Anrechnung von Zeiten eines Karenzurlaubes als ruhegenussfähige Bundesdienstzeit; Verpflichtung zur Stellung eines Antrages auf Leistung eines Überweisungsbetrages gemäß § 308 Abs.4 ASVG;Geschäftszahl: 466/28-III/C/11/2000 Sachgebiet: Personalwesen Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 57/2000 (BMBWF) An alle Dienststellen In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport vom 1.9.2000, GZ 920.800/84-II/A/6/00, betreffend "Anrechnung von Zeiten eines Karenzurlaubes als ruhegenussfähige Bundesdienstzeit; Verpflichtung zur Stellung eines Antrages auf Leistung eines Überweisungsbetrages gemäß § 308 Abs. 4 ASVG", zur gefälligen Kenntnis und Information übermittelt. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Wien, 28. September 2000 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch BeilageZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 58/2000 466/29-III/C/2000 Leistungsprämie nach § 76 VBG 1948 - Leitfaden für die konkrete Durchführung; Nr. 48/2000 GZ. 17.805/20-Pr/1/2000 Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik; Stellenausschreibungen von ECMWF und WMO Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen