Fristberechnung betreffend die Dauer des Karenzurlaubes nach MSchG oder EKUG bzw. des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld; Erkenntnis des VwGH vom 19.3.1996Geschäftszahl: 466/6-III/C/97 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Fristberechnung bei Karenzurlauben nach dem MSchG oder EKUG bzw. Anspruch auf Karenzurlaubsgeld; Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 19/1997 (BMBWF) An alle Dienststellen In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 7. März 1997, GZ 920.603/0-VII/A/6/97, betreffend die Fristberechnung bei der Dauer eines Karenzurlaubes nach MSchG oder EKUG bzw. des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld auf Grund des Erkenntnisses des VwGH vom 19. März 1996, zur gefälligen Kenntnis und künftigen Beachtung übermittelt. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, daß bereits erfolgte Absprachen, betreffend einen Karenzurlaub bzw. die Gebühr des Karenzurlaubsgeldes, von der geänderten Fristberechnung nicht betroffen sind. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. 1 Beilage Wien, 24. März 1997 Für die Bundesministerin: Dr. LiebschZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 20/1997 Zl. 13.261/8-III/4/97 Aufsteigen mit einem "Nicht genügend" gemäß § 25 Abs. 2SchUG Nr. 18/1997 GZ 466/5-III/C/97 Stellenplan - Allgemeine Angelegenheiten; Vorgangsweise für die Aufnahme in den Bundesdienst; Pragmatisierungen im Bundesdienst Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen