punkt 3 Abs. 3 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes zur gefälligen Kenntnis und Beachtung übermittelt.

Zu dem im Punkt 11.1 genannten Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 19. November 1986, GZ 922.850/24-II/2/86, wird bemerkt, dass diese Zitierung irrtümlich erfolgte. Es handelt sich vielmehr um das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes von 25. Oktober 1988, GZ 922.850/24-II/2/88, das mit ho. Rundschreiben Nr. 225/1988, GZ 466/14-III/11/88, vom 11. November 1988 (erging nur an die Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien) zur Kenntnis gebracht wurde. Das weiters in diesem Punkt genannte Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 27. April 1999, GZ 922.812/21-VII/2/99, wurde nicht verlautbart.

Das im Punkt 11.2 angeführte Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 18. November 1987, BKA-GZ 922.812/1-II/2/87, wurde mit ho. Rundschreiben Nr. 151/1988, GZ 466/25-III/11/87, vom 7. Jänner 1988, allen Dienststellen zur Kenntnis gebracht, welches hiermit außer Kraft tritt. Ebenfalls außer Kraft tritt das ho. Rundschreiben Nr. 53/1994, GZ 466/9-III/C/94, vom 10. Juni 1994 (erging nur an die Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien). Weiterhin in Kraft bleiben hingegen nur die an die Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien ergangenen ho. Rundschreiben Nr. 25/1999, GZ 466/16-III/C/99, vom 29. Juni 1999 und Nr. 34/1999, GZ 466/21-III/C/99, vom 19. August 1999.

Wien, 3. April 2000

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

Anlage

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen