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BGBl. I Nr. 16 vom 31. März 2000 - Bundesministeriengesetz-Novelle 2000; Festsetzung der Vergütung für bundeseigene und angemietete Wohnungen sowie Einbettzimmer - Formulare 14a, 14b und 14c;

Geschäftszahl: 466/13-III/C/2000
Sachgebiet: Personalwesen
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr. 27/2000 (BMBWF)

An alle Dienststellen

Mit BGBl. I Nr. 16 vom 31. März 2000 wurde die Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 verlautbart. Die Festsetzung der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen fällt ab 1. April 2000 in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport. Dieses hat nunmehr mit Rundschreiben vom 10. Mai 2000, GZ 924.570/5-II/B/4/00, unter Berücksichtigung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 und der neuen gesetzlichen Bestimmungen die als Beilage angeschlossenen, neu gestalteten Formulare 14a (für bundeseigene Wohnungen), 14b (für angemietete Wohnungen) und 14c (für Einbettzimmer) zur Verfügung gestellt.

Mit diesen Formularen ist künftig die Festsetzung der Vergütung für Wohnungen und Einbettzimmer zu beantragen. Hinsichtlich der Ausfüllung der Formulare wird auf Abschnitt D, Punkt III, des ho. Rundschreibens Nr. 81/1994, GZ 466/34-III/C/94, vom 23. August 1994, verwiesen.

Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer.

Wien, 17. Mai 2000

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

Beilagen

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen