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Anrechnung von Zeiten eines Karenzurlaubes als ruhegenussfähige Bundesdienstzeit; Verpflichtung zur Stellung eines Antrages auf Leistung eines Überweisungsbetrages gemäß § 308 Abs.4 ASVG;

Geschäftszahl: 466/28-III/C/11/2000
Sachgebiet: Personalwesen
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr. 57/2000 (BMBWF)

An alle Dienststellen

In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport vom 1.9.2000, GZ 920.800/84-II/A/6/00, betreffend "Anrechnung von Zeiten eines Karenzurlaubes als ruhegenussfähige Bundesdienstzeit; Verpflichtung zur Stellung eines Antrages auf Leistung eines Überweisungsbetrages gemäß § 308 Abs. 4 ASVG", zur gefälligen Kenntnis und Information übermittelt.

Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer.

Wien, 28. September 2000

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

Beilage

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen