Anrechnung von Zeiten eines Karenzurlaubes als ruhegenussfähige Bundesdienstzeit; Verpflichtung zur Stellung eines Antrages auf Leistung eines Überweisungsbetrages gemäß § 308 Abs.4 ASVG; Geschäftszahl: 466/28-III/C/11/2000; Sachgebiet: Personalwesen; Geltung: unbefristet; Rundschreiben Nr. 57/2000 An alle Dienststellen In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport vom 1.9.2000, GZ 920.800/84-II/A/6/00, betreffend "Anrechnung von Zeiten eines Karenzurlaubes als ruhegenussfähige Bundesdienstzeit; Verpflichtung zur Stellung eines Antrages auf Leistung eines Überweisungsbetrages gemäß § 308 Abs. 4 ASVG", zur gefälligen Kenntnis und Information übermittelt. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Wien, 28. September 2000 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch Beilage F.d.R.d.A.: Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen