BGBl. I Nr. 16 vom 31. März 2000 - Bundesministeriengesetz-Novelle 2000; Festsetzung der Vergütung für bundeseigene und angemietete Wohnungen sowie Einbettzimmer - Formulare 14a, 14b und 14c;Geschäftszahl: 466/13-III/C/2000 Sachgebiet: Personalwesen Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 27/2000 (BMBWF) An alle Dienststellen Mit BGBl. I Nr. 16 vom 31. März 2000 wurde die Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 verlautbart. Die Festsetzung der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen fällt ab 1. April 2000 in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport. Dieses hat nunmehr mit Rundschreiben vom 10. Mai 2000, GZ 924.570/5-II/B/4/00, unter Berücksichtigung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 und der neuen gesetzlichen Bestimmungen die als Beilage angeschlossenen, neu gestalteten Formulare 14a (für bundeseigene Wohnungen), 14b (für angemietete Wohnungen) und 14c (für Einbettzimmer) zur Verfügung gestellt. Mit diesen Formularen ist künftig die Festsetzung der Vergütung für Wohnungen und Einbettzimmer zu beantragen. Hinsichtlich der Ausfüllung der Formulare wird auf Abschnitt D, Punkt III, des ho. Rundschreibens Nr. 81/1994, GZ 466/34-III/C/94, vom 23. August 1994, verwiesen. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Wien, 17. Mai 2000 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch BeilagenZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 45/2000 466/25-III/C/2000 Schulärzte/Schulärztinnen - Neufassung der Dienstverträge, Erstellung eines einheitlichen Ausschreibungstextes, ärztliche Betreuung von Kindern an Übungskindergärten bzw. Übungshorten Nr. 26/2000 466/10-III/C/2000 Neubewertung von Arbeitsplätzen Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen